Chavez – ein Modell für den Sozialismus?

19. Mai 2013

(aus “partisan”, Monatszeitung der Organisation Communiste Marxiste-Léniniste Voie Prolétarienne, OCML VP, No. 265, Mai 2013, mit geringfügigen Kürzungen)

Der Präsident Venezuelas, Hugo Chavez, ist tot. Die Frage ist jetzt, ob seine politische Bewegung, der Chavismus, verkörpert in der Vereinigten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV), ihn überleben wird. Chavez ist zu einer Referenz für einen Teil der reformistischen “Linken” geworden, …, die den Chavismus als ein Modell der revolutionären Bewegung präsentiert.

Der Chavismus tritt auf als der “Sozialismus des 21. Jahrhunderts”. Dieser Ausdruck stammt aus dem Munde eines deutschen, in Mexiko lebenden Intellektuellen, Heinz Dieterich, der Chavez als eine seiner hauptsächlichen Quellen politischer Inspiration nannte. Und so definiert Dieterich den Sozialismus: “Das ist eine Marktwirtschaft, der die Ziele vom Staat gesetzt werden und die vom Staat angekurbelt wird, … eine soziale Marktwirtschaft, die sich vom Import unabhängig macht…” Der chavistische Staat, weit entfernt von dem, was er an radikalen sozialen Umwälzungen zu versprechen scheint, verspricht in der Tat nicht viel mehr als wirtschaftliche Unabhängigkeit des Landes, einen demokratischeren bürgerlichen Staat, eine Wrtschaftsplanung und eine Umverteilung des Reichtums. Das ist eine ökonomistische Vorstellung von Sozialismus. Für uns ist das alles überhaupt kein Sozialismus. Sozialismus – das ist die Machtergreifung durch die Ausgebeuten in allen Bereichen. Das bedeutet die ganze Macht in den Händen der Ausgebeuteten, die ihre eigenen politischen Institutionen schaffen, nicht bloß eine Reform des bürgerlichen Staates. Das ist die Sozialisierung der Produktionsmittel und die Eliminierung der Kapitalisten, nicht bloß eine unterschiedliche Verteilung der Früchte unserer Arbeit zwischen uns und ihnen. Wenn für jemanden der Chavismus ein Modell darstellt, sieht man daran klar den Charakter seiner politischen Ziele: den bürgerlichen Staat und die kapitalistische Wirtschaft “umgestalten” und “herrichten”, damit sie in einer für uns etwas günstigeren Weise funktionieren. Mit Sozialismus und Revolution hat das nichts zu tun. Bestenfalls verspricht man uns damit einen zweiten “Sozialstaat” à la “Norwegen”.

Was sich in Venezuela geändert hat (bzw. nicht)

Um sich ein klares Bild zu verschaffen, muss man von den Fakten ausgehen. Und leider entspricht die Realität nicht den Versprechungen. Chavez versprach nationale Unabhängigkeit. Nun wurde er zwar bekannt für seine starken Sprüche gegen die USA, aber es nicht so sicher, ob Venezuela heute nicht weniger unabhängig ist als vorher. Auf wirtschaftlichem Gebiet wurde die nationale Industrie immer schwächer. Das Land importiert heute relativ mehr Endprodukte als vor Chavez und es exportiert wesentlich weniger. Die Abhängigkeit von den Ölexporten hat zugenommen. Und vor allem haben die USA ihre Rolle als wichtigster Handelspartner Venezuelas ausgebaut. Noch nie gab es soviel Ölexport in die USA und soviel Import von Industrieprodukten aus den USA als unter Chavez. Trotz seiner Versprechungen ist es dem Chavismus nicht gelungen, die ökonomische Unabhängigkeit zu stärken, das Land hängt heute ökonomisch mehr vom Imperialismus ab als zuvor. Die Regierungen unter Chavez haben in Wirklichkeit keinerlei Politik betrieben, die tatsächlich auf die wirtschaftliche nationale Unabhängigkeit gerichtet war. Und selbst wenn sie das gewollt hätten, wäre es ihnen nicht gelungen.

Chavez versprach eine wahre Demokratie, aber er hat den Staatsapparat, den man ihm “vererbt” hatte, überhaupt nicht angetastet. Sicher, er hat bei seinem Machtantritt eine neue Verfassung durchgesetzt, aber diese hat nicht viel geändert. Die wesentlichste Änderung war die Einführung vielfältiger Volksabstimmungen, um in regelmäßigen Abständen die Staatsmacht zu legitimieren. An der Basis hat der Chavismus Zehntausende “kommunale Räte” eingerichtet, angeblich Organe der direkten Demokratie, aber die Mehrzahl dieser Strukturen übt überhaupt keine wirkliche Aktivität aus oder sie finden jedenfalls einen äußerst geringen Spielraum vor. Die Massen haben keine Möglichkeit, die wichtigen Entscheidungen der Regierung zu diskutieren, einer Regierung von Berufspolitikern, die funktioniert und die Entscheidungen trifft wie jede andere bourgeoise Regierung auch und deren einzige Legitimation ebenfalls nur die Wahlen alle fünf Jahre sind. In den Arbeiter- und Volksvierteln ist die Polizei dasselbe wie zuvor und genauso gewalttätig wie zuvor gegen die Volksmassen. Das ist alles weit entfernt von Diktatur des Proletariats und der Macht in den Händen von Räten.

Trotz Umverteilung besteht die Ausbeutung weiter

Chavez versprach soziale Gerechtigkeit. Er hat insbesondere einen Teil der aus der Ölförderung gezogenen Profite an das Volk umverteilt, in Form von Sozialleistungen und Anstrengungen im Ausbildungs- und Gesundheitswesen. Auch wurde das Arbeitsrecht klar verbessert und wurden die Löhne erhöht. Es gab auch einige Verstaatlichungen, aber die kapitalistischen Produktionsverhältnisse wurden dadurch nicht berührt. Der Chavismus gibt vor, 120.000 Genossenschaften initiert zu haben. Die Mehrzahl waren Totgeburten. Viele waren auch improvisierte Gründungen durch Kapitalisten, die sich an das Regime hängten und hauptsächlich auf Subventionen und Steuererleichterungen spitzten. Und auch darauf, das gerade verbesserte Arbeitsrecht (das solche Ausnahmen vorsieht) unter dem Vorwand von “Strukturen der sozialen Wirtschaft” gleich wieder auszusetzen und in Gestalt von Formen wilder “Sub-Beschäftigung” und “Flexibilisierung” zu umgehen. Angesichts des Widerstands und der Bewegungen der Arbeiter dagegen nahm das Regime eine zwiespältige Haltung ein: An der Spitze gab man vor, diese Bewegungen zu unterstützen, während zugleich die lokalen chavistischen Behörden sie häufig gewaltsam unterdrückten. Mehrere militante Gewerkschaftsführen sitzen in den Gefängnissen des Regimes. Was den Grund und Boden betrifft, war die “Agrarreform” sehr limitiert. Sie betrifft in erster Linie staatliche Ländereien und bestätigt zugleich den Großgrundbesitzern ihre bisherigen Rechte. Nur in dem Fall, dass Land nicht bebaut wird und es eine gewisse Größenordnung übersteigt, kann ein Teil davon enteignet werden – gegen eine Entschädigung in Höhe des Marktpreises. Es gab keinerlei allgemeine Enteignung des Großgrundbesitzes, obwohl 5% der Eigentümer 75% des Landes besitzen. In Venezuela ist keine Rede von der Umsetzung der alten Losung “Das Land denen, die es bebauen!”.

Welche Klasse ist an der Macht?

Nein, in Venezuela ist keine Rede von Sozialismus und es geht auch nicht in diese Richtung. Es ist leicht zu sehen, dass weder die Arbeiter, noch die Bauern, noch die Bewohner der barrios (verslumte Vorstädte) an der Macht sind. Die Macht ist in Händen einer Bourgeoisie, die aus Elementen des Staatsapparats und der Armee besteht sowie aus der “Boliburguesia” (= “bolivarische Bourgeoisie”, d.s. Geschäftemacher, die ihren “Erfolg” dem Chavez-Regime verdanken). Mit Chavez hat eine Fraktion der Bourgeoisie eine andere an der Spitze der Staatsmacht abgelöst. Vielleicht weist die chavistische Fraktion eine “fortschrittlichere” Ideologie auf als ihre Vorläufer; es geht nicht darum, die Maßnahmen zugunsten der Volksmassen zu leugnen, auf die die Anhänger des Regimes verweisen. Aber man kann nicht auf die chavistische Fraktion der Bourgeoisie setzen, um eine radikale soziale Transformation zugunsten eben dieser Massen in Angriff zu nehmen.

Jedenfalls ist der Tod von Chavez ein harter Schlag für die chavistische Bourgeoisie, denn gerade über die Pouplarität dieses charismatischen Führers hat sie sich der Unterstützung der Massen versichert. Schwer zu sagen, wie lange der Chavismus sich an der Macht halten wird. Seinen politischer Zenit hat er jedenfalls hinter sich.

Statt Spiegelfechterei gegen “Steueroasen” und Geschwätz über “Steuergerechtigkeit” – Kampf gegen das kapitalistische Steuer- und Ausplünderungssystem! Die Kapitalisten sollen sich ihren Staat selber zahlen!

13. Mai 2013

Die Palaver und “Kontroversen” über Wert oder Unwert des “Bankgeheimnisses” in Österreich sind teils Schaumschlägerei, teils Ablenkungsmanöver. Die österreichischen Bourgeoisie selbst ist unmittelbar nicht betroffen, sie hat ihr Schwarz- und Schmier- und sonstiges Geld, soweit es das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss, sowieso irgendwo anders geparkt, natürlich nicht ausgerechnet in Österreich (man weiß ja nie, nicht einmal bei noch so viel “Bankgeheimnis”!), und profitiert ansonsten wunderbar davon, dass Österreich in Bezug auf die eigentliche “Unternehmensbesteuerung”, d.i. die Besteuerung des durch legale Ausbeutung “ehrlich erwirtschafteten” Profits und Kapitals, also der überwiegenden Masse ihres Profits, eine wahres “Steuerparadies” ist. Was beiläufig auch für die (seinerzeit vom SPÖ-Minister Lacina eingeführten und inzwischen) weltberühmten österreichischen Privatstiftungen gilt. Und das ausländische Kapital, das bisher Österreich als Schwarzgeldhafen verwendet, wird auch nicht daran sterben, sondern notfalls weiterziehen und sich ein anderes Domizil suchen, eine nette britische Insel, einen US-Bundesstaat, irgendwas halt, es gibt ja Hunderte davon.

Was uns, also Arbeiterklasse und Volk, betrifft, dient das Aufblasen der Frage des “Bankgeheimnisses” und der “Steuerflucht” dazu, von der Steuerausplünderung des Volkes bei gleichzeitiger Steuerschonung und Subventionierung des Kapitals abzulenken. Als ob das Grundübel des Kapitalismus (oder auch nur der “Finanzmärkte” und des Bankensystems) nicht darin bestünde, dass Arbeiterklasse und Volk ausgebeutet und ausgeplündert und daraus Profit gescheffelt und Kapital aufgehäuft wird, sondern nur darin, dass – in weiterer Folge – ein kleiner Teil dieses Profits für illegale Geschäfte verwendet wird und daher als lichtscheues Geldkapital das Verborgene sucht. Schwarzgeld, Steuerflucht & Co sind unvermeidliche Begleiterscheinungen der kapitalistischen Profitmacherei und im Zeitalter des Imperialismus und des Finanzkapitals sind sie zu neuen Höhen aufgelaufen, aber sie sind nicht diese Profitmacherei selbst. Sie haben erhebliche Dimensionen erreicht, sind aber doch nur bescheidenen Umfangs verglichen mit dem ganz gewöhnlichen, legalen und von der bürgerlichen Öffentlichkeit samt den Schwarzgeldjägern außerordentlich geschätzten “ordentlichen” Geschäft der Kapitalverwertung. Sie stellen üble Machenschaften dar, aber das eigentliche Übel für Arbeiterklasse und Volk liegt anderswo.

Die “Steueroasen”: 10% des Geldkapitals, 5% des Kapitals insgesamt

Wie groß ist dieser “unordentliche” Teil des Profits bzw. akkumulierten Kapitals, um den es hier geht (und über den einem Schwindel erregende Zahlen an den Kopf geschmissen werden)? 2012 waren etwas über 20 Billionen $ in “Steueroasen” untergebracht [1]. Diese Zahl ist klarerweise mit einem Fragezeichen zu versehen, denn es weiß ja niemand wirklich. Andererseits kann man gewisse Anhaltspunkte gewinnen aus den Angaben der Banken selbst, die zwar einerseits das Volumen insgesamt herunterspielen, andererseits aber ihr jeweils eigenes Geschäft (“Assets unter Vermögensverwaltung” des eigenen Hauses) aus purem Konkurrenzinteresse eher aufblasen dürften, ist doch das “Asset Management” im “Private Banking” einer der wichtigsten Maßstäbe für die Positionierung einer Bank auf den “Finanzmärkten”, ist dies doch ein für die Banken äußerst rentables Geschäft. Nimmt man die verfügbaren Daten und Überlegungen zusammen, ergibt sich als plausible Schätzung ein Wert von 20 Billionen $, aber es könnten natürlich auch zwei, drei Billiönchen mehr sein. Eine “kritische” und auf das Thema spezialisierte “NGO” zu diesem Thema, das “Tax Justice Network”, schätzt das Volumen auf etwa 21 Billionen $.

Die 20 oder 21 Billionen $ in den “Steueroasen” sind ein Zehntel des weltweit insgesamt angehäuften Geldkapitals. Dieses liegt nämlich bei etwa 203 Billionen $ [2]. Also 10%, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Zusätzlich ist zu beachten, dass in diesen 203 Billionen $ nur das “Geldvermögen” (Bankkonten, Anleihen, Aktien …) abgebildet wird. Das ist aber bei weitem nicht alles kapitalistische Vermögen, sondern nur solches, das aus dem Kreislauf des “wirklichen” Kapitals [3] herausgetreten ist, “ausgeschwitzt” wurde, wie Marx sagt. Das “wirkliche”, in der “Realwirtschaft” investierte und zirkulierende Kapital (Rohstoffförderung, Industrie und Großgewerbe, Transportsektor, Infrastruktur, Fremdenverkehr und anderes “produktives” Kapital, Handelskapital, land- und forstwirtschaftlicher Großgrundbesitz, soweit kapitalistisch exploitiert, …) kommt in den 203 Billionen $ gar nicht vor.

Auch dieses “wirkliche” Kapital kann man schätzen und es beläuft sich Ende 2012 auf etwa 184 Billionen $ [4]. Das reine  “Geldvermögen” (203 Billionen $) ist demnach ungefähr 110 % des “wirklichen” Kapitals [5], also bereits der größere Teil des Kapitals, ein ungeheurer fiktiver Überbau über dem wirklichen Kapital, aus dem alleine aber es auch seine “Renditen” ziehen kann. Das in den “Steueroasen” gelandete Geld, unsere 20 Billionen $,  macht demnach “nur” etwa 5 % des gesamten Kapitals aus [6]. Diese Zahlen, wenn auch ein paar geschätzten Teilelementen, geben doch eine ausreichende Vorstellung von den relativen Größenordnungen. Fazit: Wenn jemand mit den 20 Billionen $ “Steueroasen” herumfuchtelt, erscheint dieser Betrag natürlich zunächst einmal wahnsinnig viel, er ist auch sehr viel, aber man treibt sich damit trotzdem nur in einem Randbereich des Geldkapitals und erst recht des Kapitals insgesamt herum.

Wenn jemand wirklich das “Böse” von der Erde tilgen will, muss er sich auf das Kapital insgesamt stürzen und darf er sich keinesfalls auf diese 5 % beschränken! Aber es ist typisch für die kleinbürgerlich-reformistische “Kapitalismuskritik”, sich in Teil- und Nebenfragen zu verbeißen, statt das kapitalistische System selbst zu attackieren. Zwar beschönigen sie so, ob sie das wollen oder nicht und ob sie das sehen oder nicht, den Kapitalismus, aber so eine Auffassung ist natürlich bequemer, “salonfähiger” und auch dem Anschein der Oberfläche des kapitalistischen Treibens nach “plausibler”.

Die oben genannten 203 Billionen $ an “Geldvermögen” sind nicht zu verwechseln mit den Hunderten Billionen, die den Markt der “derivativen Produkte” bilden. Die 203 Billionen sind tatsächlich investiertes Kapital, während die irrwitzigen Zahlen über die Derivate nicht tatsächlich investiert werden, sondern nur ein gehandeltes Marktvolumen, einen “Nominal-” oder “Referenzwert”, darstellen. Mitte 2012 lag z.B. der Stand der im Handel befindlichen Derivate (laut Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die diese Statistik führt) bei ungeheuerlichen 663 Billionen $. Diese Zahl hat aber ein ganz anderen Charakter als die 203 Billionen $ unseres “Geldvermögens” (oder auch die gerne, aber völlig irrig zum Vergleich herangezogenen 70,2 Billionen $ des Welt-BIP und andere “Vergleichswerte” aus der “Realwirtschaft”). Die BIZ gibt z.B. im selben  Zug an, dass der “Marktwert” aller dieser Derivate 25 Billionen $ war, d.h. um 25 könnte man die ganzen 663 kaufen oder verkaufen. (In Wirklichkeit ist dieser “Wert” natürlich kein Wert, sondern nur der Preis eines fiktiven “Wertes”, was man spätestens bemerkt, wenn der “Wert” plötzlich futsch ist.) Man muss sich das so vorstellen: Wenn ich z.B. eine Wette um 100 € abschließe (“Referenzwert”) und dafür einen Wetteinsatz von 4 € (“Marktwert” der Transaktion) zu berappen habe, dann habe ich 4 € tatsächlich investiert, der Wett- oder Nominalwert ist aber 100 €. Bei unveränderter Risikolage hat das Produkt einen Marktpreis von 4 € und wird um diesen Preis ge- bzw. verkauft, ändert sich die Risikolage, steigt oder fällt sein Preis. Auch der “Nominalwert” von 100 € hat freilich insofern eine gewisse Realität, als der daraus entspringende Verlust oder Gewinn weit mehr als die 4 € ausmachen kann, theoretisch, je nach Produkt, sogar den ganzen Wettbetrag von 100 €. Im Finanzjargon nennt man diesen Widerspruch den Hebel (leverage) und aus diesem Hebel ergibt sich die ungeheure Wucht, die die heutige Finanzspekulation annehmen kann. Man kann mit 4 € ein Risiko von 100 € bewegen. Es wird auch sichtbar, dass, wenn 203 Billionen investiertes Geldkapital am von den 184 Billionen “wirklichem” Kapital produzierten Mehrwert partizipieren möchten, wenn sich also 387 Billionen $ Kapital den von nur 184 Billionen produzierten Mehrwert teilen müssen – dass es dann – bei noch so viel Steigerung der Ausbeutung der Arbeiterklasse zu Hause und trotz aller imperialistischen Ausbeutung und Plünderung – ziemlich eng wird bezüglich der realisierbaren Profitrate. Das zeigt die Fäulnis und den Parasitismus des imperialistischen Kapitalismus mit seiner ungeheuren Hypertrophie an “fiktivem” Kapital gegenüber dem “produktiven”.

Die “Schlacht” bzw. der “Sturm im Wasserglas” um das “Bankgeheimnis” ist demgegenüber ausschließlich auf diesen kleinen Teil des Profits und Kapitals fokussiert, welcher auf illegalen Geschäften beruht und/oder jedenfalls auf nicht-versteuerten und gegenüber den eigenen Steuerbehörden geheimen Konten landet, sozusagen auf die “bösen” Abzweigungen vom “guten Unternehmergewinn”. “Kampf gegen Steuerflüchtlinge” und “Steuergerechtigkeit” sind in aller Munde – obwohl für jeden denkenden Menschen klar sein dürfte, dass selbst bei einer (natürlich nur rein hypothetischen) völligen Beseitigung allen Schwarzgelds und aller “Steueroasen” keine Rede von “Steuergerechtigkeit” sein könnte – gar nicht zu reden von den anderen und noch viel elementareren Übeln des Kapitalismus.

Man müsste ziemlich naiv sein, um den Bourgeoisregierungen ihren “Kampf” gegen Schwarzgeld & Co abzunehmen. Seit Jahrzehnten wird angeblich “Kampf” geführt, aber – “leider, leider!” – ohne Erfolg und auch ohne jede ernsthafte Erfolgsaussicht. Oder glaubt jemand, dass sie sich ihre eigenen Schmiergeldvehikel beschädigen wollen? Die, die diesen “Kampf” besonders “erbittert” führen, haben – wie z.B. die USA – selbst die meisten “Steueroasen” und sind Hauptnutznießer z.B. der britischen. Deutschland “kämpft” ebenfalls heftig, kann aber leider die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Privatbank Sal. Oppenheim etc. nicht dazu bewegen, nicht mehr zu den weltweit größten Spielern in diesem lukrativen Geschäft zu gehören und keine, aber auch wirklich keine “Steueroase” auszulassen.

Dass sich das Thema in den letzten Jahren verschärft, hat seinen Grund ganz woanders, nämlich in der seit 2009 ausgebrochen “Schuldenkrise”. Alle Staatshaushalte haben derart viel Geld für “Bankenrettung” und Industriesubventionen verpulvert und leiden zudem unter der Dauerrezession bzw. -depression und der damit verbundenen Auszehrung des Steueraufkommens, dass sich ihre Verschuldung massiv erhöht hat. Dies wiederum, verbunden mit der “neoliberalen” Ideologie des “Sparens” und “Sanierens”, bedeutet, dass sie  auf Teufel komm raus Einnahmen brauchen, um die jeweilige eigene Bourgeoisie noch massiver stützen und unterstützen zu können. Unter diesen Umständen wird das Eintreiben aller Steuern, auf die von Gesetz wegen eigentlich Anspruch bestünde, wichtiger als der Schutz dieses oder jenes “Geheimnisses”. Was ja nicht bedeutet, dass der einzelne Bourgeois “es sich nicht richten kann”, denn irgendwelche Steueroasen irgendwo bleiben auf jeden Fall bestehen und neue kommen vielleicht dazu. Aber auch als Klasse führen sie den “Kampf gegen die Steueroasen” hauptsächlich nur als verlogenes Kasperltheater. Jeder ist sich selbst der Nächste, allen voran die USA, die jeden Steuerflüchtling mit offenen Armen aufnehmen und ihm jeden Schutz angedeihen lassen, aber andererseits jedes weltweit irgendwo erzielte Einkommen eines US-Staatsbürgers aufspüren und versteuern wollen und jedes “gegenseitige” Doppelbesteuerungsabkommen ablehnen. Sie verfolgen US-Bürger, die ihrer – ohnedies extrem kapitalistenfreundlichen – Steuerhoheit entschlüpfen wollen, unterstützen aber tatkräftig jeden, der der Steuerhoheit eines anderen Staates entschlüpfen möchte. Und ebenso gilt das für die anderen imperialistischen Länder. In diesem Widerspruch bewegt sich das derzeitige Treiben um die “Steueroasen” und die “Steuerflucht”.

Zur Verteilung der “Steuerlast” und zur eigentlichen “Unternehmensbesteuerung”

Lassen wir jetzt aber die “Steueroasen” für das “unsaubere” Geld und die “Steuerflüchtlinge” hinter uns und wenden wir uns dem “sauberen” Unternehmergewinn zu, der “mit großem unternehmerischen Risiko” und “unter großer Mühsal” erwirtschaftet und nach Recht und Gesetz versteuert wird. Wenden wir uns dem österreichischen Steuersystem zu, denn davon soll ja das Getöse um die mehr oder weniger exotischen “Steueroasen” ablenken. Zuerst zur Besteuerung der Zins- und sonstigen Kapitalerträge (Dividenden und andere Gewinnausschüttungen, Kursgewinne …). Die sog. “Zinsertragssteuer” (das ist die Kapitalertragssteuer auf Zinsen von Sparguthaben, Girokonten, Bausparverträgen und Forderungswertpapieren) brachte 2012 1,5 Mrd. € an Steuereinnahmen. Sie betrifft zu einem erheblichen Teil den berühmten “kleinen Mann”. Die sonstige Kapitalertragssteuer (Dividenden und andere Gewinnausschüttungen, Kursgewinne, Derivate auf Zinsen, Währungen, Kreditrisken …) brachte 1,3 Mrd. €. Sie betrifft in erster Linie die “privaten” Geldgeschäfte der  Kapitalisten und ihnen angelagerten Schichten – soweit sie sich nicht, wie wir gleich sehen werden, dieser Steuer überhaupt und ganz legal entledigen können. Letztere entspricht 1,7% des gesamten Steueraufkommens. Selbst wenn man annähme, dass von den Kapitalisten noch einmal so viel unterschlagen würde (dem “kleinen Mann” stehen ja die diesbezüglichen Möglichkeiten gar nicht offen), wäre das dann mögliche KESt-Aufkommen immer noch nicht besonders viel. Die ganze Kapitalertragssteuer, so sehr sie und ihre eventuelle Vermeidung auch im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen, ist eine absolute Randfrage  im Vergleich zu den eigentlichen Massensteuern.

Arbeiterklasse und Volk haben nämlich über Lohnsteuer und indirekte Steuern 62,4 Mrd. € an Steuerlast zu tragen und zu ertragen. Das sind 84,7% des gesamten Steueraufkommens. Nach der Ausbeutung durch das Kapital kommt die Ausplünderung durch den Staat des Kapitals. 23 Mrd. € von diesen fast 85% entfallen auf die Lohnsteuer und 39,4 Mrd. € auf indirekte Steuern (v.a. Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, diverse KFZ-bezogene Steuern usw.)

Das ganze Kapitalertragssteuertheater hingegen handelt von 1,7% des Steueraufkommens! Einem “wahnsinnig wichtigen” und “heftig umkämpften” Betrag von 1,3 Mrd. € stehen 62,4 Mrd. € “selbstverständliche” und (unter bourgeoisen und kleinbourgeoisen Kräften) “unbestrittene” Massensteuern gegenüber. Viel mehr braucht man nicht zu dieser Sorte von “Diskussion” in der Steuerfrage sagen.

Kehren wir nochmals zur Seite der Kapitalisten zurück und schauen wir uns die Kapitalertragssteuer etwas näher an, also die Steuer, um deren (illegale) Hinterziehung oder (legale) “Vermeidung” es in der jetzigen Diskussion geht. Man muss dazu wissen, dass diese Steuer, soweit sie die Kapitalisten betrifft, nur auf  “Privatvermögen” erhoben wird, also auf Geld, das sie sich aus diversen Gründen aus ihren Firmen und Stiftungen herausgezogen und zur Seite geräumt haben. Der weitaus größte Teil ihres Kapitals, natürlich ebenfalls Privateigentum, stellt sich dar entweder als “Betriebsvermögen” oder als “Stiftungsvermögen”. In beiden Fällen können die Bourgeois die Kapitalertragssteuer vermeiden, indem sie dafür “optieren”, stattdessen auch diese Zins- und sonstigen Kapitalerträge im Rahmen der Körperschaftssteuer (KöSt), eine Art Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften, zu versteuern. Dort beträgt der offizielle Steuersatz (ebenso wie bei der KESt) 25%, aber der tatsächliche Steuersatz liegt – laut offiziellen Zahlen der Statistik Austria – Jahr für Jahr deutlich unter 10%, zuletzt 2011 bei 8,5% [7]. Die KöSt erbrachte 2012  5,5 Mrd. €, das sind 7,5% des Steueraufkommens. Ein bisschen erwischt die kleinen Kapitalisten auch noch die Einkommensteuer (ESt), sie erbrachte 2012 insgesamt 2,9 Mrd. € – aber in dieser Zahl ist auch viel nicht-kapitalistisches Einkommen verborgen, z.B. das kleiner Gewerbebetriebe, Bauern, sonstiger “Selbständiger” und hinunter bis zu den Scheinselbständigen, die nur eine verschleierte Form der Prekarität sind. Soweit zur Besteuerung des Kapitalprofits.

Zum “Steuerproblem” der Arbeiterklasse und zum Kampf gegen die Steuerausplünderung

Das “Steuerproblem” der Arbeiterklasse und des Volkes besteht darin, dass ihnen der überwiegende Teil der Finanzierung des bürgerlichen Staates aufgehalst wird (mindestens 84,7%), während die Kapitalisten nach allen Regeln der Kunst immer mehr “entlastet” werden. In dieser Tatsache besteht die eigentliche Sauerei, darin, dass die Arbeiterklasse und andere Teile des Volkes den Staat ihres Ausbeuters, Unterdrückers, ihres Klassenfeinds finanzieren müssen.

Aber nicht nur das, es werden die dem Volk abgepressten Steuermittel in immer größerem Umfang wiederum dazu verwendet, die Kapitalisten zu subventionieren, teils direkt durch Subventionierung ihres Profits, teils indirekt über die Finanzierung von “Defiziten” das Sozialsystems, die dadurch entstehen, dass die Kapitalisten relativ immer weniger in dieses einzahlen (“Entlastung bei den Lohnnebenkosten”). Dabei handelt es sich hier der Sache nach um Lohnbestandteile, da diese Sozialkosten Teil des Wertes der Arbeitskraft sind. Die Arbeiter zahlen sich sozusagen einen Teil des Lohns, der ihnen zustünde, wenn alles mit rechten kapitalistischen Dingen zuginge, vermittels der Steuerausplünderung selbst [8]. Demgegenüber ist jegliche kapitalistische Schandtat zur Vermeidung oder Hinterziehung der Zins- oder  Kapitalertragssteuer, ob legal oder illegal, vollständig nebensächlich.

Wenn irgendein reformeifriger Wicht sich abstrudelt über die “Ungerechtigkeiten” im Bereich der Kapitalertragssteuer oder generell der Besteuerung des “Geldvermögens”, aber kein Wort verliert über die sehr relative Bedeutung dieser Frage für die wirkliche Lage von Arbeiterklasse und Volk und über die wirkliche Bedeutung der Steuerfrage für den und im Klassenkampf, dann ist das bestenfalls borniert, schlimmstenfalls aber ein Handlangerdienst für die Bourgeoisie. Vielleicht erscheint dem bessergestellten Kleinbürger oder Mittelklassler die Zinsertragssteuer wichtiger als z.B. die Mehrwertsteuer, obwohl sie das in der Regel auch für ihn höchstens in seiner bornierten subjektiven Wahrnehmung ist. Wenn man über Steuerausplünderung jammert oder meckert, aber nicht die indirekten Steuern, immerhin zwei Drittel der Massensteuern, als deren eigentliches und Hauptproblem ins Zentrum stellt, dann wird  man rasch zum offenen oder versteckten Handlanger des bourgeoisen Staates. Die indirekten Steuern sind die hauptsächliche und zugleich am wenigsten unmittelbar wahrnehmbare Steuerkeule, denn sie stecken “unsichtbar” in den Preisen [9]. Aber sie machen 53,5% des gesamten Steueraufkommens und zwei Drittel aller Massensteuern aus. Ohne hier anzusetzen, bleibt alles Herumgerede und Herumgetue in der Steuerfrage Schall und Rauch. Diesen Brocken plus die Lohnsteuer, alles zusammen fast 85% des Steueraufkommens, auszuklammern und statt dessen nur an einer Steuer, die 2-3% des Steueraufkommens ausmacht, herumzufummeln, ist – objektiv – ein Manöver zur Hintertreibung eines ernsthaften Widerstandes gegen die staatliche Ausplünderung. Ein ähnlich übles Manöver ist übrigens auch das Gequatsche über diese oder jene “Reichensteuer” [10] .

Stattdessen muss der Klassenkampf in der Steuerfrage unter der folgenden Losung geführt und auf folgende Forderungen ausgerichtet werden:

Die Kapitalisten sollen sich ihren Staat selbst finanzieren!

Daher:

Abschaffung aller indirekten Steuern und steuerähnlichen Abgaben!

Einführung einer massiv verstärkt progressiven Einkommensteuer!

Volle Steuerfreiheit für Einkommen bis 1.600 € monatlich (d.h. bis zur Höhe des zu fordernden gesetzlichen Mindestlohns/der gesetzlichen Mindestpension)!

 


[1] “Steueroasen” sind hier solche, deren “Wirtschaftstätigkeit” nur oder überwiegend aus Schwarzgeld und Steuerhinterziehung besteht, die außer den niedrigen oder gar keinen Steuern auch keine nennenswerte Regulation und Bankenaufsicht haben und die in der Regel auf der “schwarzen Liste” der OECD (“List of Uncooperative Tax-Havens”) aufscheinen. Der für ähnliche Geschäfte berühmte US-Bundesstaat Delaware z.B. figuriert daher auf dieser Liste nicht und gilt nicht als “Steueroase”. Österreich trotz der extrem “steuerschonenden” Kapitalistenbesteuerung natürlich ebenfalls nicht. Österreich war eine Zeitlang auf der “Grauen Liste” der OECD, also nicht ganz schwarz, aber doch zwielichtig, aber das ist auch längst vorbei, das konnte man erfolgreich wegverhandeln.

[2] Diese Zahl umfasst Aktien (Börsenkapitalisierung laut World Federation of Exchanges: 54,7 Billionen $), Anleihen (Umlaufvolumen laut BIZ: 80,9) und Bankkredite bzw. -einlagen (aushaftende Stände  laut BIZ: 33,9) und ergibt in Summe 170 Billionen $. Nicht berücksichtigen wir den Bargeldumlauf (Geldmenge i.w.S.: 9,8), denn das ist nicht in erster Linie eine kapitalistische Veranlagungsform. Zusätzlich müssen wir aber einen Schätzwert für das im Derivatehandel tatsächlich investierte und gebundene Geldkapital (Optionsprämien, Margen für Futures, Prämien für CDS…) ansetzen. Wenn wir diesen ganz grob, aber durchaus plausibel mit 5% des Nominal- oder Referenzwertes dieser Produkte annehmen, wären das 5% von 663 Billionen, also weitere 33 Billionen (siehe dazu auch den Kasten). Wie landen damit bei 203 Billionen $. Nicht umfasst dies den  kapitalistisch exploitierten Immobilienbesitz. Nach einer (unüberprüfbaren und mit Sicherheit theoretisch haltlosen) Studie der Boston Consulting Group geht es hier angeblich um etwa 100 Billionen $ (es werden das wohl banal die aufaddierten Preise der Grundstückstransaktionen sein). Das Immobilieninvestment  hat in gewisser Weise eine Sonderstellung. Teils dient es der “wirklichen” Kapitalverwertung, obwohl es auch in diesem Fall seine Rendite nur aus dem Mehrwert des “wirklichen” Kapitals zieht und sein Preis nur der abgezinste Barwert der zukünftigen Grundrenten ist, nicht aber etwa selbst Wert verkörpert. Teils repräsentiert er aber nur mehr vagabundierendes Geldkapital, das Rendite einstreicht durch ständigen Kauf und Verkauf,  durch die reine Spekulation, meist kreditfinanziert, also gar nicht mit eigenem und tatsächlich investiertem Kapital. Dann stellt es nichts dar als heiße Luft und sind die Immobilienpreise auch nicht anders zu betrachten als die Nominal- oder Referenzwerte der Derivate. Soweit letzteres der Fall ist, sind die aufaddierten Preise nur papierener Schall und Rauch. Wir haben deshalb für den Zweck dieser Analyse die 100 Billionen $, die der kapitalistische Immobilienbesitz angeblich repräsentieren soll, weder in die 203 Billionen “Geldvermögen” noch in die 184 Billionen “wirkliches” Kapital eingeschlossen.

[3] Marx unterscheidet das “wirkliche” vom “fiktiven” Kapital, dem rein und ausschließlich als Geldkapital zirkulierenden Kapital, das die Geldform nie abstreift. Wenn jemand Interesse an der theoretischen Vertiefung dieser Frage hat – siehe PR 42: “Wirkliches Kapital, Geldkapital, fiktives Kapital” (September 2010).

[4] Diese Zahl beruht auf eigenen Berechnungen/Schätzungen auf Basis der Statistiken der UN Statistics Division, der Weltbank, der OECD und der EU (EUROSTAT und AMECO) über die Höhe und Entwicklung des Anlagekapitals (net capital stock) bzw. des Fixkapitalstocks (net fixed capital stock) und über die Nettoanlageinvestitionen (net fixed capital formation), unter Berücksichtigung einiger weiterer Elemente der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (System of National Accounts), dies vor allem bezüglich der nicht fixen Teile des konstanten Kapitals. Nach einiger Rechnerei ergibt sich eine Größenordnung des “wirklichen” Kapitals per Ende 2011 von etwa 184 Billionen $.

[5] Genau genommen ist es etwas weniger, weil in den 203 Billionen $ “Geldvermögen” auch solches Geldkapital enthalten ist, das nur zeitweilig als reines Geldkapital fungiert, um aber bald wieder in den Kreislauf des “wirklichen” Kapitals in der “Realwirtschaft” einzutreten, wo also die Existenz als Geldkapital nur ein Durchgangspunkt ist. Solches Kapital müsste man gedanklich von den 203 Billionen $ abziehen, aber man kann es nicht schätzen und für die relative Größenordnung spielt das auch keine Rolle.

[6] 20 von insgesamt 184 + 203 = 387 Billionen $, d.s. 5,2%.

[7] Laut “Statistik der Aktiengesellschaften” der Statistik Austria betrug die Steuerquote der etwa 700 Aktiengesellschaften auf ihren offiziell ausgewiesenen Profit (“Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit”) im Jahr 2011 8,5%. Wobei jeder mit Bilanzierung einigermaßen Vertraute um die “Gestaltungsmöglichkeiten” dieses Ergebnisses weiß.

[8] Der Wert der Arbeitskraft umfasst alle zur Reproduktion der Arbeitskraft, d.h. zu ihrer Aufrechterhaltung und Wiederherstellung, notwendigen Kosten, und zwar nicht nur die Kosten der Reproduktion der Arbeitskraft des einzelnen Arbeiters, sondern die der ganzen Klasse, also auch der nächsten Generation. Was das in concreto alles einschließt, ist nicht ein “absolutes Naturgesetz”, sondern Ergebnis der Geschichte, insbesondere auch der Geschichte der Klassenkämpfe. In einem entwickelten kapitalistischen Land wie Österreich gehören dazu zweifellos auch alle Kosten im Bereich des Kinderbetreuungs- und Ausbildungs-, des Gesundheits- und des Sozialwesens, darunter auch die gesamten Kosten der Sozialversicherung, und vieles mehr. Dieser Wert der Arbeitskraft sollte sich, wenn sich der Kapitalismus immer an seine eigenen Gesetzmäßigkeiten hielte, in ihrem Preis ausdrücken – und das ist der Arbeitslohn. Dies ist auch so darstellbar, dass sie von den Kapitalisten “neben” dem eigentlichen Arbeitslohn getragen und direkt in die entsprechenden Sozialsysteme etc. eingezahlt werden. Jedenfalls  müssten auch alle “Lohnnebenkosten” vom Kapital getragen werden. In der Realität werden sie aber mehr und mehr direkt auf die Arbeiterklasse oder auf den Staat, d.h. auf dem Umweg über das Steuersystem indirekt wieder auf die Arbeiterklasse, abgewälzt. Der Kapitalismus trägt die Tendenz in sich, ständig den Preis der Arbeitskraft unter ihren Wert zu drücken. Nur der Klassenkampf kann dem entgegenwirken, schwächelt er, geht es bergab. Im Monopolkapitalismus oder Imperialismus ist diese Tendenz besonders stark ausgeprägt, was sich inzwischen darin ausdrückt, dass massenhaft Menschen selbst von einer Ganztagsarbeit, so sie denn eine haben, nicht mehr leben können.

[9] Nur bei den Treibstoffpreisen richtet sich manchmal der Blick über die “Ölscheichs” (wie z.B. die ÖMV, die der monopolistische “Ölscheich” Rumäniens ist und auch sonst viel Exploration und Förderung in einer Reihe von Ländern betreibt) hinaus auf den Steueranteil am Preis. Dieser besteht nämlich fast zur Gänze aus Steuern: Die Produktionskosten vor Steuern (samt Transport,  Lager-, Raffinierungs- und Verteilkosten samt Tankstellennetz sowie allen Nebenkosten und den Profiten der Ölfirmen) machen  je nach Land nur zwischen 17 und 24% aus, alles andere sind Steuern.

[10] Ein beliebtes, weil belangloses Feld für solche Ablenkungsmanöver ist der sozialdemokratische Scherzartikel der “Vermögenssteuer für Superreiche”, vor jeder Wahl “aus der Grube gezogen” und leierkastenmäßig abgespielt, aber – auch zum persönlichen Glück der SPÖ-Bourgeois – “leider” nie “durchsetzbar”. Dabei ginge es, realistisch gerechnet, da ja ebenfalls Betriebs- und Stiftungsvermögen von vornherein ausgenommen sind, sogar nur um “satte” 0,2% (!) des Steueraufkommens.

Griechenland, Zypern, Slowenien … das Krisenkarussell dreht sich weiter

12. April 2013

Zypern Slowenien Griechenland (April 2013) DOWNLOAD

Weiter geht’s mit dem Krisen-Karussell. In heftige Krisen wegen akut drohenden Staatsbankrotts gerieten in und am Rande der EU im Lauf der letzten Jahre Estland, Ungarn, Island, Irland, Griechenland, Portugal und zuletzt Spanien, sodass die diversen EU-”Rettungsschirme” und der Internationale Währungsfonds (IMF) “helfen” mussten. Jetzt ist Zypern an der Reihe. Slowenien, heißt es, “wird als nächster Kandidat gehandelt” (treffende Formulierung aus Wikipedia!). Bulgarien und Rumänien schmoren seit Jahren auf kleiner Kolonialflamme vor sich hin, ihnen ist anscheinend “nicht mehr zu helfen”, statt von einer Krise sollte man hier eher vom totalen Ruin sprechen. Über die neuen Kolonien Kosovo und Bosnien zu reden erübrigt sich. Offensichtlich schlittert ein Land nach dem anderen in die oder an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Es handelt sich dabei bis heute, wie man sieht, vorwiegend um die sogenannte europäische Peripherie.

Was ist – trotz jeweils spezifischer Ausprägungen der Desaster – die gemeinsame Grundlage dieser Krisenhaftigkeit? Die “Schuldenkrise”, also die Höhe der Staatsschulden, die der main stream der Bourgeoisie für die moderne Erbsünde hält (oder wenigstens ausgibt), kann es nicht sein, denn viele der betroffenen Staaten haben relativ niedrige Staatsschulden [1]. Auch die Überdimensionierung oder spezifische Ausprägung des Finanzsektors, was gewisse “Antifinanzkapitalisten” für die moderne Erbsünde (des Kapitalismus, des “Sozialstaats”, der “Demokratie” …) halten, kann es nicht sein, denn davon war und ist z.B. in Bulgarien und Rumänien und konnte auch in Estland, Ungarn und Portugal keine Rede und auch in Griechenland war das kein vorrangiges Problem (in Island und Irland und jetzt in Zypern dagegen schon). Eine gemeinsame Grundlage aber gibt es doch, nämlich die seit 2008 anhaltende fundamentale Wirtschaftskrise, eine Krise der “Realwirtschaft” und nicht nur des Bankensektors, eine Überproduktions- und Überakkumulationskrise des Kapitals, und nicht irgendeine weitere solche Krise, sondern die weitaus schwerste der letzten Jahrzehnte. Es hatte die vorletzte zyklische Krise 2000-2002 gegeben, die drittletzte 1987,  dazwischen einige regionale Krisen [2]. Seit 2008 aber steckt das Kapital in seiner umfassendsten, tiefsten und längsten Wirtschaftskrise seit 1945. Noch nie seit einem halben Jahrhundert waren der Einbruch von Produktion und Investitionen so tief. Noch nie war die Krise so global, erfasste sie – stärker oder schwächer – alle Länder und alle wichtigen Branchen und schloss sie auch Finanz- und Bankenkrisen, Rohstoffkrisen, Währungskrisen usw. ein. Und noch nie kam die Bourgeoisie so lange nicht mehr aus der Krise heraus. Wir sind bereits im  sechsten Krisenjahr.

Die heftige manifeste Krise 2008/09, das starke Schrumpfen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Industrieproduktion, der massive Einbruch der Anlageinvestitionen, ist in den imperialistischen Kernländern Europas derzeit von einer Phase der Depression und Stagnation abgelöst worden. Jedes Jahr wird für das darauffolgende ein Aufschwung vorhergesagt, ohne dass er aber käme; der für heuer prognostizierte wurde auch schon wieder abgesagt und dafür für 2014 versprochen. Dass die Krise ungebrochen anhält, spürt die Arbeiterklasse an der immer weiteren Verschlechterung ihrer Lage – auch wenn zwischendurch das BIP in einigen Ländern wieder einmal um ein paar Zehntelprozentpunkte wächst. Die Krise wurde und ist nicht überwunden, im Gegenteil wächst das Krisenpotential ständig und inzwischen wieder dramatisch an, denn der der Krise zugrundeliegende Widerspruch, der zwischen den nach Profit strebenden überakkumulierten Massen an Kapital und den beschränkten profitablen Anlagemöglichkeiten für dieses Kapital, verschärft sich immer mehr. Eine massive Kapitalvernichtung würde die Lage zeitweilig entspannen, die Dauerdepression jedoch tut das nicht. Diese Überproduktions- und Überakkumulationskrise ist die Grundlage der ganzen krisenhaften Entwicklung. Auf dieser schwankenden Grundlage droht ständig ein neuerlicher massiver Einbruch der “Realwirtschaft” und können sich jederzeit Teilkrisen jeder Art, Bankenkrisen, Schulden- bzw. eher Spekulationskrisen, Währungskrisen etc. jederzeit und leicht entfalten, was sie beim geringsten Anlass, und sei es nur ein Rülpser der “Märkte” oder einer Rating-Agentur, auch tun.

Ein Land nach dem anderen, derzeit vor allem noch an der sogenannten “Peripherie” wird in dieses Desaster hineingezogen. Dass die Krise sozusagen “von den Metropolen in die Peripherie exportiert” wird ist nichts Neues. Das findet im Weltmaßstab statt und auch im europäischen. Die “peripheren” Volkswirtschaften, wo immer sie geographisch liegen, sind kleiner, schwächer, fragiler, weniger im kapitalistischen Sinn produktiv. Sie werden  mit Warenexport niederkonkurriert, in sie wird je nach Krisenverlauf Kapital hineingepumpt und wieder abgezogen, ihre Wirtschaftsstruktur wird nach den Bedürfnissen und Interessen der großen EU-Imperialisten ausgerichtet, sie kommen ständig  unter die Räder der ebenfalls an diesen Interessen orientierten EU-”Harmonisierung”, sie werden häufig als Randstaaten in hohe Militärausgaben hineingetrieben usw. usf. – alles mit tatkräftigster Mithilfe ihrer eigenen Bourgeoisien. Was freilich nichts daran ändert, dass sich die Krise auch in den entwickeltsten imperialistischen Kernländern auswirkt, aber noch nicht und nicht immer sofort so brutal. Aber auch hier häuft sich immer mehr Sprengstoff an: es ist nur eine Frage der Zeit, bis die latente Krise in “entwickelten” Schlüsselbranchen wie z.B. der Automobilindustrie, dem Maschinenbau, dem Kraftwerks- und Industrieanlagenbau, eklatiert, und das trifft dann speziell Länder z.B. Deutschland oder Frankreich. Die starken Imperialisten ziehen massenhaft Profit aus den schwächeren heraus, fetten sich damit ihre Profitraten auf, haben dadurch mehr Manövrierspielraum gegenüber Arbeiterklasse und Volk, aber dieser Spielraum wird kleiner. Wir, die europäische Arbeiterklasse und die Werktätigen Europas, sitzen tatsächlich “alle in einem Boot”. Das kann für das europäische Finanzkapital gefährlich werden und ist es dort oder da schon: Funken des Klassenkampfes springen über, deutlich zu sehen z.B. in der Automobilindustrie. Deshalb wird ja mit der wilden Hetzpropaganda der “Fleißigen” und “Tüchtigen” gegen die “Faulen” und “Korrupten” dagegen gehalten. Aber die Verschärfung der Lage und des Klassenkampfes wird mehr und mehr Menschen die Augen öffnen und sie werden sich einreihen in eine gemeinsame Front von Bewegungen und Kämpfen gegen des europäische Finanzkapital.

Zypern: Was für eine Krise?

Zypern ist das jüngste Opfer [3]. Hier ist, heißt es, nicht eine “Schuldenkrise”, sondern eine Bankenkrise ausgebrochen. Woher kommt aber diese Bankenkrise? Wieso rauschte der gerade noch florierende Bankensektor, das “zypriotische Wirtschaftsmodell” schlechthin, in die Krise? In Zypern liefen Geschäft und Profit soeben noch gut, sogar die globale Krise ab 2008 wurde relativ gut überstanden, Zypern war schon 2011 wieder über dem Vorkrisenstand. Aber wodurch? Durch immer weitere Aufblähung des Banken- (und sonstigen Dienstleistungs-) Sektors. Ein Blick auf die jüngste Geschichte zeigt, dass die meisten Volkswirtschaften, die – obwohl einseitig ausgerichtet – dennoch eine Zeitlang überdurchschnittlich gut laufen, z.B. Estland mit seiner Aufblähung des IT-Bereichs oder Irland mit seiner Aufblähung des Banken- und Versicherungssektors [4], früher oder später krachen. Zypern ist geprägt durch ein enormes Übergewicht des Finanz- und Dienstleistungssektors (und hier wieder ein Überwiegen “unternehmensbezogener Dienstleistungen”, also auch wieder vorwiegend für den Geldkapitalsektor) bei gleichzeitigem Kränkeln der “Realwirtschaft”. Das macht die Wirtschaft verletzlich gegenüber dem rund um den Globus vagabundierenden spekulativen Kapital. Das Problem wurde noch potenziert durch die enge Verzahnung mit Griechenland. Zypern ist politisch und wirtschaftlich von Griechenland abhängig und konnte daher der Krise Griechenlands und speziell seiner Banken nicht entgehen. Die zypriotischen Banken waren stark in den griechischen Banken und der griechischen Staatsschuld investiert und mit deren Krise taumelten auch die zypriotischen Banken. Das zugeflossene ausländische Kapital, darunter sehr viel russisches, auch sehr viel britisches [5], hat den zypriotischen Banken und der ganzen zypriotischen Bourgeoisie jahrelang schöne Profite beschert. Ein Problem entstand, als sich auch in Zypern die Notwendigkeit einer “Bankenrettung” abzeichnete, daher die Staatsfinanzen in Gefahr gerieten, sich die Regierung auf die Suche nach zusätzlichen Einnahmen machte und der ausländische (und inländische!) “Investor” nicht mehr sicher sein konnte, ob die bestehenden extremen Steuerprivilegien aufrechterhalten würden oder ob es womöglich zur Einführung einer nennenswerten Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer käme [6].

Das “zypriotische Wirtschaftsmodell” hat einige “Besonderheiten”.  Zunächst einmal wie schon gesagt die relative Größe des Geldkapitalsektors (“Finanz- und unternehmensbezogene Dienstleistungen”), denn er steht für 30% der “Wertschöpfung” des Landes, d.h. des BIP. Seine Bilanzsumme ist sieben Mal so groß wie das BIP des Landes und eines Jahres. 122 Mrd. € Bilanzsumme der Banken stehen einem BIP von 17,5 Mrd. € gegenüber [7]. Das macht jede “Bankenrettung” zu einem schwierigen Unterfangen, denn woher sollen die (relativ zum BIP und daher auch zum Staatshaushalt) exorbitanten Mittel zur Rettung kommen? Damit ist die Wirtschaft (ähnlich der irischen und isländischen) extrem anfällig für Turbulenzen auf den Märkten der Geldkapitalverwertung, darunter der reinen Finanzspekulation. Das Gegenstück dazu sind Schwachbrüstigkeit, Einseitigkeit und Fragilität der sonstigen Wirtschaft. Bergbau, Sachgüterproduktion und Bauindustrie tragen zusammen nur 16% zum BIP bei und haben eine für die kapitalistische Konkurrenz schlechte Struktur [8]. Der Tourismus steht als weiterer großer Dienstleistungsbereich für 25%.

Der mit 30% “Beitrag zur Wertschöpfung”, d.h. Anteil am BIP, riesige Sektor “Finanz- und unternehmensbezogene Dienstleistungen” ist ein unproduktiver und parasitärer Wirtschaftsbereich. Auch wenn seine Tätigkeit im BIP als “Beitrag zur Wertschöpfung” dargestellt wird, ist er in Wirklichkeit selbst nicht produktiv, sondern lebt er von Mehrwertumverteilung, von der im Inneren des Landes (das vermittelt sich über das lokale Bankgeschäft), noch viel mehr aber von der auf internationaler Ebene. Diese internationale Umverteilung vermittelt sich über das Anziehen von Auslandskapital, die Wahrnehmung diverser Dienstleistungsfunktionen für dieses und über das internationale Kredit- und Kapitalmarktgeschäft, das sich auf das in- und ausländische Geldkapital stützt. Man nimmt – vereinfacht gesagt – russisches, britisches und sonstiges Geld herein  und legt es im Ausland an, z.B. in griechischen Bank- und Staatsanleihen, in Aktien, als Einlagen bei griechischen Banken, die sich damit ihrerseits einen Anteil am Mehrwert aus griechischer und sonstiger produktiver Arbeit aneignen, darunter aus serbischer, bulgarischer usw.

Als weitere “Besonderheit” wird angeführt, dass Zypern eine beliebte Destination für Steuerflucht- und Schwarzgeld ist (russisches und britisches, aber auch sonstiges, darunter österreichisches [9] etc.). Das stimmt, dies ist allerdings auch eine “Besonderheit” Luxemburgs (wo übrigens eine Menge des jetzt aus Zypern abgezogenen Geldes gelandet sein soll!), Belgiens oder Liechtensteins, in etwas geringerem Maß auch Österreichs [10] oder der Schweiz und – das vergisst man leicht, gerade bei dem tollen neuen Papst – auch des Vatikan [11], ohne dass das diese Staaten deshalb in den Abgrund stürzen würde. Es hängt eben von den gesamten ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen ab.

Zypern hat auch politisch einige “Besonderheiten”. Zwar ist es nicht NATO-Mitglied, aber es befinden sich auf der Insel zwei britische Militärbasen, von denen aus z.B. im Vorjahr Lufteinsätze der NATO-Verbände gegen Libyen geflogen wurden und die eine große Bedeutung für militärische Operationen im östlichen Mittelmeer haben. Zypern hat, soweit wir wissen, offiziell nicht wie Griechenland für die Ägäis die Abtretung von Hoheitsrechten an die NATO vollzogen, lässt aber der NATO inoffiziell freie Hand. Zypern wurde 2004 EU-Mitglied, gegen den heftigen Protest der Türkei und des nördlichen, türkischen Landesteils. Die, die jetzt jammern, dass Zypern gar nicht hätte EU- und schon gar nicht Eurozonenmitglied hätte werden dürfen (viele sind es im Unterschied zu Griechenland vor zwei Jahren eh nicht!), “vergessen”, dass Zypern damals direkt in die EU hineingezogen und -getrieben wurde. Man wollte sich damals (und will das bis heute) die Vorherrschaft über Zypern auf jeden Fall sichern, unabhängig nämlich davon, wie die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei weitergingen würden und ebenso wie sich die faktische Rolle der Türkei gegenüber Zypern, im östlichen Mittelmeer und im Nahen Osten gestaltete. Zypern ist von außerordentlicher Bedeutung für die Vorherrschaft im östlichen Mittelmeer, es stellt einen Vorposten dar, dessen Seerechtsgrenzen bis weit in Richtung Syrien, Libanon, Israel und Ägypten heranreichen. Zudem liegen in seinem Seerechtsgebiet (das allerdings gegenüber der Türkei nicht geregelt, strittig und ständiger Konfliktauslöser ist) erhebliche Gasvorkommen, deren Exploration begonnen hat und auf die man sicher ebenfalls ein Auge geworfen hat. Zypern ist auch ein Gegengewicht gegen die türkischen Ambitionen in diesem Raum mit ihrem großen Militärstützpunkt in Nordzypern. Es ist auch ein Schlüsselglied für die Stärkung der Achse der EU mit dem zionistischen Israel; es hat Kooperationsverträge mit Israel für den Öl- und Gassektor abgeschlossen, nicht nur für Exploration und Förderung, auch für den Transport nach Europa [12]; es verhandelt mit Israel über Überflugsrechte für dessen Luftwaffe für Trainingszwecke (seit der türkische Luftraum nicht mehr zur Verfügung steht) usw. usf. Es geht also bei Zypern um weit mehr als um eine kleine marode Insel und um das böse russische Schwarzgeld.

Dementsprechend ist die Ausprägung der zypriotischen Bourgeoisie. Sie ist eine parasitäre, reaktionäre, pro-imperialistische und volksfeindliche Bourgeoisie, mit der man kein Mitleid haben braucht, wenn sie jetzt von ihren Partnern und Gönnern drangsaliert wird.

Aber es gibt in Zypern nicht nur die Bourgeoisie, es gibt auch die Arbeiterklasse, es gibt Werktätige, es gibt ein Volk. Auch den Bankangestellten kann man keinen Vorwurf machen, dass sie in solchen Banken arbeiten; sie sind weder daran schuld, dass der Bankensektor “überdimensioniert” ist, noch am “russischen Schwarzgeld”; sie wurden und werden ebenfalls ausgebeutet und jetzt auf die Strasse gesetzt und sie wehren sich zurecht. In Zypern sollen Arbeiterklasse und Volk die Zeche zahlen – wie überall. Die zypriotische Regierung, beraten von der “Troika”, bastelt bereits heftig an einem “Sanierungspaket”: Senkung der Löhne und Gehälter der Öffentlich Bediensteten, Senkung der Pensionen, Erhöhung der Massensteuern, Wegsparen erheblicher Teile des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens – wie überall. Aus der Bankenkrise ist nämlich jetzt doch eine “Schuldenkrise” bzw. eine Krise des Staatshaushalts geworden, denn die Banken müssen mit Mitteln des Staatshaushalts saniert werden – wie überall und genau wie zu erwarten.

Wie zynisch (aber auch wie typisch!), wenn in den imperialistischen Ländern (vielleicht ohnehin nur aus Angst um die eigenen Sparbücher) Krokodilstränen über das geplante Abzocken bei den Sparguthaben des “kleinen Mannes”, was für ein “Tabubruch”!, und von den Unannehmlichkeiten, unter denen die Zyprioten wegen ihrer gesperrten Bankkonten leiden vergossen werden, während das unfassbare Elend, das über das griechische und demnächst auch zypriotische Volk gebracht wurde bzw. wird, wenn es nicht überhaupt ausgeblendet wird, als unumgänglich gilt und womöglich sogar gerechtfertigt wird, wenn auch manchmal (selten genug!) mit jämmerlicher Miene. Ein Sturm der Entrüstung brauste im bourgeoisen Europa auf, als es plötzlich um das “Tabu” der Sparguthaben ging, wenig Entrüstung konnte und kann man dagegen feststellen, wenn es um die Raubzüge zur Steigerung der Ausbeutung und Ausplünderung, um die Knechtung und Kolonisierung, um die gewaltige Verelendung des griechischen und demnächst zypriotischen Volkes geht. Selbstverständlich wäre es eine Sauerei gewesen, bei den “kleinen Sparern” abzukassieren (während die “Großanleger” ihr Geld noch rechtzeitig in Sicherheit brächten und auch sonst eher “mild” behandelt würden). Aber bei alldem darf man die Maßstäbe nicht verlieren. Je ärmer jemand ist, desto mehr wäre die angedrohte “Sonderabgabe” auf sein Sparguthaben ein Witz gewesen gegen das, was auf ihn unter dem kommenden “Sanierungspaket” zukommt (und was übrigens auch mit “Sonderabgabe” auf ihn zugekommen wäre). Man kann gespannt sein, ob die Empörung der europäischen bourgeoisen Öffentlichkeit über das kommende “Sanierungspaket” der über die “Sonderabgabe” entsprechen bzw. ob es überhaupt eine geben wird.

Während der “kleine Mann” mit der Drohung der “Sonderabgabe” in Angst und Schrecken versetzt wurde und seine Sparguthaben zuerst auf Betreiben der “Troika”, insbesondere der deutschen Regierung, tatsächlich bedroht sehen musste, wurde den großen Geldkapitaleignern ausreichend Zeit gegeben, ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen, ihr Geldkapital rechtzeitig abzuziehen, welche Möglichkeit auch in großem Umfang genützt wurde. Während dem “kleinen Mann” sein Konto ganz oder fast gesperrt wurde, wurden keinerlei wirkungsvolle Kapitalverkehrskontrollen mit dem Ausland beschlossen, zuerst gar keine (trotz tagelangen Palavers im Parlament) und dann, viel zu spät, äußerst löchrige mit vielen Ausnahmen, z.B. für nicht näher definierte geheimnisvolle “besondere Zahlungen” und für Zahlungen zu ebenfalls nicht näher definierten “humanitären Zwecken”. Insbesondere war die zypriotische Zentralbank angeblich gegenüber “Abhebungen im Ausland”, d.h. dem Zugriff auf die Konten vermittels der Filialen zypriotischer Banken im Ausland, “machtlos”. Jedenfalls flossen “große Mengen” (EZB) des Geldkapitals, das hauptsächlich bei zwei Banken lag, der Bank of Cyprus (BoC) und der Laiki-Bank [13], ins Ausland ab. Auch schon vor Bekanntgabe der “Sonderabgabe”, wohlgemerkt, aber auch danach. Aufgefallen sei das angeblich der EZB, und zwar dadurch, dass die zypriotischen Banken plötzlich einen sprunghaft vergrößerten Refinanzierungsbedarf anmeldeten, der durch nichts erklärbar gewesen sei. Niemand hat “die Russen”, auch nicht die Briten, auch nicht die vielen sonstigen “Investoren” von Schwarz- und sonstigem Geld, kurz: die “Märkte”, darunter übrigens auch hohe “Troika”-Funktionäre, EZB-Insider, ausländische Banken etc., auch die zypriotischen Bourgeois selbst – niemand hat sie daran gehindert, rechtzeitig Kapitaltransfer in großem Stil zu betreiben. Im Gegenteil wurde ihnen der Weg geebnet durch tagelanges Hinauszögern und schließlich faule Regelungen der Kapitalverkehrskontrolle (über die jetzt viele in EU- und EZB-Kreisen meckern, als ob sie in das ganze Spiel nicht eingebunden gewesen wären und die zypriotische Regierung noch Handlungsfreiheit hätte). Die Kapitalflucht führte wiederum zur Vergrößerung der Liquiditätsprobleme der zypriotischen Banken, ergo der erforderlichen Mittel zur “Bankenrettung”, ergo der erforderlichen Belastung und Ausplünderung von Arbeiterklasse und Volk. Und so schließt sich der Kreis – ganz im Interesse und Sinn des Finanzkapitals.

Wenn auch von Anfang an klar war, dass diese “Sonderabgabe” wenn überhaupt nur ein Element und keinesfalls der Hauptteil eines umfassenden “Sanierungspaketes” sein würde, so diente sie doch dazu, in Zypern, in Griechenland und in ganz Europa auszuloten, wie die “Öffentlichkeit” auf so einen angeblichen “Tabubruch” reagieren würde. Es war kein Versprecher, als der Euro-Gruppen-Chef Dijsselbloem unverzüglich nach Bekanntgabe dieses “Plans” darauf hinwies, dass Zypern in dieser Frage Vorbildcharakter auch für andere Länder hätte. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb: “Zypern-Rettung – ein Modell für Europa?”, wobei das Fragezeichen überflüssig war. Auch die Deutsche Bank schloss sich sofort dieser Auffassung an, während die Politiker der EU sich eher “zurückhaltend” gaben – die übliche bewährte Arbeitsteilung!

Wahrscheinlich diente allerdings die “Sonderabgabe” auf alle Guthaben und damit de facto das Untergraben der staatlichen Einlagensicherung – diesmal – sowieso eher als Testballon. Auch in Zypern, sonst hätte man den Plan nicht so schnell wieder fallen lassen und blitzartig einen anderen aus dem Hut gezaubert. Vielleicht ließ man ihn fallen, weil man schon wusste, dass man die “Großanleger” nicht erwischen würde (und wollte), und den daher absehbaren Wutausbruch der Zyprioten fürchtete. Aber es war in jedem Fall gut dafür, wieder einmal Angst und Schrecken (in diesem Fall um die Sparbücher, also eher, aber nicht nur beim Kleinbürgertum) zu verbreiten und das Volk dadurch einzuschüchtern und es vom gleichzeitig vorbereiteten “Sanierungs”-Raubzug abzulenken.

Allerdings ist, “Tabu” hin oder her, nicht auszuschließen, dass doch einmal auf das ursprüngliche “zypriotische Modell” zurückgegriffen wird, wenn sich irgendwo eine Bankenkrise heftigst zuspitzt. Man muss dann nur einen Weg finden, die “Großanleger”, die “Investoren”, die “Märkte” nicht zu verprellen. Aber einen solchen Weg findet man immer und überall. Man hat ihn 2001 in Argentinien gefunden, wo ebenfalls die Kapitalisten ihr gesamtes Geld in Dollar drehten und ins Ausland verbrachten, bevor die Bankkonten eingefroren und der Peso drastisch abgewertet wurde, und man hat ihn jetzt in Zypern gefunden. Die “Sicherheit” und Unantastbarkeit des Geldkapitals gehören nämlich genauso zur “Wettbewerbsfähigkeit” wie eine hohe Ausbeutungsrate, wenig Streiks, eine möglichst uneingeschränkte “Flexibilität” im Arbeitsrecht, ein großer “Niedriglohnsektor”, viel Prekarität und eine “angemessen” hohe Arbeitslosigkeit, ein “solider Staatshaushalt”, der die Kapitalisten weiterhin ordentlich subventionieren und ihre Steuern senken oder erlassen kann, u.a.m.

Wahrscheinlich sollte die “Sonderabgabe” auch ein Nadelstich gegen “die Russen” sein. Russisches Kapital ist in den letzten Jahren massenhaft nach Zypern geflossen und das hat dort sogar die Krisenwirkungen eine Zeitlang gedämpft [14]. Immerhin war das böse russische Geld bis vor zwei, drei Jahren in anderen EU-Staaten, darunter maßgeblich auch in Österreich, “investiert” gewesen und daher damals gutes und sehr willkommenes Geld, bevor es wegen zu pingeligen österreichischen Herumgetues in Fragen Geldwäsche zum Teil nach Nikosia (zum Teil auch nach Istanbul) abwanderte [15]. Auch blickt die EU mit Argwohn auf mögliche Ambitionen des russischen Imperialismus, Zypern eventuell selbst zu “retten” (war er doch schon einmal mit einem Überbrückungskredit eingesprungen), und auf die Sondertouren der zypriotischen Regierung gegenüber der russischen Regierung, statt alles, was aus Brüssel, Frankfurt und Washington angeordnet wird, unverzüglich wortlos und gefügig zu schlucken. Die “russische Option” wäre theoretisch eine gewesen, es gäbe relevante russische imperialistische Interessen an Zypern, aber es “fehlte das Vertrauen in die zypriotische Regierung”. Vielleicht gibt’s bald einmal eine andere. Die russische Karte spielt sicher weiterhin mit.

Inzwischen ist die “Sonderabgabe”, so wie sie ursprünglich angekündigt wurde, vom Tisch, nicht nur die fürdie “Kleinanleger”, sondern (wir kommen gleich dazu) auch für die “Russen” aller Länder. Zuerst gab es aber noch ein tagelanges Hin und Her, ein regelrechtes Verwirrspiel. Zuerst sollte nur die größte Bank, die Bank of Cyprus (BoC), betroffen sein. Kurz darauf sollte nur die zweitgrößte Bank, die Laiki-Bank, betroffen sein und würde sie anschließend, nach Übertragung der Sparguthaben unter 100.000 € und der meisten Aktiva (Kredite) an die BoC, “abgewickelt”, also liquidiert werden. Dann sollte plötzlich doch wieder nur die BoC betroffen sein und die Laiki – nach EU-Vorbild – bloß in eine “bad bank” unter Staatshaftung und einen “guten” Teil aufgespalten werden, welcher an die BoC übertragen würde. Und so ging es hin und her. Zugleich ging die Kapitalflucht flott weiter. Das Einlagevolumen, auf das man die “Sonderabgabe” anwenden könnte, die Guthaben über 100.000 €, schmolz zusammen.

Am 25. März wurde schließlich eine “Vereinbarung zwischen der zypriotischen Regierung und der Euro-Gruppe” abgeschlossen, die einige Überraschungen barg [16]. Von einer “Sonderabgabe” ist dort keine Rede mehr, auch nicht für die “Großanleger”. Was die Laiki Bank betrifft, wurden mit 26. März die meisten Aktiva (Kredite) und Passiva (Einlagen) an die BoC übertragen. In der Laiki Bank, jetzt als “bad bank” unter Staatshaftung weitergeführt, verblieben nur die Guthaben über 100.000 € sowie Aktiva (Kreditforderungen) in gleicher Höhe, um eine ausgeglichene Bilanz sicherzustellen.

In der nunmehr wesentlich vergrößerten BoC werden

  • 37,5% der Guthaben über 100.000 € in Aktien an der Bank, ausgestattet mit Stimmrecht und Dividendenanspruch, umgewandelt. Dies gilt aber nur für den 100.000 € übersteigenden Betrag und erst nach Abzug eventueller Kreditpositionen desselben Kunden von diesem Betrag und erst nach Halbierung im Falle von zwei Kontoinhabern usw.[17]. Das ist für den “Großanleger” zwar im Moment eine Einschränkung und tut ihm vielleicht ein bisschen weh, er wird aber trotzdem nicht darben müssen und er macht auf Sicht kein schlechtes Geschäft, denn die Aktien der BoC sind zwar derzeit nicht viel wert, aber dafür kosten sie auch nicht viel und man kann mit diesen 37,5% ein großes Aktienpaket erwerben, das später, wenn die Bank einmal vom Staat “gerettet” ist, eine erhebliche Kurssteigerung erfahren kann.
  • 22,5% werden für 90 Tage eingefroren und können, “bei Bedarf”, gegebenenfalls auch in Aktien an der BoC getauscht werden. Bis dahin werden sie weiter verzinst und in spätestens 90 Tagen wird man weitersehen.
  • Die restlichen 40% werden “für kurze Zeit” eingefroren und lukrieren dafür Zinsen, die um 0,10% über den derzeit vereinbarten liegen.

Ähnlich wird anscheinend auch mit den bei der Laiki Bank verbliebenen “Großanlegern” verfahren, das geht aus den Dokumenten nicht ausdrücklich hervor, aber sie werden wohl nicht noch besser gestellt werden als die der BoC.

Die “Sonderabgabe” ist damit auch für die “Russen” aller Länder vom Tisch. Sie finden nur einen Teil ihres Geldes eine Zeitlang eingefroren, aber gut verzinst, besser als bisher, und müssen einen Teil davon, jedenfalls 37,5% in Aktien der BoC tauschen. Sie hätten dann – auf längere Sicht – gar nichts verloren, sondern vielleicht sogar gut verdient. Zypern hätte dafür seinen Zugriff auf und die Kontrolle der BoC verloren.

Und nicht vergessen: das alles trifft nur auf die Guthaben zu, die noch da sind.

Viel ist von der “Sonderabgabe” also nicht übriggeblieben. Wie man sieht, wurde und wird zu jedem Zeitpunkt fieberhaft an Lösungen gebastelt, die dem wirklichen Geldkapital möglichst nicht oder nur wenig und/oder nur für einen kurzen Zeitraum wehtun. Nur die “Märkte” nicht verschrecken und verärgern! Wichtig ist dagegen, dass jetzt rasch ein “scharfer Sanierungsplan” beschlossen wird und Arbeiterklasse und Volk nach griechischem Vorbild in die Mangel genommen werden, denn eine wirkliche “Rettung” und “Sanierung” des Profitsystems kann selbstverständlich nur auf diese Weise und keinesfalls zu Lasten des Profits finanziert.

Schlittert Slowenien in die Zahlungsunfähigkeit?

 

Slowenien sei vor dem Absturz bzw. der notwendigen “Rettung”, kurz: in voller Krise. Aber in welcher Krise? Slowenien, ein Zwergstaat mit einem BIP, das ungefähr 10% des Kleinstaates Österreich ausmacht, bisher gelehriger Vorzugsschüler der EU, ist seit einiger Zeit ins Gerede gekommen. Von Bankenkrise ist die Rede und auch von “Schuldenkrise” – wie halt überall. Mit der “Schuldenkrise” ist es freilich nicht weit her. Zwar stimmt es, dass sich die Staatsschulden seit Ausbruch der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2008 stark erhöht, ja verdoppelt haben, aber sie lagen Ende 2012  mit 53,7% vom BIP (Prognose für Ende 2013: 59,5%) immer noch unterdurchschnittlich niedrig. Damit ist man zwar kein Musterschüler mehr (das sind nur mehr Bulgarien und Estland), aber immerhin ein im internationalen Vergleich sehr guter Schüler der imperialistischen Schulmeister. Der Anstieg der Schulden hat viel mit dem Wirtschaftseinbruch in Slowenien zu tun. Die Wirtschaft ist 2012 neuerlich geschrumpft (-2,5%) und schrumpft 2013 weiter (Prognose: -2,1%). Aber trotzdem kein Vergleich mit den anderen “Krisenländern” [18]. Bleibt die Bankenkrise. Laut einem Bericht des IMF befinden sich in den Bilanzen der slowenischen Banken “faule” bzw. wegen der Wirtschaftskrise “faul” gewordene Kredite von 7 Mrd. €, was viel ist, wenn man bedenkt, dass das ein Fünftel des BIP ausmacht, das ja vermittels des Staatshaushaltes für die bevorstehende “Bankenrettung” herhalten muss. Wahrscheinlich sind die slowenischen Banken durch die Konkurrenz und “Wettbewerbsfähigkeit” der österreichischen Banken (z.B. auch der “superdynamischen” expansiven Hypo Alpe Adria!) derart unter Druck geraten, dass sie ihr Bilanzwachstum auf wackeligen Beinen aufgebaut haben. Ihre  “Rekapitalisierung”, die Zuführung von Finanzmitteln durch den Staat, erfordert 1 Mrd. €, schätzt der IMF. Trotz alledem: Inwiefern die Krise Sloweniens samt seiner Rezession und samt dieser Bankenkrise so dramatisch sein soll, dass das Land in einem Atemzug mit Griechenland oder Zypern genannt wird, bleibt im Dunkeln – jedenfalls was die fundamentalen Wirtschaftsdaten betrifft.

In den “Analysen” der EU und des IMF stößt man in der Tat auf noch andere Gründe für ihre “Besorgnis”. Dort wird unablässig getrommelt, das Land müsse dringend endlich eine “scharfen Sparkurs” fahren, was es aber bis jetzt nicht tue. Es gäbe dafür keine Mehrheit im Parlament und es gäbe heftigen Widerstand der “Straße”. Vor allem letzteres dürfte die wirkliche “Krise” und die wirkliche “Sorge” der Bourgeoisie, der slowenischen wie die europäischen und globalen, darstellen. Die Steigerung von Ausbeutung und Ausplünderung läuft, aber nicht in dem gewünschten Tempo, und es gibt Widerstand.

Leicht erklärlich daher, dass Slowenien auch ins Visier der “Märkte” geriet und die Finanzspekulation die Zinsen seiner Staatsschuld in die Höhe trieb, im August 2012 sogar auf bis zu 6,9% (für zehnjährige Anleihen). Da der Schwung der Spekulation in den letzten Monaten aber wieder nachgelassen hat (im Februar 2013 lag der Zinssatz “nur mehr” bei knapp unter 5%), aber der “scharfe Sparkurs” immer noch auf sich warten lässt und sich die “Troika” unbedingt ins Spiel bringen will, um dem Land das bisschen Spielraum, das es hat, weiter einzuschränken, muss die Verschärfung der Krisengefahr zur Not auch einfach herbeigeredet werden.

Was ist eigentlich aus dem 2012er “Schuldenschnitt” Griechenlands geworden?

Spätestens die derzeitige Zypernkrise legt es nahe, wieder einmal, ein Jahr später, einen Blick auf die griechische Staatsverschuldung und den famosen “Schuldenschnitt” vom März 2012 zu werfen. Wie man sich vielleicht erinnert, war damals in einem “historischen Durchbruch” Griechenland “mehr als die Hälfte seiner Schulden” an private Gläubiger, das waren 106,8 Mrd. €, und damit mehr als ein Drittel seiner Schulden insgesamt erlassen worden. Damit war Griechenland angeblich “gerettet”.

Sah man sich die Dokumente und Verträge im Detail an, war schon damals klar, dass der ganze “Schuldenschnitt” für Griechenland nichts brachte. Er war nur Begleitmusik zur weiteren Kolonisierung Griechenlands. Inzwischen ist ein Jahr vergangen. Die griechische Staatsschuld war Ende 2011 bei 170,6% des BIP oder 355 Mrd. € gelegen. Im März 2012 kam dann der angebliche große Geldsegen in Form des “Schuldenschnitts” von 106,8 Mrd. €. Eigentlich hätte jetzt die Staatsschuld um diese 106,8 Mrd. € bzw. um 30% bzw.50 Prozentpunkte, auf etwa 120% des BIP, sinken müssen. Sank sie?

Staatsschuld Griechenlands (in % vom BIP)

2010

2011

2012

2013e

2014e

148,3

170,6

161.6

175,6

175,2

Sie sank 2012 ein bisschen, aber bei weiten nicht im Ausmaß des “großzügigen Schuldenschnitts”, sondern nur um lächerliche 9 Prozentpunkte (statt der angekündigten 50).

Wie das? War der “Schuldenschnitt” womöglich nur eine Propagandaerfindung? Des Rätsels Lösung ist, dass er so strukturiert war, dass er einige böse Begleiterscheinungen und Folgeeffekte hatte (auf die wir übrigens schon in der PR 47 im August 2012 hingewiesen hatten):

  • 15% der umgeschuldeten Schulden musste Griechenland gleich einmal in cash und vorweg berappen und sich dafür sofort zusätzlich verschulden – das waren etwa 30 Mrd. €.
  • Der umgeschuldete Rest wird seither mit 3,6% (in Zukunft unter bestimmten Bedingungen sogar 4,6%) verzinst, weniger, als Griechenland vorher zahlte, aber viel mehr als das Geld den Gläubigerländern kostet [19].
  • Zum Dank für die Umschuldung musste Griechenland immense “up front fees” (Vorwegspesen) an die Gläubiger zahlen, sozusagen als Dankeschön für deren “Großzügigkeit”. Deren genaue Höhe ist nicht bekannt, aber sie müssen hoch gewesen sein, da der IMF sie ausdrücklich als erheblichen Kostenfaktor erwähnt.
  • Auch die Legionen an „Experten“, „Kommissaren“ etc., die die Knute führen, müssen von der griechischen Regierung bezahlt werden und stellen „Nebenkosten“ dar.
  • Weiters musste die griechische Regierung die griechischen Banken, die ja ebenfalls am „Schuldenschnitt“ teilnehmen, stützen bzw. „retten“, d.h. Kapital einschießen, um ihre Eigenkapitalquote von 3% nach dem „Schuldenschnitt“ wieder auf 9% zu bringen (damit sie trotzdem konkurrenzfähig bleiben für eine Welt der Spekulation).

Alle diese Kosten müssen von der griechischen Regierung getragen und daher refinanziert werden – indem sie neue Schulden aufnimmt. Der IMF schrieb daher schon in seinem Bericht vom Jänner 2012 sehr offenherzig: „Die nominale Schuldenreduktion wegen des ‚Schuldenschnitts’ des Privatsektors … wird … teilweise wieder aufgehoben durch dessen Kosten (!) und durch die notwendigen Maßnahmen zur Stützung des Bankensektors.“

Außerdem muss Griechenland ja weiterhin Panzer, Flugzeuge und Kampfhubschrauber, U-Boote usw. aus Deutschland und Frankreich kaufen – das war eine eiserne Bedingung der “Rettung”.

Außerdem geht die griechische Wirtschaft durch diese Sorte von “Rettung” und “Sanierung” Jahr für Jahr weiter den Bach hinunter, was ebenfalls die Staatsverschuldung absolut und relativ zum BIP hochtreibt. 2012 sank das BIP wieder um -6,3%, insgesamt seit Ausbruch der Krise schon um mehr als ein Viertel – und auch für 2013 liegt die (optimistische) Prognose bei -4,5%.

Im Jahr 2013 wird die griechische Staatsverschuldung laut derzeitiger Prognose wieder steigen und zwar um satte 8,7% und deutlich über den Wert von 2011 hinaus. So hoch wie nach drei Jahren “Rettung” war die Staatsverschuldung überhaupt noch nie. Wie sollte es auch – ganz abgesehen von und zusätzlich zu den oben angeführten Punkten – anders sein, wenn Bourgeoisie und Kirche weiterhin keine Steuern zahlen müssen, die verarmten Volksmassen immer weniger Steuern zahlen können, die Militärausgaben nur wenig sinken, die Privatisierungspläne “nicht den Erwartungen entsprechen”, weil die Imperialisten alles geschenkt haben wollen usw. usf.

Das alles hindert die Weltbourgeoisie und ihre Agenturen, die “Troika” aus EU, EZB und IMF,  freilich nicht,  an der Fata Morgana festzuhalten, Griechenland wäre auf einem Weg der kapitalistischen “Gesundung” und würde seine Staatsschulden bis 2020 auf unter 120% des BIP drücken können. Im Jänner 2013 verstieg sich eine Kreatur des IMF sogar dazu zu schreiben, Griechenland sei auf einem so guten Weg, dass die Schuldenquote bis 2020 sogar auf 110% (!) sinken könnte. Das ist nicht Blödheit oder die Kolonialallüre, die der Volksmund ausdrückt mit dem Spruch “Zum Schaden hat man noch den Spott!”, sondern damit rechtfertigen sie die Fortsetzung ihres Kolonisierungs- und Ruinierungswerkes.


[1] Slowenien hatte Ende 2012 Staatsschulden in Höhe von 53,7% seines BIP, Rumänien 38,0%, Bulgarien sogar nur 18,9%. Bulgarien ist sowieso ein hervorragendes Beispiel für die imperialistische Sanierung: das Land ist eine Wüste, das Volk völlig verarmt, die Wirtschaft kaputtgemacht, aber das, was noch da ist, ist fest in imperialistischer Hand, die “Maastricht-Kriterien” werden spielend eingehalten und die “Troika” ist voll des Lobes (außer über die Korruption, sofern man nicht selbst deren Nutznießer ist). Deshalb “brauchen” Rumänien und Bulgarien auch keine Hilfe aus dem EU-”Rettungsschirm”: die Staatsfinanzen sind nämlich  in “neoliberalem” Sinn tip top in Ordnung. Auch Zypern hatte Ende 2012 mit 86,5% Staatsschulden, die immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der Eurozone (93,1%) lagen.

[2] 1994: Mexiko, 1997: Südostasien, 1998: Russland, 2001: Argentinien. Zwischen den globalen Krisen (1987, 2000-2002, seit 2008) konnte die Krise in einzelne “periphere Märkte” exportiert werden, etwas, das – in etwas geänderter Form – auch in den letzten Jahren wieder stattfindet.

[3] Ende Juli 2011 war schon einmal von einer schweren Krise Zyperns die Rede, welche sich aber später wieder zu verflüchtigen schien. Damals aber nicht wegen des Bankensektors, sondern wegen der Explosion eines Munitionslagers und der dadurch hervorgerufenen Zerstörung des größten Kraftwerks des Landes, also wegen eines drohenden Einbruchs der Energieversorgung und damit der “Realwirtschaft”, was wiederum irgendwie  zu einer „Schuldenkrise“ führen könnte usw. Die Staatsverschuldung Zyperns lag Anfang 2011 bei 61,3% vom BIP, deutlich weniger als die damalige österreichische Staatsschuld (72%) und weit niedriger als die damalige deutsche (82,5%).

[4] Vielleicht auch einmal Deutschland mit seiner extremen Exportlastigkeit, und das konzentriert auf nur wenige Branchen (hauptsächlich Automobil und Maschinenbau) und die “Exportdynamik” fokussiert auf wenige Länder (hauptsächlich China und USA). Das österreichische Kapital ist im Vergleich zum deutschen “breiter aufgestellt”, aber ebenfalls durch seine starke Balkanlastigkeit verletzlich.

[5] Zypern war bis 1960 britische Kolonie, hat noch heute zwei britische Militärstützpunkte (das war Bedingung für die Entlassung in die Unabhängigkeit) und ist nach wie vor eine bedeutende  “Adresse” der britischen Bourgeoisie.

[6] Die Körperschaftssteuer (mit der Profite von Kapitalgesellschaften besteuert werden) beträgt in Zypern “maximal” 10% und das  mit vielen Ausnahmen und “Gestaltungsspielräumen”, sodass die tatsächliche Steuerquote noch weit niedriger liegt. Eine Kapitalertragssteuer für Kursgewinne aus dem Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren (auf die in Österreich sogenannten “Spekulationsgewinne”) gibt es überhaupt nicht. “Somit sind Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Gründeraktien und andere Titel von Unternehmen oder anderen juristischen Personen, eingetragen in Zypern oder im Ausland, und Rechte daran steuerfrei.” (“Exportbericht Zypern” der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) aus März 2012). Eine Kapitalertragsteuer auf Zinsen und Dividenden, die ins Ausland gezahlt werden, gibt es ebenfalls überhaupt nicht, sie sind ebenfalls steuerfrei. Dividenden- und Zinszahlungen ins Inland unterliegen einer KESt von 17% bzw. 15% – aber auch nur, wenn es sich um “passive” Einkünfte (grob gesagt: eines “Privatvermögens”)  handelt und nicht um “handelsbezogene” (grob gesagt: eines “Betriebsvermögens”), dann sind sie nämlich auch wieder steuerfrei. Die Inlands-KESt heißt  übrigens “Sonderabgabe für Verteidigungszwecke”. Zypern ist ein wahres Steuerparadies für Kapitalisten, vor allem für ausländische, sogar  gemessen an der Steueroase Österreich. (Zum Vergleich: In Österreich ist der offizielle KöSt-Satz 25%, die tatsächliche Steuerquote der Aktiengesellschaften lag allerdings 2011  nur bei 8,5% . Der KESt-Satz ist ebenfalls 25%, ein kapitalistisches Unternehmen kann aber, im Unterschied zu einer Privatperson, für die Befreiung von der KESt und die Verlagerung dieser Erträge in die KöSt “optieren”, was klarerweise fast jeder tut.)

[7] Zur Veranschaulichung: In Österreich stand Ende 2011 ein Bilanzvolumen des Finanzsektors (Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Fonds) von 993 Mrd. € einem BIP von 301 Mrd. € gegenüber. Das ergibt eine Quote von “nur” 3,3.

[8] Im “Exportbericht Zypern” der WKÖ aus März 2012 liest sich das so: “Während der Dienstleistungssektor bereits 81% des BIP erwirtschaftet, nimmt die Bedeutung von Gewerbe und Industrie ständig ab. Der industrielle Sektor kämpft mit strukturellen Schwächen. Viele erzeugende Betriebe sind international wenig wettbewerbsfähig, da sie Kleinbetriebe sind und bei Technologie, Management und der Vermarktung der Produkte Schwachstellen aufweisen. Im verschärften Wettbewerb am gemeinsamen europäischen Markt fällt es ihnen schwer zu bestehen.” Und: “Die wichtigsten Sparten der zypriotischen Industrie sind die Lebensmittel-, Getränke- und Tabakindustrie, auf die knapp ein Drittel des industriellen Produktionswertes entfällt, sowie die Textil- und Lederindustrie.” Also auch eher Branchen, die mit dem Tourismus im Zusammenhang stehen, und keine technologisch hochwertigen Exportschlager.

[9] Z.B. die Milliarden der inzwischen notverstaatlichten Österreichischen Kommunalkredit AG, die 2002-2008 in ihrer Tochtergesellschaft in Limassol ein hochspekulatives Portfolio von 16 Mrd. € aufgebaut hatte, das – nach fetten Gewinnen bis 2007 – mit der Finanzkrise in sich zusammenkrachte. Die Bank wurde im November 2008 notverstaatlicht und lebt seither von  staatlichen  Kapitalspritzen und Staatshaftungen. Die Schätzungen dessen, was die Bank dem Staatshaushalt bisher gekostet hat, schwanken zwischen 4,7 und 5,8 Mrd. €. Risikopositionen von 10 Mrd. € sind noch offen, so dass weitere “Rettungsmaßnahmen” unvermeidlich sind. Aus Staatshaftungen ist ein Betrag von 9,6 Mrd. € aushaftend.

[10] Österreich ist übrigens zwar vielleicht nicht die beliebteste Destination für Schwarzgeld und Geldwäsche im strengen Sinn, aber eine Steueroase ersten Ranges. Das gilt sowohl für die tatsächliche Unternehmensbesteuerung (nicht den offiziellen Steuersatz) als auch für die Privatstiftungen. Österreich ist auch nach wie vor, wie die Schweiz, Luxemburg und Belgien, nicht der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie unterworfen, sondern hat sich eine Ausnahmeregelung verhandelt, die, wenn man ein Schlupfloch in den Anti-Geldwäsche-Regelungen findet, auch das Parken von Schwarzgeld erlaubt, wenn auch zu einem anonymen Quellensteuersatz von 35%.

[11] Tipp für die Bettlektüre: Gianluigi Nuzzi: Vatikan AG, wo ein plastisches Bild der vatikanischen Wirtschaftskriminalität gezeichnet wird, obwohl der Autor nicht immer gut verstanden hat, was er da aufdeckt, und manchmal das Ausmaß des Bösen im Vatikan selbst gar nicht fassen kann.

[12] Siehe dazu den Artikel “Ein neuer Brandherd im Östlichen Mittelmeer” in der PR 49 aus Februar 2012. Israel plant, über ein Flüssiggasterminal in Zypern sein zukünftiges Überschussgas nach Griechenland und Europa zu exportieren.

[13] Beide Banken kamen im Zuge der Finanzkrise in die Bredouille und wurden massiv vom Staat gestützt und am Leben erhalten. 2012 wurde die BoC massiv subventioniert und die Laiki-Bank überhaupt gleich verstaatlicht. An der BoC hat der zypriotische Staat  heute 11,4% Anteil am Aktienkapital, der griechische 2,1%. Der größte Einzelaktionär (außer dem zypriotischen Staat) ist ein gewisser Rybolowlew, russischer Kapitalist mit Sitz auf den britischen Virgin Islands, einem anderen “Steuerparadies”, er besitzt 5,01%. Der Mann hätte damit schon einmal gewisse Ausgangsbedingungen, um sich die Kontrolle der  BoC (dafür braucht man 25%) unter den Nagel zu reißen.

[14] Aber, wie schon gesagt,  nicht alles nach Zypern importierte Kapital ist russisches,  nicht alle Bankguthaben sind russische, nicht alles Schwarzgeld ist russisches Die russischen Bankguthaben (Stand Februar 2013) sollen sich auf 20 Mrd. € der insgesamt 67 Mrd. € belaufen. Mit “russisch” sind hier auch gemeint Guthaben von Firmen, zwar unter Kontrolle russischer Kapitalisten stehen, aber irgendwo domiziliert sind, vielfach auch in Zypern, in diesem Fall daher in der zypriotischen Zentralbankstatistik als inländisch ausgewiesen.

[15] Das Gegeifer gegen “die Russen”, bei Ausblenden der britischen und sonstigen internationalen “Investoren”, deren Geldkapital auch nicht weniger “schmutzig” ist als das russische, ist eine hetzerische Propaganda mit rassistischen Zügen. Dabei unterscheidet sich der “russische Oligarch” nicht sonderlich vom österreichischen “Unternehmer”, außer dass er stärker ist und dass er in seiner Begeisterung über den neuen Reichtum diesen stärker hervorkehrt. Er eignet sich seinen Profit nicht auf qualitativ andere Weise an wie der österreichische Bourgeois. In solcher Propaganda widerspiegeln sich imperialistische Interessenswidersprüche und mögliche Kollisionen der Zukunft.

[16] “Clarifications for the better understanding of the resolution measures implemented under the Resolution of Credit and Other Institutions Law, 2013 at the Bank of Cyprus and the Laiki Bank” (Central Bank of Cyprus, 30 March 2013)

[17] Diese Umwandlung ist eine Art “debt equity swap” (Tausch von Verbindlichkeiten der Bank gegen deren Eigenkapital). Dieses Instrument wird im Investmentbankgeschäft und wurde auch bei einigen “Umschuldungen” von Staatsschulden in Südamerika in den 1990er und 2000er Jahren angewendet. Dort diente es allerdings zur Umschuldung von (bereits ausgegebenen) Krediten, die die Länder  in den USA und anderswo aufgenommen hatten, nicht wie bei Zypern um Bankeinlagen. Die Kredite wären über weite Strecken sowieso uneinbringlich gewesen. Auf diese listige Weise erwarben US- und andere “Investoren” für ihre schon abgeschriebenen Kredite Beteiligungen an und Kontrolle von “werthaltigen” Firmen in Industrie, Bankwesen, Infrastruktur. Es lief auf die Aneignung der Reichtümer dieser Länder hinaus – im Tausch gegen (auf  finanzdeutsch) “stranded investments”.

[18] Griechenland schrumpft in diesen zwei Jahren um 11,1%, insgesamt seit Ausbruch der Krise um mehr als ein Viertel.  Zypern schrumpft 2012/13 um 9,2%.

[19] Österreich z.B. zahlte zuletzt auf dem Kapitalmarkt für 10-Jahres-Geld 1,9% p.a. und für kurzfristiges Geld weit unter 1% p.a. Jeder Euro an “Hilfe” bzw. “Rettung” spülte daher bisher, wenn  das Geld um  3,6% an Griechenland verliehen wird, einen schönen Batzen Zinsdifferenz in das Budget.

Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien

10. April 2013

Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien geht von 15.-22. April 2013 über die Bühne. Es geht seinen Proponenten um ein “Bundesverfassungsgesetz 1. Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien 2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat 3. Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche” und um ein “Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen”, wobei letzteres auf eine “staatliche Sonderkommission” zielt, statt dass die Kirche sich weiterhin selbst “untersucht” und “aufklärt”, sprich: alles unterdrückt, vertuscht und jede Strafverfolgung verhindert. Das sind alles berechtigte und unters-tützenswerte Anliegen. Speziell in der Frage kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen legen einige Proponenten eine gewisse Konsequenz an den Tag – in den meisten anderen Fragen leider nicht. Der eigentliche Text des Volksbegehrens ist vage und schwachbrüstig, inkonsequent und schief, ziemlich “zurückhaltend” gegenüber der Kirche und in einiger Hinsicht auch politisch ausgesprochen falsch. Die begleitenden Erläute-rungen und Materialien sind teilweise etwas stärker und aussagekräftiger, aber das schafft auch die Beschränkt-heiten und Fehler nicht aus der Welt.

Das Volksbegehren leistet – leider nur im Bereich der finanziellen Privilegien der Kirche – einige nützliche Aufklärungsarbeit. Es ist durchaus verdienstvoll, einmal akribisch den Kirchenprivilegien nachzuspüren und eine möglichst vollständige Aufzählung aller dieser Privilegien zu versuchen. Es schadet nicht, wenn bei der Aufzählung dieser Privilegien auch mehr oder weniger nebensächliche und belanglose aufgezählt werden (Kuriositäten wie z.B. das Tiroler Campinggesetz oder das niederösterreichische “Karfreitagsgesetz”), man sieht dann wenigstens, auf wie vielen Gebieten und bis in welche Verästelungen hinein Kirchenprivilegien bestehen.

Viele der angeführten Privilegien sind wie gesagt Nebensächlichkeiten, die sich von selbst erledigen, wenn einmal die Kernpunkte erledigt sind. Die Kernpunkte sind diejenigen, die im Konkordat geregelt werden: die Finanzierung der Kirche durch den Staat (samt den großen Schenkungen von 1960 und auch dem Kirchen-steuerthema), ihre Stellung im Schul- und Ausbildungswesen, ihr öffentlich-rechtlicher Status (und die Existenz “anerkannter Religionsgesellschaften” überhaupt) und der faktisch exterritoriale Status gegenüber der staatli-chen Rechtsordnung.

Die Enthüllungen und vor allem die Losungen/Forderungen des Volksbegehrens werden leider bei weitem nicht ausreichend scharf und radikal (d.h. das Übel an der Wurzel packend) gestellt. Der Text des Volksbegehrens ist ein einziges Wischi-Waschi. Gegen alles Mögliche wird zu Recht gemault, aber nirgends werden konsequente und prägnante Forderungen erhoben. Zudem handeln zwei Drittel des Textes nur von den finanziellen Zuwen-dungen an die und Begünstigungen der Kirche, aber die “klare Trennung von Kirche und Staat” erschöpft sich nicht im Entzug des Zasters.

Nehmen wir als Beispiel die Schulfrage. Dafür wurde 1962 ein Zusatzvertrag zum Konkordat zur “Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen” abgeschlossen. Die Position des Volksbegehrens zu diesem Schlüsselbereich der ideologischen und politischen Macht der Kirche ist ein Witz. Das Volksbegehren wendet sich nur gegen die staatliche Finanzierung der konfessionellen Schulen, Kindergärten und Fakultäten, ohne aber zu fordern, dass diese Einrichtungen der Kirchenmacht entzogen und, soweit sinnvoll, in das staat-liche Erziehungs- und Ausbildungswesen eingegliedert oder sonst (als staatliche Einrichtungen) geschlossen werden. Es wendet sich nur gegen die Finanzierung des Religionsunterrichts durch den Staat, nicht aber gegen die Tatsache dieses Religionsunterrichts im Rahmen öffentlicher Schulen und des normalen Schulbetriebs selbst. Es wendet sich nur dagegen, dass die Abmeldung vom Religionsunterricht erschwert wird, aber nicht dagegen, dass man sich überhaupt davon abmelden muss bzw. dass es ihn überhaupt gibt. Es fordert eben das Wesentliche nicht, nämlich dass der Kirche ihr Zugriff auf das öffentliche bzw. öffentlich anerkannte Schul-wesen entzogen wird und sie den Status eines privaten Vereins erhält, der selbstverständlich auf eigene Kosten in eigenen Räumlichkeiten und in der Freizeit der Schüler seinen Religionsunterricht organisieren kann, aber in den öffentlichen Schulen und im normalen Schulbetrieb nichts verloren hat. Das Volksbegehren hat in Wahr¬heit ein sehr inkonsequentes, um nicht zu sagen zwielichtiges Verhältnis zu seiner eigenen Losung einer “klaren Trennung von Kirche und Staat”.

Das Problem des Volksbegehrens ist, dass es die “staatstragende Rolle der Kirche” zwar vehement bestreitet, dies aber weitgehend plakativ bleibt, eine bloße “Haltung”, aber ohne radikale Konsequenzen und Forderungen. Entweder man bestreitet eine solche Rolle prinzipiell, dann muss sich das in entsprechenden Forderungen ausdrücken, die tatsächlich auf die Beseitigung dieser Rolle zielen. Tut man das aber nicht, sondern jammert man nur über die Subventionen und Privilegien, dann tut man sich schwer z.B. gegenüber der Kritik des Vereins “Wir sind Kirche”, ein “kritisches” Feigenblatt des pontifikalen Katholizismus. Sie treffen einen schwachen Punkt des Volksbegehrens, wenn sie in ihrer Stellungnahme dazu erklären, dass sie dieses “nicht unterstützen, weil dessen Forderungen zu global und undifferenziert” seien. So seien z.B. die staatlichen Zuwendungen an die Kirche berechtigt als “angemessene Entschädigung für vom Staat outgesourcete Aufga¬ben”. Sie haben nicht realisiert, dass es ohnehin darum geht, der Kirche beides zu entziehen, sowohl die Schulen und anderen “outgesourceten Staatsaufgaben” wie auch die Subventionen. Aber in der Tat tritt das Volksbegehren gar nicht gegen dieses “Outsourcing” auf und traut sich radikalere Forderungen als den Subven¬tionsentzug gar nicht vorzustellen. Das ist keine “klare Trennung von Kirche und Staat” in der Schulfrage. Wenn Verteidiger der Kirchenprivilegien diese mit der “staatstragenden Rolle” der Kirche begründen, dann müsste von deren Gegnern nicht bloß an den Privilegien herumgemeckert und ganz abstrakt die “klare Tren¬nung von Kirche und Staat” verlangt werden, sondern dann müsste diese “staatstragende Rolle” frontal ange¬griffen werden, indem man Forderungen erhebt, die auf die radikale Beseitigung dieser Rolle zielen. Das tut das Volksbegehren aber nicht. Es ginge übrigens auch nicht, ohne den Staat selbst anzugreifen, denn eine “staats¬tragende Rolle” gibt es nur, wenn der Staat das wünscht.

Ein weiterer schwerer politischer Fehler besteht darin, die Kirchenfrage von der Gesellschaft insgesamt zu isolieren und bei allerhand “Missständen” so zu tun, als ob das nur die Kirche beträfe. Man gewinnt den Eindruck, das eigentlich und einzig Böse in unserer Gesellschaft sei die Kirche – woraus sich automatisch ergibt, dass die herrschende Gesellschaftsordnung und ihr Staat nicht oder jedenfalls nicht ganz so böse seien. Z.B. heißt es: “Die Kirche erhält als Großgrundbesitzer Millionen Euro an Agrarförderungen. Hier sollte eine Obergrenze gelten.” Die “Wir sind Kirche” erwidern darauf zu Recht: “Eine überproportionale EU-Förderung von Großgrundbesitzern ist eine allgemein politische Frage. Sie allein als Privileg der Kirche zu betrachten entspricht nicht den Tatsachen und führt in die Irre.” So ist es. Natürlich kann man sagen, dieses Volksbegehren handelt eben von der Kirche und nicht vom Großgrundbesitz. Das stimmt, aber es geht trotzdem nicht, der Kirche etwas vorzuwerfen, was man den anderen Großgrundbesitzern nachsieht, und mit keinem Sterbenswort die Agrarsubventionen für den Großgrundbesitz insgesamt anzusprechen. Noch schlimmer, wenn man mit der schwabbeligen Forderung nach einer “Obergrenze” zum Ausdruck bringt, dass man diese Agrarsubventionen für den Großgrundbesitz nicht grundsätzlich angreift. Was den kirchlichen Grundbesitz selbst betrifft, auch hier wieder dieselbe Inkonsequenz wie in der Schulfrage. Viel davon (Besitzungen in Aigen und Salzburg sowie weitere 6.460 Hektar land- und forstwirtschaftlicher Grund) wurde der Kirche durch den Zusatzvertrag zum Konkordat zur “Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen” aus 1960 geschenkt. Mit einer wirklich klaren Trennung von Kirche und Staat und der Aufhebung des Konkordats wären diese Schenkungen doch wohl rück-gängig zu machen. Kein Wort davon im Volksbegehren.

Genauso bei der grundlegenden Frage des Konkordats. “Dieses Konkordat ist ein ‘Quasi-Staatsvertrag’ zwi-schen dem Vatikanstaat und Österreich, der die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark ein-schränkt und der Kirche in Österreich eine privilegierte, öffentlich-rechtliche Stellung gesetzlich (teilweise im Verfassungsrang) zuerkennt.” So ist es. Wie soll dann aber eine “klare Trennung von Kirche und Staat” erreicht werden können ohne Beseitigung dieses Konkordats? Warum fehlt die Forderung nach Abschaffung des Kon-kordats, obwohl gerade diese Grundforderung aller Kirchengegner seit jeher der Gottseibeiuns der Kirche ist und regelmäßig zu Wutausbrüchen der geistlichen und weltlichen Reaktion führt. Das Konkordat mit dem Vatikan ist ein entscheidendes Bollwerk der Kirche. Die Kirchenprivilegien können gar nicht beseitigt werden, wenn nicht das Konkordat beseitigt wird. Man hat das Gefühl, das Volksbegehren wollte bewusst die Vatikan-frage ausklammern. Daher auch nirgends die Forderung nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem Pseudostaat Vatikan (der in Wirklichkeit nur die von Mussolini in den Lateranverträgen 1927 zu künst-licher Staatlichkeit erhobene “pontifikale Reaktion” ist, wie man in Italien sagt, und das, nachdem der Kirchen-staat 1876 im neuen vereinten Italien aufgelöst worden war). Man wird wenig gegen Missbrauch und sonstige kirchliche Verbrechen und Schandtaten ausrichten, solange die Kirche und ihre Funktionäre einen rechtlichen Status “praeter legem” (außerhalb des Gesetzes) genießen und rechtlich wie faktisch vor Verfolgung, auch vor der durch eine staatliche Sonderkommission, geschützt sind. Man wird nur wenig an den arbeits- und sozial-rechtlichen Zuständen in den kirchlichen Institutionen und Firmen ändern können, wenn man diesen Status nicht abschafft. So wird der Kirchenkritik die radikale Spitze genommen, aber ohne das können Unmut und Empörung nicht in eine starke demokratische Bewegung umgewandelt werden, sondern bleiben sie in den Schranken “unpolitischer” Entrüstung gefangen.

Demokratischer Kampf oder “staatstragende Haltung”?

Das ist aber leider noch nicht alles. Der politische Hauptfehler des Volksbegehrens, seine trotz gutem Vorsatzes schlechte Seite besteht in der Propagierung einer falschen Haltung zum Staat. Es wird gegen die bourgeoise Kirche gekämpft, aber nicht gegen den bourgeoisen Staat. Es ist aber in unserer heutigen bürgerlichen Gesell-schaft der Staat die politische Organisationsform und das politische Herrschaftsmittel der Bourgeoisie, nicht die Kirche. Es ist dieser Staat, der sich der Kirche bedient, nicht umgekehrt. Die Kirche hat keine eigenständige Macht, sie ist vollständig in den Staat integriert, ist ein Teil des Staatsapparats und daraus gewinnt sie ihre Stär-ke und Bedeutung.

Als wäre das nicht schon schlimm genug, wird die Kirche auch noch ausgerechnet im Namen der “Werte” des bürgerlichen Staates bekämpft. Man fühlt sich offenbar an der Seite eines (wenigstens potenziell) laizistisch-demo¬kratischen Staates. Die Kirchensonderrechte, heißt es, führten, da Privilegien, zur Diskriminierung: “Heute werden alle Privilegien kritisch gesehen. Privilegien erzeugen Diskriminierung. Die EU und Österreich kämpfen gegen jede Art der Diskriminierung an.” Glaubt diesen Seich wirklich irgendjemand? Kommt das nicht vielleicht bloß daher, dass man den Kopf ausschließlich mit der Kritik an der Kirche zugepflastert hat und ansonsten Scheuklappen trägt und die ganze herrschende Gesellschaft samt ihrem Staatsapparat, abgesehen eben von den Kirchenprivilegien, ganz in Ordnung findet? EU und Österreich kämpfen nie und nirgends gegen Diskriminierung, sondern sie treiben diese im Gegenteil energisch voran. Denken wir nur an die sogenannte Ausländer- oder an die Asylantenfrage. Und was Privilegien betrifft: Ist nicht das größte Privilegium, von dem heutzutage alles andere abgeleitet ist, das kapitalistische Privateigentum (an den Produktionsstätten, den Handels¬ketten, der Banken etc.)? Ist es nicht lächerlich, die “kleinen” Privilegien (wie die der Kirche), die der Nebenpfründner sozusagen, anzuprangern und die wirklich fundamentalen Privilegien, die unsere Gesellschaft prägen, d.h. die Klassenspaltung, auszusparen? Der bourgeoise Staat müsste “eigentlich”, verlangt das Volks-begehren, wegen seines “demokratischen” Charakters, die Kirchenprivilegien bekämpfen und an einer wirk-lichen Trennung von Kirche und Staat interessiert sein. Tut bzw. ist er aber nicht, sondern das gerade Gegenteil ist der Fall. Warum wohl? Weil er interessiert ist an der ideologischen und politischen Mitwirkung der Kirche bei Festigung und Ausbau der Staatsmacht. Der Kampf gegen die Kirche kann und muss in der Hauptseite als Kampf gegen den Staat geführt werden. Der Kampf gegen Kirchenprivilegien kann niemals an der Seite dieses Staates geführt werden und auch nicht unter Berufung auf die “staatlichen Werte”. An der Seite eines Staates, der diskriminiert, unterdrückt und ausplündert, der sich immer schlimmer als Polizeistaat mausert, der sich bloß einige “Werte” aus seiner Mottenkiste als Maske vor die reaktionäre Fratze hält, der sich bloß als “demokra¬tisch” oder “liberal” ausgibt, aber genau wie die Kirche, sein Juniorpartner, selbst schwärzeste Reaktion ist – an der Seite dieses Staates gegen die Kirche?

Dieser Fehler, dieser “Rollentausch” zwischen Staat und Kirche, diese Beschönigung des heutigen repressiven bürgerlichen Staatsapparats wird historisch “vertieft”, indem behauptet wird, die Kirchenprivilegien seien feudale Relikte: “Anerkannte Religionsgemeinschaften, insbesondere die römisch-katholische Kirche, genießen in Österreich eine Sonderstellung, die aus dem Mittelalter herrührt… Die heutigen Privilegien stammen aus der Feudalzeit. Damals waren Privilegien normal. Die meisten Privilegien waren Folgen der Erbuntertänigkeit.” Nun stimmt zwar, dass es auch im Feudalismus Kirchenprivilegien gab, aber sie waren ganz anderen Charak¬ters, damals war die Kirche mit der “weltlichen” Macht völlig verschränkt, teilweise identisch. Sie war selbst Feudalherr. Aber das hat sich mit dem Aufkommen des Kapitalismus und der bürgerlichen Gesellschaft geän-dert. Seither gab es einen Josef II, der diese Privilegien aufhob, die bürgerliche Revolution 1848, in der sie neuerlich beseitigt wurden, die Republik 1918. Im Mittelalter gab es jedenfalls nicht “die anerkannten Reli-gions¬gesellschaften”, damals war nur eine solche Gesellschaft anerkannt bzw. war umgekehrt teilweise die welt-liche Macht darauf angewiesen, von ihr anerkannt zu werden. Kurzum: der Vergleich mit dem “Mittelalter” und dem Feudalismus ist völlig absurd und dient nur der Rechtfertigung und Beschönigung des heutigen bürgerlich-demokratischen kapitalistischen Systems. So etwas kann sich nur ein von der Geschichte ganz unbeleckter begeisterter Anhänger der heutigen Gesellschaftsordnung ausdenken, der den eigentlich “unver¬ständlichen” und “überholten” Makel der Kirchenprivilegien abschaffen möchte – zur Verschönerung und Verbesserung dieses Bourgeoissystems. Als zuerst die Austrofaschisten unter Dollfuss bzw. die Nazis unter Hitler ihre Konkordate abschlossen und nach dem Zweiten Weltkrieg die “demokratische Republik” mit Kreisky als zuständigem Minister Konkordat und Kirchenprivilegien “erneuerten” und ausbauten, war das längst gutes kapitalistisches Kalkül, aber doch nicht die Rettung feudaler Verhältnisse oder Elemente. Die heutigen Kirchenprivilegien sind Schmiermittel der staatlich organisierten Bourgeoisie für die Kirche, damit diese besser an der Befestigung des politischen Herrschaftssystems der Bourgeoisie mitwirkt. Sie dienen nicht dem Feudalismus, sondern dem Kapitalismus. Beim Volksbegehren erscheint dagegen die Kirche als feudaler Fremdkörper der bürgerlichen Gesellschaft, der “demokratischen Republik” Österreich.

Die Rolle der Sozialdemokratie in den 1950er und 1960er Jahren, speziell Kreisky’s, der damals eine erfolg-reiche Achse mit dem Kardinal König schmiedete und damit die Kirche, bis dahin Sprachrohr und treuer Ver-bündeter der ÖVP, “entpolitisierte” und neutralisierte. Das austrofaschistische Konkordat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch die ÖVP-SPÖ-Koalitionsregierungen wieder in Kraft gesetzt und durch fünf Zusatz-verträge zwischen 1960 und 1968 massiv ausgebaut. Diese Zusatzverträge beziehen sich auf die Kernfragen: das Geld incl. die großzügige Schenkung von Grundbesitz an die Kirche (“Verwaltung und Genuss welt-geistlicher Pfründen” heißt das im Konkordat) und die Rolle der Kirche im Schul- und Ausbildungswesen. Sie sind unterzeichnet durch den jeweiligen Außenminister, d.h. die ersten vier von Kreisky, der fünfte von Wald-heim. Kreiskys segensreiches Wirken für den massiven Ausbau der Kirchenprivilegien, war ein Schachzug der Sozialdemokratie zur parteipolitischen Neutralisierung der Kirche. Es ist seltsam, wenn das Volksbegehren auf den Feudalismus und auf Dollfuss hinweist und mit keinem Wort erwähnt, dass das heutige Konkordat von Kreisky gemacht und unterschrieben wurde und dass dieses neue Konkordat die Kirchenprivilegien gegenüber dem alten austrofaschistischen wesentlich verstärkte. Wieso wird dies in geradezu penetranter Weise ausge-spart? Wieso “verschont” man die Sozialdemokratie? (Peinlich, dass ausgerechnet der Verein “Wir sind Kirche” darauf hinweisen muss, dass das Konkordat “in den späten 1950er und den 1960er Jahre von den zuständigen Organen der Zweiten Republik erneuert bzw. ergänzt wurde”.)

Die apologetischen Züge des Volksbegehrens dem bürgerlichen Staat gegenüber erklären sich daraus, dass sich seine Proponenten der bei uns herrschenden Bourgeoisdemokratie verbunden fühlen. (Bourgeoisdemokratie, weil es eine “Demokratie” der Bourgeoisie für die Bourgeoisie ist; wo bzw. inwieweit diese ihren Interessen zuwiderläuft, ist es sofort aus mit der Demokratie.) Sie wollen den (kleinen) Teufel der Kirche mit dem (großen) Belzebub des Staates austreiben. Sie wollen die Bourgeoisrepublik bloß von einigen “anachronisti¬schen Relikten” und ihren “Auswüchsen” befreien, sie quasi “entschlacken”, ihr ein “menschliches Antlitz” verpassen oder dieses aufpolieren.

Das Volksbegehren ist daher, gemessen auch nur an radikal-demokratischen, geschweige denn an revolutionär-demokratischen Maßstäben, eine sehr armselige Initiative. Es ist schwach, schief und in einigen Punkten regel-recht falsch.Um Missverständnisse zu vermeiden: Niemand kritisiert an einem solchen Volksbegehren, dass es sich auf die Frage der Kirchenprivilegien beschränkt, im Gegenteil ginge es gar nicht anders, eine breite Aktions¬einheit dafür herzustellen. Aber man muss deshalb nicht positiv Schönfärberei der herrschenden Staatsmacht betreiben und Illusionen in die bürgerliche Demokratie verbreiten .
Der Kampf um Demokratie kann konsequent nur gegen die herrschende Klasse und gegen den bürgerlichen Staatsapparat geführt werden. Gerade das enge Zusammenspiel von Staat und Kirche, von weltlicher und geistlicher Reaktion, bestätigt das. Das Volksbegehren knüpft an demokratischem Unmut an und erhebt demokratische Ansprüche, glaubt allerdings, diese nicht gegen den bürgerlichen Staat richten, sondern sie vielmehr im Sinne der eigenen “wohlverstandenen” Interessen dieses Staates, durchsetzen zu können. Dies ist ein Holzweg. Man kann nicht einen – wiewohl wichtigen! – Teil der Reaktion, die Kirche, bekämpfen wollen ohne gleichzeitigen Kampf gegen den bürgerlichen Staatsapparat, den eigentlichen Hort und Kern dieser Reaktion, ohne den auch die Kirche nicht mehr wäre, was sie ist.

Es ist eine Illusion, zu glauben, man könnte die Losungen/Forderungen in der Kirchenfrage ohne scharfen Klassenkampf durchsetzen und indem man an den bürgerlichen Staat appelliert, er möge sich auf seine angeb-lichen “Werte” besinnen. Nicht einmal die bescheidenen Losungen/Forderungen des Volksbegehrens kann man so durchsetzen. Bourgeoisie und Staat wissen genau, warum sie – für ihre Interessen bzw. für die gemeinsamen Interessen von weltlicher und geistlicher Reaktion – die Kirchenprivilegien schützen und befördern. Der Staat selbst glaubt nicht an seine angeblichen Werte, weder an die “Demokratie”, noch an die Laizität, noch an die “Werte der Aufklärung”. Solchen Aberglauben überlässt er wohlmeinenden, aber Irrlichtern nachlaufenden “Demokraten”. Alle diese “Werte” stammen sozusagen aus einem “spätbürgerlichen Museum für frühbürger¬liche Fundstücke”, ideologische Reliquien aus einer Zeit, als die neu aufstrebende Bourgeoisklasse noch die bürgerliche Demokratie brauchte, um den absteigenden Feudaladel zu schlagen. Heute ist es genau umgekehrt, heute ist sie die niedergehende Klasse, verkörpert sie eine niedergehenden Gesellschaft und muss sie sogar die bürgerliche Demokratie einschränken, verstümmeln und notfalls abschaffen, um ihren Staat und Profit gegen Arbeiter/innenklasse und Volk zu verteidigen.
Wenn man das alles nicht sieht und nur auf die äußerliche Form der als Staat organisierten Bourgeoisherrschaft schaut statt auf den Inhalt der Staatsmacht, der Ausübung der Staatsgewalt, das sind Niederhalten und Unter-drückung von Arbeiter/innenklasse und Volk, wo diese sich rühren, zum Zweck der kapitalistischen Ausbeu-tung – dann glaubt man eben auch, “das demokratische Grundprinzip der Gleichheit” in der österreichischen Verfassung erkennen zu können und es schützen zu müssen. Es sollte sich doch nach zweihundert Jahren Kapitalismus schon herumgesprochen haben, dass formale politische Gleichheit und soziale Ungleichheit zwei Paar Schuhe sind und dass es sogar mit der formalen politischen Gleichheit nicht weit her ist, wenn man sich die Verfassung näher anschaut. Wenn man tatsächlich so sehr an die Fata Morgana der bürgerlichen Demo¬kratie glaubt, dann landet man bei Absurditäten wie der, dass die Kirchenprivilegien “vordemokratisch” wären usw. Durch die Selbstunterordnung des Volksbegehrens unter die angeblich demokratische, laizistische, huma-nistische etc. Natur dieses Staates verbreitet es nicht nur Illusionen über den Staat, sodass es keine positive Wir-kung auf den demokratischen und Klassenkampf entwickeln kann, sondern auf diese Art kastriert und schwächt es sich auch als bloße antikirchliche Bewegung.
Religionsfrage und Kirchenfrage
Bei den Wortmeldungen der Unterstützer (nicht allerdings in den offiziellen Dokumenten) finden sich einige von der Art “Wenn jemand so blöd ist, an Gott zu glauben, muss man ihm nicht noch das Geld hinten hinein schieben.” Das vermischt in unzulässiger Weise die Religions- mit der Kirchenfrage. Hier handelt es sich aber um ein Kirchenvolksbegehren, das im Prinzip auch ein Christ, der nichts mit der Kirchenmacht zu tun haben will, unterschreiben könnte. (Ein “Religionsvolksbegehren” dagegen, das auf Verbot oder Einschränkung oder Reglementierung von religiösem Glauben und zugehöriger Betätigung zielte, wäre etwas Falsches und Ab-surdes.) Man sollte das Propagieren seiner atheistischen Gesinnung von der Abwicklung der politischen Initia-tive eines Kirchenvolksbegehrens trennen. Es ist übrigens auch noch gar nicht ausgemacht, wer für den tatsäch-lichen demokratischen Kampf eher zu gewinnen ist, ein sozialdemokratischer (z.B. in der Immigrations- und sog. Ausländerfrage reaktionärer) “Freidenker” oder ein (z.B. in der Immigrations- und sog. Ausländerfrage) demokratisch eingestellter Christ, der von der Kirche ebenso wenig hält wie die Proponenten des Volks¬begeh-rens.
Sollte man unterschreiben?

Sollte man unter diesen Umständen das Volksbegehren unterstützen oder nicht? Schwächt man, indem man das Volksbegehren unterstützt, die Kirche, einen Gegner, der zwar nicht der Hauptfeind ist, aber immerhin eine Reserve des politischen Hauptfeinds (der bürgerlichen Staatsmacht) und finsterste Reaktion? Oder stärkt man umgekehrt eher einen Holzweg im Kampf gegen die Reaktion und lenkt insofern vom Hauptfeind ab (und daher auch von einer richtigen Linie im Kampf gegen die Kirche)?

Wir haben uns nicht an diesem Volksbegehren beteiligt und haben auch nicht zum Unterschreiben aufgerufen. Dafür haben wir zu viele Reserven. Aber es spricht individuell auch nichts dagegen, das Volksbegehren zu unterschreiben. Es geht immerhin um eine öffentliche Kampagne gegen die Schönborn’schen Reaktion, die sich zwar nicht bedroht, aber behelligt fühlt, um eine Kampagne zur Entlarvung der kirchlichen Heuchelei und der unterdrückerischen Praxis der Kirchenbande. Das schadet nicht, wenn es auch nicht das nützt, was es, anders ausgerichtet, nützen könnte.

Der Zeitpunkt, unmittelbar nach der Wahl des Herrn Bergoglio, dieses argentinischen Ultrareaktionärs und Kollaborateurs mit der faschistischen Junta, zum Papst scheint vielleicht für das Volksbegehren selbst nicht gerade supergünstig, weil das verlogene Auftreten dieses Dunkelmanns zeitweilig Widersprüche zukleistern kann (“Ab jetzt wird sich die Kirche bessern.”), andererseits ist aber der jetzige Zeitpunkt sogar genau richtig, denn gerade jetzt sollte die antikirchliche Propaganda verstärkt und die jüngste Welle an Kirchen-, Politiker- und Medienlügerei entlarvt werden.

Allerdings muss von einem radikal-demokratischen, geschweige denn von einem revolutionär-demokratischen Standpunkt aus ein – taktisch bestimmtes – positives Verhalten zu diesem Volksbegehren unbedingt verbunden werden mit einer konsequent radikal- bzw. revolutionär-demokratischen Propaganda in der Kirchen- und auch in der Religionsfrage sowie mit dem Aufzeigen der ernsten Schwächen und Fehler dieses Volksbegehrens und der bourgeoisen Scheuklappen seiner Proponenten. Radikal-demokratisch heißt dabei, demokratische Forde¬run-gen des Volkes und für das Volk zu stellen und dies ohne Rücksicht auf bzw. gegen den bürgerlichen Staats-apparat. Revolutionär-demokratisch heißt, dass man darüber hinaus eingesehen hat, dass wirkliche Demokratie nur herrschen kann, wenn zuvor die Macht der Bourgeoisie gebrochen und diese verjagt und die Arbeiter/innen- und Volksmacht errichtet wird.

Ein Wort zum Wert der “direkten Demokratie”

Letzte Frage: Was wird nach dem 22.April aus diesem Volksbegehren? Im Sinne eines unmittelbaren Resultats wird daraus in jedem Fall – nichts. Bei unter 100.000 Unterzeichnern sowieso, bei einem Erfolg, also einem Ergebnis darüber ebenso. Denn dann muss in unserer superfeinen “demokratischen Republik”, die die meisten Proponenten des Volksbegehrens so schätzen – ebenfalls nichts geschehen. Gut, der Nationalrat muss irgend-wann einmal das Anliegen des Volksbegehrens “behandeln”, aber das dauert eventuell nur ein paar Minuten. Vielleicht meldet sich sogar ein aus der Reihe tanzender Grünabgeordneter (oder sogar ein tapferer “Jungsozia-list”) zu Wort und sagt, dass er die Anliegen des Volksbegehrens “eigentlich” schon begrüße, dass man aller-dings auch dies und jenes in ausgewogener Weise berücksichtigen müsse usw. Das wäre aber auch schon alles. Der Slogan des Volksbegehrens “Zum ersten Mal stimmt ganz Österreich über die Kirche ab!” bringt eine verbohrte Glorifizierung der “parlamentarischen Demokratie” zum Ausdruck – und ist auch sachlich völlig unrichtig. Sogar an eine “verbindliche” Volksabstimmung würde sich der Bourgeoisstaat nicht halten, wenn es ihm nicht ins Konzept passt – an das lächerliche und verlogene Konstrukt des Volksbegehrens erst recht nicht. Aber wer weiß, vielleicht öffnet die schnöde Behandlung, die das Bourgeoisparlament selbst einem erfolgrei-chen Volksbegehren (mehr als 100.000 Unterzeichner) angedeihen lassen wird, einigen fortschrittlichen Unter-stützern des Volksbegehrens die Augen über ihre so gerühmte moderne Demokratie.

Radikal-demokratische Forderungen zur Kirchenfrage

Wir unsererseits nutzen die Debatten rund um das Volksbegehren zur Propagierung derjenigen Forderungen, die eine radikal-demokratische Position in der Kirchenfrage zum Ausdruck bringen. Die wichtigsten Punkte in diesem Zusammenhang sind:

1. Sofortige und vollständige (einseitige) Aufhebung des Konkordats samt Zusatzprotokoll (beide aus 1933) und der Zusatzverträge aus 1960, 1962, 1964 und 1968 (einschließlich der „vermögensrechtlichen“ „Anpas¬sun-gen“ seit 1969, durch die die jährlichen Zahlungen des Staates an die Kirche Jahr für Jahr aufgestockt wer¬den).

2. Abbruch der „diplomatischen Beziehungen“ mit dem künstlichen Staatsgebilde Vatikan.

3. Entschädigungslose Rückführung des gesamten 1960 vom Staat der Kirche übereigneten fortwirtschaftlichen Grundbesitzes von insgesamt 6.460 Hektar sowie der städtischen Besitzungen in Salzburg und der in Aigen . Diese Maßnahme ist nur die teilweise Rückabwicklung des Konkordats. Sie erfolgt unbeschadet evt. darüber hinausgehender Maßnahmen, die z.B. im Zuge der Nationalisierung von Grund und Boden und sonstiger Pro-duk¬tionsmittel oder im Zuge der Konfiskation bestimmter Besitzungen und Vermögen ergriffen werden.

4. Die Kirche oder besser gesagt: die „Religionsgemeinschaft“, denn das ist dann keine „Kirche“ mehr im heutigen Sinne, v.a. keine öffentlich-rechtliche Körperschaft etc., hat das Recht, sich als privatrechtlicher Verein gemäß Vereinsgesetz zu konstituieren. Das „kanonische Recht“ und alle Regelungen auf seiner Basis sind ungültig bzw. werden aufgehoben und sind, soweit mit den notwendigen Maßnahmen gegenüber der Kirche und staatlichem Recht vereinbar, gegebenenfalls in solches überzuleiten. Ebenso wird das „Kirchen-beitragsgesetz“ aufgehoben. Die Kirche kann sich selbstverständlich frei, allerdings im Rahmen der geltenden Verfassung, der geltenden Gesetze und ihrer Statuten, betätigen.

5. Aufhebung der rechtlichen Zugehörigkeit der österreichischen Kirche zum vatikanischen Imperium, d.h. ihre Konstituierung auf Basis eines Vereinsstatuts, das Einmischungen, Weisungen etc. des Vatikans bzw. von aus-ländischen Ordenszentralen etc. und umgekehrt auch alle rechtlichen Verpflichtungen der österreichischen Kirche gegenüber dem Vatikan bzw. Ordenszentralen etc. ausschließt. Im Falle des Zuwiderhandelns, Verbot der Kirche, des Ordens oder der betreffenden Teilbereiche bei Einziehung des Vermögens.

6. Ausschließung der Kirche aus dem öffentlichen (bzw. „öffentlich anerkannten“) Schul-, Ausbildungs- und Erziehungswesen, Übernahme aller Einrichtungen durch den Staat, Beseitigung des verpflichtenden Religions-unterrichtes, Schließung sämtlicher theologischen Fakultäten, „Rückgabe“ des von der Kirche ernannten Perso-nals an die Kirche. Die Kirche hat aber selbstverständlich das Recht, wie jeder andere Verein auch, einen Reli¬gi-onsunterricht für ihre Mitglieder sowie ihre Nachwuchs- und Kaderausbildung privat, außerhalb des öffent-lichen Ausbildungswesens und auf eigene Kosten zu organisieren.

7. Annullierung des – dem sonstigen Denkmalschutz widersprechenden – Privilegs der Kirche, die Kosten der „kirchlichen Denkmalpflege“ auf den Staat abzuwälzen, Anwendung der allgemeinen Regelungen des Denk-mal¬schutzes, d.h. die Objekte sind vom Eigentümer grundsätzlich auf eigene Kosten zu erhalten und können im Falle, dass das nicht geschieht, enteignet werden.

8. In allen diesen Punkten ist eine analoge Vorgangsweise, soweit zutreffend und anwendbar, auch auf die an-deren „anerkannten Religionsgesellschaften“ anzuwenden, d.h. Beseitigung des „öffentlich-rechtlichen“ Cha-rakters, Streichung aller Sonderrechte, staatlichen Subventionen, Steuer- und Abgabenvorteile, Entzug aller vom Staat übertragenen „Pfründen“ und insbesondere ihr Ausschluss aus dem öffentlichen Schul-, Ausbil-dungs- und Erziehungswesen. Dadurch wird die Kategorie der „anerkannten Religionsgesellschaften“ hinfällig.

Das alles ist lediglich ein radikal-demokratisches Programm, nicht mehr und nicht weniger. Die Realisierung aller dieser Punkte ist nicht „in einem absoluten ökonomischen Sinn“, wie Lenin in solchen Dingen sagt, mit dem Kapitalismus unvereinbar. Man kann sich theoretisch ohne weiteres ein kapitalistisches System und einen bürgerlichen Staat vorstellen, in dem die Trennung von Kirche und Staat vollständig verwirklicht ist. Immer wieder sind selbst im Absolutismus Maßnahmen zur Einschränkung der Kirchenmacht unternommen worden, in Österreich z.B. durch Joseph II. Aber das war alles in Zeiten der aufsteigenden und noch fortschrittlichen Rolle der Bourgeoisie gegenüber den feudalen Elementen, zu denen auch die Kirche gehörte. Heute ist es an¬ders, im Imperialismus herrscht Reaktion auf der ganzen Linie und er hat sich die Kirche dienstbar gemacht.
Daher sind diese Punkte, unter den heutigen politischen Gegebenheiten, „in einem relativen politischen Sinn“ sehr wohl mit dem Imperialismus unvereinbar. Es dürfte sogar, wollte jemand aus irgendeinem schrägen Grund ein Volksbegehren auf Basis obiger Forderungen veranstalten, ein solches vom Innenministerium, weil verfas-sungswidrig, gar nicht erst zugelassen werden. Vollständig und konsequent kann so et¬was wie das oben stehen-de Forderungsprogramm nur durch den Sieg im revolutionär-demokratischen Kampf gegen die bürger¬liche Staats¬macht, also durch die sozialistische Revolution, verwirklicht werden.

(April 2013)

Proletarische Revolution -
revolutionär-kommunistische Zeitschrift in Österreich
c/o Stiftgasse 8, 1070 Wien
prolrevol.wordpress.com

Französische Regierung verschleppt neuerlich die Freilassung von Georges Ibrahim Abdallah

25. Januar 2013

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Leider hatten wir uns am Wochenende vor dem 14.Jänner zu früh gefreut. Alles schien klar und zwischen Gericht, Justizministerium und Innenministerium abgestimmt. Am 14.Jänner, dem Tag der geplanten Freilassung von Georges Ibrahim nach achtundzwanzigeinhalb Jahren Gefängnis, aber dann die böse Überraschung. Der französische Innenminister Valls, ein reaktionärer Drecksack vom “linken” Flügel der Sozialdemokratie, der sich seit seiner Ernennung dadurch hervortut, dass er die Politik Sarkozys gegen Asylanten, Roma etc. noch zu übertreffen sucht, verweigerte plötzlich die Unterzeichnung des Ausweisungsbescheides. Nachdem sich zuerst wochenlang die – ebenfalls “linke” – sozialdemokratische Justizministerin Taubira quergelegt und gegen das Gerichtsurteil erster Instanz Berufung eingelegt, dann aber schließlich doch nachgegeben hatte, legt sich jetzt der Innenminister quer. Es war nämlich vorgesehen, Georges Ibrahim Zug um Zug aus dem Gefängnis zu entlassen und in den Libanon abzuschieben. Ohne Ausweisungsbescheid daher keine Haftentlassung. Ohne offizielle Begründung oder auch nur irgendeinen Kommentar weigerte sich M. Valls einfach, diesen Bescheid zu unterzeichnen. Sogar die Richter waren über diesen Wort- und Vereinbarungsbruch in letzter Sekunde verblüfft und empört. Vielleicht haben neuerlich Israel und/oder die USA interveniert, vielleicht macht Valls das aus eigenem Antrieb. Vielleicht will er wirklich die Chose nochmals umdrehen, vielleicht möchte er bloß Georges Ibrahim noch so lange als möglich schikanieren.

Nach dieser skandalösen Wendung der Dinge kam es zu heftigen Reaktionen, vor allem im Libanon, dem Heimatland von George Ibrahim:

  • seit 14.1. tägliche Demonstrationen und ein Belagerungscamp vor der französischen Botschaft in Beyrouth
  • Protestversammlungen am 16.1.in Kobayat und an der Universität Tripoli
  • Protestkundgebung am 17.1.vor dem französischen Kulturzentrum in Saïda
  • 15.1.: Demonstration vor der französischen Botschaft in Amman/Jordanien
  • 16.1.: Demonstration in Ramallah/Palästina vor dem französischen Kulturzentrum, dessen Schließung gefordert wurde
  • 21.1. Demonstration in Gaza/Palästina vor dem Roten Kreuz und Marsch zum französischen Kulturzentrum
  • Brasilien: Ein eben gegründetes Unterstützungskomitee zur Befreiung von Georges Ibrahim, bestehend aus Vertretern libanesischer und anderer arabischen Kräfte, veranstaltet Demonstrationen und Versammlungen in Rio de Janeiro, Sao Paulo und Foz di Ignasson
  • 17.-19.1.: Demonstrationen in Paris, Bordeaux, Talence, Lille, Pau vor Regierungsgebäuden, Büros der Sozialdemokratie und dem Gefängnis, in dem sich Georges Ibrahim befindet
  • Solidaritätsadressen aus mehreren Ländern gehen beim Komitee für die Befreiung von Georges Ibrahim ein, darunter eine der FPLP.

In Frankreich hat der Staatsapparat überall diese Demonstrationen attackiert und sie zu verhindern versucht. In Paris wurden die U-Bahn-Ausgänge um den Ort der Demonstration abgeriegelt und zerniert, es kam zu 46 Festnahmen, ein Genosse wurde in U-Haft gesteckt, ihm wird am 5.April der Prozess gemacht. Sogar bürgerliche Kreise in Frankreich wundern sich über diese Sorte von “Rechtsstaat” und haben gegen die “Rechtsbeugung” und die Polizeigewalt protestiert.

Lassen wir jetzt nicht locker! Das Gericht hat als nächsten möglichen Termin der Freilassung den 28.1. festgelegt und erwartet bis dahin die erforderlichen Schritt von M. Valls. Bis heute, 24.1., ist dieser noch nicht erfolgt.

24.Jänner 2013

“Votum für die Wehrpflicht” – zum Ausgang einer Schmierenkomödie

22. Januar 2013

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Die Frage der “Volksbefragung” war verlogen, denn das Bundesheer ist seit Anfang der 1970er Jahre schrittweise in ein – der Hauptseite nach – Berufsheer (Stichwort “Bereitschaftstruppe”) umgekrempelt worden.  Panzergrenadier- und Jägerbataillons, der Kern des Bundesheeres, sind längst eine reine Berufsarmee, bloß angereichert mit einigen Wehrpflichtigen für “systemerhaltende” Hilfsdienste. Nur um letztere konnte es daher bei der “Volksbefragung” gehen. Am reaktionären imperialistischen Charakter des Bundesheeres konnte sich nichts, nicht einmal an der faktischen “Wehrverfassung”  konnte sich – durch welchen Ausgang dieser “Volksbefragung” auch immer – etwas ändern. Die “Profilschärfung” des Bundesheeres als Bürgerkriegstruppe im Inneren und imperialistische Interventionsarmee im Ausland, festgeschrieben im neuen “Sicherheits- und Verteidigungskonzept”, dem “SiPolBer 2011″, der  von der Regierung am 1.März 2011 einstimmig beschlossen worden ist, wird auf jeden Fall fortgeführt. Darabosch und Androsch erklärten daher noch am Abend nach der “Volksbefragung” freimütig, dass “am Berufsheer kein Weg vorbei führt “.

Die SPÖ als Befürworter der “Berufsarmee” hatte auch noch den Hintergedanken, sich mit der “Volksbefragung” auf dem Schleichweg eine “Zustimmung” der Bevölkerung für eine massive Aufstockung des Militärbudgets zu holen. Denn die “Profilschärfung” des Bundesheeres, die man – “Volksbefragung” hin oder her – im Auge hat, bedeutet, wenn man die selbst gesteckten Ziele ernst nimmt, mindestens eine Verdoppelung des Militärbudgets. Jetzt wird das halt ein bisschen gedämpft und über einen längeren Zeitraum gestreckt, teurer wird das Militär auf jeden Fall (es sei denn, die Bourgeoisie verlöre ihren Mut und Schwung und fühlte sich plötzlich nicht mehr zu Höherem im Rahmen der EU berufen), jetzt kann man sich halt nicht auf einen “Volksentscheid” ausreden. Auf die Frage der “Wehrpflicht” selbst wird man nach einiger Zeit wieder zurück kommen, sie ist natürlich überhaupt nicht “in Stein gemeißelt” bzw. nur, genau so wie vor ein paar Monaten noch, in einen Darabosch’schen Stein. Ende 2013 gibt’s sowieso eine neue Regierung, die durch diese “Volksbefragung” nicht gebunden ist, in zwei, drei Jahren “wird man weitersehen”. Darabosch erklärte daher noch am Abend nach der “Volksbefragung”, das Ergebnis sei “selbstverständlich für diese Regierung bindend”, für diese Regierung wohlgemerkt, die es aber nur mehr ein paar Monate gibt, und die nächste Regierung würde das dann alles prüfen usw..

Die “Volksbefragung” war nur eine Schmierenkomödie, aber immerhin kann man sie nicht als Votum für den weiteren Ausbau und die weitere “Profilschärfung” der Berufsarmee im Bundesheer auslegen. Nähme die Regierung ihren Ausgang ernst, müsste sie jetzt eigentlich die längst bestehende Berufsarmee im Bundesheer auflösen. Aber davon war und ist natürlich nicht die Rede. Dessen ungeachtet sollte und kann aber jedenfalls der Kampf gegen die reaktionäre “Mission” des Bundesheeres verstärkt werden. Das heißt propagandistisches und praktisches Auftreten gegen jeden Einsatz im Inneren, gleich unter welchem Vorwand (welches sportlichen, “weltpolitischen” oder sonstigen Ereignisses auch immer), und gegen jeden imperialistischen Einsatz im Ausland, gleich unter welchem Vorwand (ob Frieden, humanitäre Hilfe, Menschenrechte, “Kampf gegen den internationalen Terrorismus” oder sonst eine dieser verlogenen Phrasen) und unter welcher Fahne (ob UNO, EU oder NATO). Insbesondere geht es um den Abzug aller österreichischen Truppen aus dem Ausland, insbesondere der Besatzungstruppen aus dem Kosovo, aus Bosnien und aus Montenegro, selbstverständlich auch der aus Syrien (Golan) und dem Libanon, um den Rückzug aus den “EU battle groups” und allen anderen imperialistischen Verbänden, um das Ausklinken aus der militärischen “Integration der EU”  und Aufkündigung aller diesbezüglichen Verträge und Engagements (z.B. aus dem “Petersberg-Prozess”), um den Austritt aus der NATO-”Partnerschaft für den Frieden u.a.m. Denn genau das, die reaktionäre “Profilschärfung” des Bundesheeres nach innen und außen, war anvisiert mit der Kampagne “für ein Berufsheer”, aber es ist auch anvisiert im gemeinsamen “SiPolBer 2011″ beider Regierungsparteien. Diese reaktionäre “Profilschärfung” ist und bleibt die Leitlinie der österreichischen Bourgeoisie und ihrer Regierung in der Militärfrage. Nutzen wir die in den letzten Wochen entstandene größere Aufmerksamkeit für das Bundesheer, um diese Fragen, die wirklich relevanten Fragen für den Klassenkampf, für Arbeiter/innenklasse und Volk, stärker in den Vordergrund zu rücken!

Und dann gibt es noch die Zweitfrage des “Zivildienstes”. Hier bleibt es zunächst einmal bei dieser Form von lausig entlohnter “weicher” Zwangsarbeit, die bekämpft werden muss. Es müssen für alle Beschäftigten in den Sozialbereichen anständige Löhne und Arbeitsbedingungen erkämpft werden, es muss auch ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 1.700 € erkämpft werden. Solange dagegen eine Armee von zwangsverpflichteten Zivildienern in diesen Bereichen als Niedrigstlöhner-Reservearmee eingesetzt wird, erschwert das den Kampf um die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der dort beschäftigten Lohnabhängigen. Der Zivildienst gehört kurzerhand abgeschafft, wer sich nicht zum “Dienst mit der Waffe” berufen fühlt, darf weder zum Militär eingezogen, noch in den Zivildienst zwangsverpflichtet werden! Niemand hindert die Regierung, trotz Beibehaltung der Wehrpflicht ihren “freiwilligen Sozialdienst” einzuführen (im Gegenteil wird sie wahrscheinlich früher oder später sowieso darauf zurückgreifen). Dann ist allerdings der Kampf aufzunehmen gegen den bisher angepeilten miserablen Lohn von 1.386 €, die Schaffung eines besonderen Kollektivvertrags für so einen Niedriglohnsektor und die Befristung des Dienstverhältnisses auf ein Jahr, sodass nämlich das Ganze einfach auf die Aufstockung des in den Sozialbereichen tätigen Personals hinausläuft und das zu ordentlichen Bedingungen, wobei eben ein gesetzlicher Mindestlohn eine entscheidende Rolle spielt.

Nein zur Militärintervention in Mali!

16. Januar 2013

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Massive Militärintervention Frankreichs in Mali

Frankreich hat seit 11.Jänner 2013 eine massive Militärintervention in Mali gestartet. Der Krieg eskaliert bereits in den ersten Tagen, am 15. wurde die Aufstockung der Bodentruppen auf 3.300 bekannt gegeben, . Frankreich hat seit 1961, als es den meisten seiner Kolonien die formelle Unabhängigkeit “gewährte”, nach einer Aufstellung von Raphaël Granvaud (“Que fait l’armee française en Afrique?”), 63 Militärinterventionen in Afrika durchgeführt (die jetzige in Mali mitgezählt), geheimdienstliche Terroraktivitäten gar nicht mitgerechnet. Die Intervention in Mali ist aber die seit Jahren größte und sie wird – bei aller Sympathie und auch etwas logistischer Hilfe seitens anderer Imperialisten – de facto von Frankreich im Alleingang durchgeführt. Sie stellt – auch verglichen mit der 2011 in Côte d’Ivoire – eine neue Dimension von imperialistischer Aggression gegen Afrika dar.

Wir dokumentieren im Folgenden zwei Erklärungen französischer kommunistischer Organisationen. Die zweite, die der OCML-VP richtet sich, wie man leicht erkennt, insbesondere auch an malische und andere afrikanische Immigranten in Frankreich und geht speziell auf deren Einschätzungen und Argumente ein.

Nieder mit den imperialistischen Interventionen in Afrika!

(Erklärung des PCmF (Parti Communiste maoïste Français), 15.Jänner 2013)

Kaum sind die Kampfverbände aus Afghanistan abgezogen (1.400 Mann sind trotzdem noch dort für “Ausbildung” und “Logistik”), interveniert der französische Imperialismus in Mali.

Wenn wir von Militärintervention sprechen,

  • sollten wir nicht vergessen, dass es die US-Imperialisten waren, die die reaktionären Kräfte in Afghanistan unterstützten, um der Invasion des sowjetischen Sozialimperialismus entgegenzutreten
  • sollten die Intervention des US-Imperialismus im Irak nicht vergessen, die das Land zerstört und im Chaos hinterlassen hat
  • sollten wir nicht vergessen, dass die UNO-Resolutionen gegen die kolonialistische Politik Israels in Palästina niemals angewendet wurden
  • sollten wir die Interventionen verschiedener Imperialisten in den arabischen Ländern nicht vergessen, Interventionen, um neue reaktionäre Kräfte zu zu unterstützen, Märkte und Einflußgebiete zu erobern und die gerechten Volksrevolten vom Weg abzubringen.

Afrika ist das ökonomische Schlachtfeld zwischen den westlichen und den neuen Imperialisten (China, Russland) und großen “Schwellenländern” (Brasilien, Indien) geworden. Die alten Imperialisten, die immer noch Positionen in Afrika haben aufgrund der Kolonisierung und des modernen Kolonialismus, wollen diese mit allen Mitteln verteidigen, während die neuen Imperialisten und die “Schwellenländer” um jeden Preis neue Positionen erobern wollen.

In diesem Zusammenhang interveniert der französische Imperialismus regelmäßig in Afrika, unter verschiedenen Formen, um seine Interessen zu schützen, wie unlängst in Côte d’Ivoire. Er bereitet sich auch darauf vor, seine Präsenz in Somalia zu verstärken. Einige Länder haben sogar Geheimverträge oder -klauseln zum Zweck französischer Intervention im Fall der Destabilisierung der Staatsmacht unterschrieben.

Der französische Imperialismus, der seine alten Kettenhunde in Mali unterstützt, hat zum Ziel die Sicherung der Interessen Frankreichs, d.h. die Fortsetzung und Entwicklung der organisierten Plünderung der Rohstoffe. Die Intervention gegen islamistische Gruppen ist der Vorwand, der Frankreich zur Rechtfertigung der Militärintervention dient.

Natürlich sind die fundamentalistischen islamistischen Kräfte reaktionäre Kräfte und Volksfeinde, die die Misere ausnutzen, die der Imperialismus verursacht hat. Aber man muss beachten, dass die “islamistische Gefahr” von den Imperialisten als Vorwand benutzt wird, um die Revolten der afrikanischen Völker zu bekämpfen und die Wut der Völker in Europa und anderen Ländern in die Irre zu lenken. Dieses Manöver trägt dazu bei, einen Teil der Arbeiterklasse gegen den anderen auszuspielen und so faschistische “Auswege” aus der Krise vorzubereiten. Auf Sicht ist die Mobilisierung für einen neuen Krieg zur Neuaufteilung der Welt nicht auszuschließen. Das Ziel aller Regierungen, ob “rechts” oder “links”, ist es, um jeden Preis die Beherrschung der Völker durch den Kapitalismus aufrechtzuerhalten.

Aber auf der Welt gibt es Kräfte, die sich gegen die Ausbeuter und Unterdrücker wenden und den Volkskrieg unter der Führung maoistischer Parteien führen, wie in Indien, auf den Philippinen, in der Türkei, während sich in zahlreichen Ländern wieder neue maoistische kommunistische Parteien entwickeln, um den Volkskrieg gegen die Imperialisten und ihre Kettenhunde vorzubereiten und auszudehnen, unabhängig von der Maske, hinter der sich der Imperialismus verbirgt, ob laizistisch oder religiös.

Wie bei der Internationalen Konferenz zur Unterstützung des Volkskriegs in Indien, welche Vertreter revolutionärer Kräfte aus zwanzig Ländern umfasste, erklärt wurde, ist die beste Hilfe, die wir den kämpfenden Völkern leisten können, die Entfaltung des revolutionären Kampfes in unseren jeweiligen eigenen Ländern. Hier in Frankreich ist unsere erste Aufgabe, uns dem eigenen Imperialismus entgegenzustellen. Das ist der einzige Weg, Schluss zu machen mit dem Imperialismus, dem kapitalistischen System der Ausbeutung und Unterdrückung, mit dem Krieg.

 Nieder mit den Interventionen und Manövern des Imperialismus in Afrika!

Es lebe der Kampf der Völker gegen die imperialistischen Kettenhunde und die Reaktionäre aller Art!

Nein zur Militärintervention in Mali!

Die Brandstifter sind nicht die Richtigen, um den Brand zu löschen!

(Erklärung der OCML-VP (Organisation Communiste Marxiste-léniniste – Voie Prolétarienne), 13.Jänner 2013)

Seit Freitag, den 11.Jänner, interveniert die französische Armee aus der Luft und am Boden, um den Vormarsch der Djihadisten in Richtung Bamako zu stoppen. Wir kennen und verurteilen die Verbrechen letzterer gegen die malischen Männer und Frauen in den Regionen, die sie kontrollieren. Wir wissen auch, dass ein Gutteil des malischen Volkes, darunter die malischen Immigranten in Frankreich, diese Intervention gut heißen, weil sie sie als momentan einzigen Ausweg betrachten.

Dennoch, als Kommunisten und Antiimperialisten, verurteilen wir diese Militärintervention, denn wir wissen, dass gerade diejenigen, die das Feuer legen und anschließend Feuerwehr spielen, das Problem darstellen, den Grund und nicht die Lösung der Krisen, die zahlreiche afrikanische Länder erschüttern.

Die Destabilisierung Mali’s hat als unmittelbaren Grund die Zertrümmerung Libyens, bei der Frankreich eine große Rolle gespielt hat. Das hat verschiedenen islamistischen Gruppen erlaubt, sich mit schwerem Kriegsgerät auszurüsten, womit sie den Zusammenbruch der Armee Mali’s herbeiführen konnten. Aber die Unfähigkeit Mali’s, sich zu verteidigen und auch die Sicherheit der dort lebenden Ausländer (Franzosen) zu gewährleisten, ist nicht einfach Schicksal. Mali gilt als “arm”, aber seine Wirtschaft wird geplündert und erstickt durch die Ansprüche der Imperialisten, die den Welthandel kontrollieren. Sein Gold wird von ausländischen Gesellschaften gefördert. Seine Baumwolle wird durch subventionierte amerikanische Baumwolle nieder konkurrenziert. Seine Gläubiger saugen seine Finanzmittel aus. Seine wichtigsten Unternehmen werden von ausländischen Firmen kontrolliert, darunter von vielen französischen. Seine bewässerungsfähigen Böden sind von ausländischen Staaten gepachtet. Hierin besteht die Schwäche Mali’s und sie wird verstärkt durch die Korruption seiner eigenen Bourgeois, die für ihren eigenen Profit die Ressourcen des Landes verschleudern. Die Stärke Mali’s besteht in der Energie seiner Arbeiter, seiner Bauern – und auch seiner Emigranten, die versuchen, das Scheitern des Staates zu umgehen.

Plünderung seiner Ressourcen und der Arbeit seines Volkes – das ist der Grund, warum sich Mali nicht verteidigen, seine nationale Souveränität nicht sicherstellen kann und sich an einen imperialistischen “Schutzherren” wendet. Deshalb kann Frankreich auch die Krise nicht lösen, denn es verteidigt das Wirtschaftssystem (IWF, Weltbank, Privatisierungen …), das das Land in die Armut treibt. Die Imperialisten haben keine Freunde außer ihren eigenen Interessen. Und die französischen Regierungen, ob “rechts” oder “links”, handeln zur Sicherung dieser Interessen.

Mit dieser Intervention verstärkt Frankreich seine Rolle und Position in einer Region, in der seine Wirtschaftspräsenz zugunsten anderer Imperialisten, darunter China, schwächer geworden ist. Außerdem würde die Eroberung des Nordens, die auf andere Weise als die jüngsten Militäroperationen schwieriger zu bewerkstelligen wäre, es erlauben, sich in einer Region festzusetzen, die reich an Erdöl und verschiedenen seltenen Metallen ist. Schließlich ist die “Stabilität” des Sahel für Frankreich von strategischer Bedeutung für die Ausbeutung des Urans im Niger, lebenswichtig für seine Nuklearindustrie und eine “Energieunabhängigkeit”, die auf der Abhängigkeit des Niger beruht. Schlussendlich würde die weitere Destabilisierung Mali’s zu einer neuen Immigrationswelle führen. Das generöse Frankreich der “Linken” setzt die Politik Sarkozy’s fort und ist “Freund” des malischen Volkes, vorausgesetzt sie ertragen ihre Misere bei sich zu Hause.

Die französische Armee hat beigetragen, die Djihadisten zu stoppen, aber die ausländische Intervention ist nicht die Lösung, sondern das Problem.

Als Kommunisten bekräftigen wir unsere Solidarität mit dem malischen Volk und unseren immigrierten mali’schen Genossen. Wir unterstützen ihren Kampf für ein wirklich unabhängiges und gerechtes Mali, das es aber nur werden kann, wenn die Arbeiter und Bauern Mali’s

die Reichtümer, die sie durch ihre Arbeit schaffen, kontrollieren und zu diesem Zweck die korrupte und den Imperialisten gefügige Bourgeoisie von der Macht verjagen

  • die ausländischen Firmen, die die Ressourcen ihres Landes ausbeuten, enteignen
  • die Schulden, die sie ausbluten, annullieren
  • Unterstützung durch die Arbeiter anderer Länder erhalten, speziell ihrer Klassengenossen hier in Frankreich, eine Unterstützung, die auch die Forderung nach Legalisierung aller Sans-papiers (ob aus Mali oder nicht) und nach vollständiger Gleichheit von französischen und immigrierten Arbeitern in Bezug auf politische und soziale Rechte mit einschließt.

OCML-VP, 13.Jänner 2013

Wehrpflicht oder Berufsheer? – BOYKOTT!

13. Januar 2013

“Wehrpflicht oder Berufsheer ?”

Das ist die eigentliche Frage der “Volksbefragung” vom 20.Jänner 2012. (Genau genommen geht es allerdings nicht um die Wehrpflicht, sondern nur um den Präsenzdienst, denn die Wehrpflicht als solche für alle 17- bis 50- Jährigen bleibt natürlich in der Verfassung bestehen, sie wird nur “ausgesetzt” und im Mobilisierungsfall wieder aktiviert; wir verwenden aber in weiterer Folge der Einfachheit halber ebenfalls den Begriff Wehrpflicht, in der Bedeutung des Grundwehrdiensts.) Die sekundäre Frage des Zivildienstes wurde nur hineingerührt, weil sich der Staat und die privaten Profiteure des billigen Arbeitskräftenachschubs, den ihnen der Zivildienst bietet, sorgen, dass ihnen dieses Ausbeutungsreservoir weg bricht. So entstand nach langem Hin und Her diese missgestaltete “Volksbefragung”. Aber auch die primäre Frage “Wehrpflicht oder Berufsheer?” ist eine seltsame Frage, wenn man bedenkt, dass die Umwandlung einer – hauptsächlich – Wehrpflichtarmee in eine – hauptsächlich – Berufsarmee schon vor vier Jahrzehnten, mit der “Heeresgliederung 72″, in Angriff genommen wurde und heute längst weit fortgeschritten ist. Wenn schon, dann hätte man vor 45 Jahren eine solche Volksabstimmung oder Volksbefragung machen müssen…

Allerdings ist das Bild des Bundesheeres in der “Öffentlichkeit” bis heute immer noch stark von der Wehrpflicht geprägt, die ja tatsächlich die Nahtstelle zur sonstigen Gesellschaft darstellt, einen Punkt des konkreten Interesses, während die eigentliche Militärpolitik und Militärorganisation das Licht der Öffentlichkeit eher scheuen und die meisten auch nicht besonders interessieren. Aber die “Öffentlichkeit” liegt falsch. Sie hat die schrittweise Umwandlung des Bundesheeres in eine überwiegende Berufsarmee, bei zunächst weiterbestehender Wehrpflicht als Beiwerk, verschlafen. 1968 wurde das neue “Verteidigungskonzept”, die sogenannte “Raumverteidigung”, implementiert. Militärstrategisch ging es dabei darum, im Falle des Falles Österreich gegen den – damaligen – sowjetischen Sozialimperialismus nicht an den Grenzen, sondern erst in sehr tiefen “Tiefen des Raums” zu verteidigen. Im Klartext war geplant, ganz Ost- und Zentralösterreich bis Salzburg kampflos zu räumen, die eigentlichen Einsatztruppen samt der Panzer- und Fliegerwaffe wie auch die Regierung und die Armeeführung in diesen Raum zu verlegen und – de facto im Rahmen der NATO – die Verbindung zwischen Süddeutschland und Norditalien zu sichern. Die “raumgebundene Miliz” sollte in Ostösterreich in ihren verrosteten als “Bunker” eingegrabenen Panzerwannen alleine auf den Feind warten. Das verstand die Bourgeoisie damals unter Landesverteidigung [1]. Sie war auch damals schon sehr weitgehend in die NATO integriert und zugleich war eine tatsächliche Verteidigung der nationalen Souveränität Österreichs kein Thema.

Ein neues “Verteidigungskonzept” brauchte auch eine neue Armeestruktur, die “Heeresgliederung 72″. Damit wurde als Kerntruppe die sogenannte “Bereitschaftstruppe” geschaffen, bestehend aus Panzergrenadier- und Jägerdivisionen, mit einer Stärke von 15.000 Mann Die “Bereitschaftstruppe” stellte sozusagen eine “schnelle Eingreiftruppe” (“battle force group”, wie man später sagen würde) dar, sie war der Kern der Armee, und sie war eine Berufsarmee. Den Rest des Bundesheeres bildeten die “Landwehr” bzw. eine milizartig aufgebaute Reservearmee. Obwohl es noch viele Widersprüche und Schlenker gab und manche Teile der Armeeführung damals tatsächlich ein milizartiges System in Form der “Landwehr” als Hauptbestandteil der Armee ausbauen wollten, wurde damit dennoch in der Realität der energische Aufbau einer Berufsarmee im Rahmen des Bundesheeres in Angriff genommen bzw. die schrittweise Umwandlung des Bundesheeres von einer hauptsächlich auf der Wehrpflicht beruhenden in eine Armee, deren Rückgrat und Kern eine Berufsarmee darstellte, eingeleitet. Wehrpflichtige wurden weiterhin auch der “Bereitschaftstruppe” zugeordnet – aber nur als sogenannte “Systemerhalter” (z.B. als Mechaniker, Kraftfahrer, v.a. aber Infrastrukturerhalter bei Kasernkommandos und Stabseinheiten), in einer Panzerkompanie selbst z.B. hatten sie nichts verloren. Einen kleinen Kern aus Berufssoldaten hatte es natürlich seit 1955 immer schon gegeben, aber jetzt wurde die Armee regelrecht umgebaut und die Wehrpflicht wurde – was den operativen Einsatz betrifft – zum zweitrangigen Beiwerk.

Ab 1990 wurde das “Verteidigungskonzept” neuerlich geändert. Jetzt, nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und des Warschauer Pakts, ging es nicht mehr um Landesverteidigung, sondern darum, wie man sich den Balkan unter den Nagel reißen konnte, woran das österreichische Kapital massiv partizipieren wollte.  Also war jetzt als “Verteidigungskonzept” nicht mehr die Verteidigung des “tiefen Raums” angesagt, sondern eine Art “Vorwärtsverteidigung”. Österreich wurde ab jetzt zwar nicht “am Hindukusch verteidigt”, das wäre im Gegensatz zu den deutschen Kameraden eine Nummer zu groß gewesen, aber immerhin in Jugoslawien. Dann arbeitete die Zilk-Platter-Kommission die neue “Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2001″ (Arbeitstitel: “Bundesheer 2010″) aus, das auf den weiteren Ausbau der Elemente der Berufsarmee im Rahmen des Bundesheeres zielte. Ein Kernpunkt dabei war die Bereitstellung von 6.000 Mann für Auslandseinsätze, organisiert in zwei unmittelbaren Einsatzbataillons von je 1.250 Mann und einer “Rahmenbrigade” von 3.500 Mann. Das zielte auf eine massive Ausweitung und Aufstockung solcher Einsätze und stellte eigentlich eine neue (und bis heute nicht realisierte) Dimension imperialistischer Auslandsaktivitäten dar [2].

Heute haben wir einen Ist-Stand von 17.500 Berufssoldaten (incl.1.700 Zeitsoldaten, also befristete Berufssoldaten) als Kern, ergänzt um im Jahresschnitt 11.000 Wehrdiener. Letztere sollen jetzt ebenfalls durch Berufssoldaten ersetzt werden. Das ist alles.

Wenn es nicht um “Wehrpflicht oder Berufsheer?” geht, worum geht es dann? Es geht darum, dass wieder einmal das Militärkonzept aktualisiert werden soll. Das ist Ausgangspunkt und Kernfrage, auch der Debatte, die sich in Kreisen der herrschenden Klasse entfaltet hat und mit der das Befragtenvolk beschäftigt wird. Es haben sich  banal die “Sicherheitslage” und die Vorstellungen der österreichischen Bourgeoisie, welche Rolle sie international spielen möchte, geändert. Daher muss ein neues “Sicherheits- und Verteidigungskonzept” her und damit verbunden auch eine neue Organisationsform des Bundesheeres. Daran wird seit dem “Bericht der Bundesregierung zur neuen Sicherheitsstrategie” (im Militärjargon: “SiPolBer 2011″), welcher am 1.März 2011 einstimmig von der Regierung beschlossen wurde, gewerkt. Der Arbeitstitel dieses Werkens heißt “Bundesheer 2025″. Es geht um eine “Profilschärfung” des Bundesheeres, heißt es in Militärkreisen [3], “Profilschärfung” für seine reaktionären Unterdrückungs- und imperialistischen Kriegsaufgaben. “Seltsamerweise” scheuen dieser Bericht und das ganze Projekt die Öffentlichkeit – und das in einem Moment wilden Palavers über das “Wehrpflichtthema”. Halten wir also fest, dass um diese eigentliche Frage in der derzeitigen “öffentlichen Debatte” ein weiter Bogen gemacht wird.

Was treibt die Bourgeoisie zu einer Perfektionierung der Berufsarmeen und zur Beseitigung der allgemeinen Wehrpflicht?

Es geht – wie überall sonst in Europa – auch in Österreich nicht um die Schaffung einer Berufsarmee, sondern um deren Weiterentwicklung, um eine “Profilschärfung”, ihre Stärkung und Perfektionierung, im Hinblick auf ein verändertes Militärkonzept. Es geht banal darum, wozu sie ihrer Einschätzung nach militärische Gewalt in nächster Zukunft konkret brauchen werden. Das ist des Pudels Kern und auch der der ganzen Debatte. Alles andere, die “Kostenfrage”, die “Sorge” um den Zivildienst etc. sind Nebenfragen [4]. Und hier geht es halt heute nun einmal nicht um eine Verteidigung Österreichs gegen irgendeinen äußeren Angreifer (die berühmten ausländischen “Terroristen”, “Cyberkriminelle” etc. sind nur vorgeschoben), zumal Österreich nicht nur von fast lauter NATO-Staaten umgeben, sondern selbst faktisch in die NATO integriert ist, was heute, in der Zeit der UNO-, EU- und sonstigen “Friedensmandate”,  auch ohne formelle Mitgliedschaft wunderbar klappt und auch mit der Nichtabschaffung der formellen Neutralität wunderbar vereinbar ist.

Worum geht es also beim “Bundesheer 2025″?  Es geht erstens um den heute wie seit jeher ins Auge gefassten und immer im Auge behaltenen Einsatz der Armee im Inneren, gegen “Gefährdungen der inneren Sicherheit”, also gegen Arbeiterklasse und Volk, und zweitens möchte man eine größere Rolle bei NATO- oder EU-Militäreinsätzen in fremden Staaten spielen.

Einsätze im Inneren? Zwar gibt es heute nicht viel an Klassenkampf in Österreich und daher auch keine aktuelle innere Bedrohung der kapitalistischen Ruhe und Ordnung. Aber rundherum ist es schon nicht mehr so ruhig. Alle schauen in Richtung Griechenland oder Iberische Halbinsel, wo die eigentliche und wirklich gefährliche Krise für die Bourgeoisie ja gerade darin besteht, dass sich die Menschen dort nicht mehr alles wehrlos gefallen lassen. Das macht ihnen Angst, obwohl sie noch äußerst fest im Sattel sitzen. Auch in Italien wachsen die Abwehrkämpfe von Arbeiterklasse und Volk. Irgendwann wird es auch auf dem Balkan rumsen und das wird der österreichischen Bourgeoisie dann schon sehr “nahe gehen”. Heute schon wachsen auch in Österreich Armut, Prekarität, Arbeitslosigkeit. Und die Krise des Kapitalismus vertieft sich immer weiter. Irgendwann schwappt das alles noch viel stärker auf die österreichische “Insel der Seligen”. Darauf bereiten sie sich vor, mit Ausbau des Polizeistaats und mit Vorbereitung der Armee auf den “Heimateinsatz”. Im Wehrgesetz ist dieser sowieso schon vorgesehen [5], aber die praktische Vorbereitung muss zielstrebiger vorangetrieben werden. Sehr richtig bemerkt die ÖMZ Nr.6/2012 (S.724), “dass ein militärischer Einsatz eine Antwort auf das politische Versagen bei der Krisenlösung” sei. Sie reden natürlich von “Terroristen” und nicht von ihrer Angst vor einer doch vielleicht irgendwann drohenden  Arbeiter- und Volksrevolte, aber wir haben ja gerade gesehen, dass man sogar schon als Terrorist verfolgt wird, wenn man bloß ein paar Zobelpelze farblich verziert und ein paar dieser Viecherl frei lässt. Selbstverständlich, das zeigt die Geschichte in vielen Ländern, kann man auch eine genügend verhetzte Wehrpflichtigentruppe gegen den “inneren Feind”, die Arbeiterklasse und das Volk, einsetzen, aber man würde sich doch eher der zuverlässigeren Verbände bedienen, eben der Berufsarmee, einschließlich der “Spezialkräfte”, d.s. das in Wiener Neustadt angesiedelte “Jagdkommando”, eine ausgesprochene Bürgerkriegstruppe (bezüglich dessen die Homepage des “Verteidigungs”ministeriums kurioserweise ausdrücklich dementiert, dass es eine “Killermaschine” sei), und von Teilen der ebenso ausgerichteten Fallschirmjäger- und Gebirgsjägerverbände [6].

Noch drängender und eiliger aber ist die “Profilschärfung” des Bundesheeres im Hinblick auf imperialistische Einsätze in fremden Ländern. Offenbar möchten die Bourgeoisie und ihr Staat ihr “internationales Profil” deutlich erhöhen [7]. Mit den jetzigen Beständen an Berufssoldaten haben sie das Zilk-Platter-Ziel aus 2001, nämlich 6.000 Mann für die Beteiligung an imperialistischen Kriegsabenteuern in fremden Ländern, bei weitem nicht erreicht und Wehrdiener können sie nicht ins Ausland und womöglich in den Krieg schicken, zumal “die österreichische Bevölkerung Kampfeinsätze nicht oder nur unter spezifischen Rahmenbedingungen mitträgt” (ÖMZ 5/2012, S.563) . Das soll anders werden und dazu möchte man “schlecht ausgebildete”, “nicht motivierte” und “unzuverlässige” Wehrdienstler durch “Profis” ersetzen, die auch für den “robusten Einsatz” (wie das neuerdings heißt) oder später einmal auch für den richtigen, heißen Krieg tauglich sind.

Und wo bleibt der vielgenannte Katastrophenschutz? Das wäre nach dem SPÖ-Konzept der zukünftigen “Profi-Miliz” vorbehalten. Das Pilotprojekt Darabosch’, das Aufstellen zweier Pionierkompanien, stottert, “entspricht nicht den Erwartungen” und kostet von Anfang an viel mehr als geplant. Offenkundig zielt das Ganze sowieso weniger auf den Katastrophenschutz, sondern darauf, dem eigentlichen Berufsarmee-Kern des Bundesheeres doch wieder – als Ersatz für die dann ausgesetzte Wehrpflicht – eine halbwegs schlagkräftige Miliz zur Seite zu stellen, also dem alten Milizgedanken wieder Leben einzuhauchen, nachdem man ihn zwanzig Jahre lang absterben ließ. 9.300 Mann soll die “Profi-Miliz” einmal zählen. Sie sind voll militärisch ausgebildet und ausgerüstet, obwohl man ja für das Wegräumen von abgegangenen Muren Sturmgewehre und Panzerabwehrrohre (wie auf den Darabosch’schen Werbefotos für das Pilotprojekt dargestellt) eher nicht so gut gebrauchen kann.

Österreich stand und steht mit der im Lauf der Jahre immer stärker ausgeprägten Fokussierung auf eine Berufsarmee und auch dem aktuellen Drang nach Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht nicht nur nicht alleine da, sondern ist vielmehr in der EU mit Griechenland, Finnland und Estland (und der Schweiz, die aber nicht EU-Mitglied ist) einer der letzten Nachzügler. Geschichten, dass die Abschaffung der Wehrpflicht eine “überraschende” Erfindung der Herren Häupl und Pröll im Zug ihrer Wahlkämpfe gewesen sei, gehören in die Schublade “Märchen” oder “Seitenblicke”.

Was ist von den Differenzen zwischen SPÖ und ÖVP zu halten und warum gibt es überhaupt eine “Volksbefragung”?

 

Warum streiten sie in der Regierung und sind sie damit schließlich bei dem Mist dieser “Volksbefragung” gelandet? Gegenfrage: Streiten sie tatsächlich oder führen sie bloß eine Schmierenkomödie vor? Sie haben immerhin am 1.März 2011 in der Regierung einstimmig  das “Bundesheer 2025″, also den Grundriss einer neuen “Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin”, beschlossen. Sie bauen seit vier Jahrzehnten, durch alle Regierungskonstellationen hindurch, gemeinsam die Berufsarmee im Rahmen des Bundesheers, als seine Kern- und Einsatztruppe, auf. Sie sind sich einig über die heute notwendige “Profilschärfung” des Bundesheeres. Sie sind sich also in den Grundzügen über die Militärdoktrin  einig.

Allerdings gibt es offenbar Meinungsunterschiede, nicht nur zwischen den beiden Regierungsparteien, sondern auch innerhalb von SPÖ und ÖVP und über die Parteigrenzen hinweg, auch in der Armeeführung selbst, wie die zukünftige Armeeorganisation im Detail ausschauen soll. So wie es über die Abfangjäger verschiedene Meinungen in der Bourgeoisie, im Staat, im Generalstab gab und gibt, so gibt es sie auch in der Frage, ob man auf die Grundwehrdiener als “Systemerhalter” verzichten und lieber die Zahl an Berufssoldaten aufstocken soll oder eben nicht. Man könnte auch einen Cocktail aus beidem ins Auge fassen (z.B. in Form einer Teilwehrpflicht durch selektive Einziehungskriterien oder – wie in Dänemark – durch eine Berufsarmee, die bei ausgesetzter Wehrpflicht nur bei Bedarf ergänzt wird um eine Zwangsrekrutierung durch Losentscheid, etwas, das früher gang und gäbe war und das man Aushebungssystem nennt). Solche Debatten und Differenzen sind nichts Außergewöhnliches.

Ziemlich kurios ist allerdings der jüngst vollzogene Seitenwechsel. Dass die traditionelle “Wehrpflichtpartei” SPÖ das Berufsheer als Ideal entdeckt, liegt “im Zug der Zeit”. Aber warum schwenkt die traditionelle “Berufsheerpartei” ÖVP plötzlich auf die Verteidigung der Wehrpflicht um? Das alles wohlgemerkt bei weiterhin gemeinsamem Wirken an der “Profilschärfung” des Bundesheeres als Berufsarmee. Teils ist es wahrscheinlich – mit Blickrichtung auf die offenkundigen Risken für den Zivildienst – wirklich nur politische Schaumschlägerei in Vorwahlzeiten, aber es spielen auch Sachfragen der Militärpolitik eine Rolle. Eine Berufsarmee, die das tun soll, was ihr die Regierung im “SiPolBer 2011″ zumutet, kostet wahrscheinlich wirklich doppelt so viel als das bisherige Bundesheer (das war noch kurz vor seinem Kurswechsel eine Schätzung von Darabosch), es herrscht aber allgemeine Finanznot. “90% der anderen EU-Staaten haben auch ein Berufsheer” sagt Herr Faymann – stimmt, aber nicht mit einem Budget von 0,7% des BIP. So unbestritten unter allen die Fokussierung auf das Berufsheer ist, so sehr schließt das ja das (relativ billige) Dazustellen von Wehrpflichtigen nicht aus. So ist es bisher und dazu neigt die ÖVP offenbar auch weiterhin. Die Armeeführung weiß natürlich, dass eine Berufsarmee gemäß “SiPolBer 2011″ zu unveränderten Kosten nur Mumpitz ist und man nicht mit penetranter Wiederholung des Wortes “Profi!” ein Problem lösen kann. Wie man in jeder Nummer der ÖMZ lesen kann, sie sind sauer über diese “leer laufende” Politik und Propaganda “auf ihrem Rücken”.

Die Probleme, das Fehlen eines klaren Militärkonzepts und auch das Finanzproblem, verschärfen sich von Monat zu Monat. Man hätte sich längst, zumal man sich ja ohnedies in der Hauptsache einig ist und die Berufsarmee auf jeden Fall ausbauen wird, auf  eine Konkretisierung der Umsetzung “SiPolBer 2011″, darunter auch die konkrete zukünftige Ausprägung der Berufsarmee, verständigen müssen. Daran wird zwar in der Führung des Bundesheeres fleißig gearbeitet, aber es spießt sich auf politischer Ebene, der Bericht ist immer noch nicht vom Parlament verabschiedet. Es ist aber leicht begreiflich, dass das Bundesheer dringend einen konkreten Handlungsrahmen bräuchte, jeder orientierungslose bürokratische Leerlauf verschlingt nur sinnlos Finanzmittel. Da man nun aber schon fast zwei Jahre nach dem Regierungsbeschluss in Bezug auf seine Durchführung, z.B. in der strittigen Frage der Wehrpflicht (aber auch in einigen anderen Fragen) noch keinen Schritt weiter ist, ergab sich schließlich diese “Volksbefragung” als Ausweg aus der politischen Sackgasse.

Es gibt aber auch noch, das liegt auf der Hand, einen zweiten Grund: den Zusammenhang mit der Frage des Zivildienstes. Wahrscheinlich geht es der ÖVP auch darum, die Leute nicht mit einem drohenden Aus für den Zivildienst zu verschrecken, in der Tat ein riskantes Spiel der SPÖ. Wahrscheinlich stimmen von den Volksbefragten, die hingehen, die meisten sowieso nur über diese Frage ab und nicht über die Militärpolitik, über die sie ja auch nichts, aber auch schon gar nichts erfahren. Angesichts einer absurden Fragestellung gibt es wahrscheinlich ein sehr generationenbezogenes Abstimmungsverhalten. Einen Bürgerkrieg mit Bundesheerbeteiligung kann sich heute ohnehin kaum jemand vorstellen und was österreichische Soldaten auf dem Balkan oder im Libanon oder im Tschad treiben, ist den meisten – weil sie durch die Brille der “UNO-Friedensstiftung und -sicherung” schauen – auch nicht sonderlich wichtig (solange es keine nennenswerte Zahl von Toten auf österreichischer Seite gibt!) [8]. Umgekehrt erscheint sicher vielen als wesentlich wichtiger, dass allerhand Sozialdienste, die vom Zivildienst leben, nicht zusammenbrechen oder ausgehungert werden, was aber leicht passieren kann. (Allerdings gibt es, falls sich nicht genug “freiwillige Sozialdienstler” melden, auf Basis des neuen “Mindestsicherungsgesetzes” die perfekte Möglichkeit, Arbeitslose dafür zwangszuverpflichten, und deren Zahl steigt mit der Abschaffung der Wehrpflicht. Der Herr Hundsdorfer behält das sicher im Auge, sind doch beide Gesetze seine Projekte. Geredet wird in der “Öffentlichkeit” darüber noch nicht.)

Fest steht jedenfalls, dass – egal wie die “Volksbefragung” ausgeht – die Berufsarmee im Bundesheer weiter “profiliert” und ausgebaut werden und das Militärkonzept “Bundesheer 2025″ konkretisiert und umgesetzt werden wird. Was die “Volksbefragung” ebenfalls, ganz abgesehen von ihrer obskuren Fragestellung, zu einer totalen Farce macht und allein schon Grund genug ist, sie zu boykottieren.

Kommunistische Militärpolitik

Das ist aber nicht der einzige, nicht einmal der wichtigste Grund. Auf dieser Ebene dürfen wir nicht stehen bleiben. Ob Wehrpflichtigenheer oder Berufsheer – es geht um den Klassencharakter der Armee und nur darum. Zu glauben, dass eine Wehrpflichtarmee (was noch dazu das Bundesheer lange nicht mehr ist) nicht ein ebensolcher Gewaltapparat des Staates gegen Arbeiterklasse und Volk wäre wie eine Berufsarmee, ist blanker reformistischer Aberglaube.

Der sozialdemokratische Mythos bezüglich 1934 gehört in diese Kategorie. Glaubt jemand wirklich, die austrofaschistische Regierung hätte unter Bedingungen der allgemeinen Wehrpflicht keine Militärverbände gehabt, die sie gegen den Arbeiteraufstand hätte schicken können? Glaubt jemand, dass sie nicht auch genug freiwillige Wehrpflichtler gefunden hätte, die man in einsatzfähigen Verbänden hätte zusammenfassen können, bei gleichzeitiger Kasernierung und Abriegelung der “Unzuverlässigen”? Hat sie etwa nicht – neben den Berufssoldaten des Bundesheeres – genug Freiwillige für die “Heimwehr” etc. rekrutiert? Haben etwa nicht sogar bei der Beschießung des Karl-Marx-Hofs austrofaschistische Freiwilligenverbände mitgeschossen? Das sind alles entweder naive Illusionen oder man möchte einfach den Klassencharakter des heutigen “demokratischen” Bourgeoisstaates und seiner Armee verleugnen und ihren Charakter als potentiell gegen Arbeiterklasse und Volk gerichteten Gewaltapparat.

(Übrigens und speziell an die Adresse dieser Auffassungen: Die Niederlage der Arbeiterklasse 1934 lag nicht daran, dass das faschistische Bundesheer keine Wehrpflichtarmee, sondern eine Berufsarmee war, sondern daran, dass die Arbeiterbewegung keine revolutionäre Führung hatte und von der sozialdemokratischen Spitze in schändlichster und niederträchtigster Weise verraten wurde.)

“Links” von der Sozialdemokratie (und an deren “linkem” Rand) treiben sich reformistische, revisionistische und sonstige bürgerliche Kräfte aller Art um, die die Wehrpflicht verteidigen oder denen ein Milizsystem “demokratisch” vorkommt und die damit ebenfalls, nur auf “kritische” Art und Weise, in verschiedenen Schattierungen, vorspiegeln, dass das Bundesheer, solange bzw. soweit es die Wehrpflicht noch gibt, eine demokratische Einrichtung eines demokratischen Staates sei, zumindest aber “demokratischer” als ohne diese. Vielleicht sollten sie einmal die wirklich antimilitaristischen und antiimperialistischen Kräfte in der Schweiz der Milizionäre fragen, wie die das sehen! So reiht man sich in Wahrheit, jeder auf seine Art, ein in die reaktionäre Kampagne für “unser Heer” oder gibt dieser Kampagne zumindest Flankenschutz. Die “Volksbefragung” wird nämlich auch massiv für eine solche Kampagne genutzt. Beschönigung und Rechtfertigung einer Armee, die zur Bekämpfung jedweden Aufbegehrens von Arbeiterklasse und Volk im Inneren und für eine imperialistische Besatzerrolle am Balkan, im Nahen Osten und in Afrika da ist, bloß weil sie mit ein bisschen Wehrpflicht und evt. sogar “volkstümlicher” Miliz versetzt ist – feine Demokraten und Friedensfreunde sind das! Und “treue Diener ihres Herren”, der Sozialdemokratie, derjenigen Sozialdemokratie, die seit Jahrzehnten an vorderster Front steht beim Ausbau des Polizeistaates und der “Profilschärfung” des Bundesheeres [9].

Die sozialistische Revolution verlangt den Sturz der Bourgeoisherrschaft und die Zerschlagung ihres Staats- und Gewaltapparats. Darauf ist alle kommunistische Militärarbeit zu richten. Eine Wehrpflichtarmee bietet bessere Bedingungen für proletarische Militärarbeit, für die Aneignung militärischer Fähigkeiten durch die Arbeiterklasse selbst, für die Zersetzung der bürgerlichen Armee. Das ist aber auch schon alles, was man für sie anführen kann. Sogar eine tatsächliche Wehrpflichtarmee, vom österreichischen Bundesheer gar nicht zu reden, wäre ein kapitalistischer Gewaltapparat und würde und könnte bei Bedarf gegen Arbeiterklasse und Volk eingesetzt werden. Es ist falsch und gefährlich, Illusionen zu schüren, dass eine Wehrpflichtarmee keine Bürgerkriegsarmee oder womöglich nicht als solche einsatzfähig wäre, und noch falscher und gefährlicher, das österreichische Bundesheer – als angebliche Noch-Wehrpflichtarmee – auf diese Art und Weise zu verkennen.  Wir vertreten keinen solchen Aberglauben in Wehrpflicht und Wehrpflichtarmeen. Wir verteidigen daher auch nicht positiv die Wehrpflicht, bloß weil sie bessere Kampfbedingungen bietet. Wir gehen vielmehr davon aus, dass auch eine solche Armee zersetzt und zerschlagen werden muss und dass dies im Zuge einer Revolution auch tatsächlich möglich ist. Eine revolutionäre Situation entsteht, wenn (frei nach Lenin) die Bourgeoisie nicht mehr wie bisher weiter herrschen kann und die Arbeiterklasse nicht mehr wie bisher weiter leben kann und will. Das bedeutet den Aufschwung der proletarischen Kräfte auf der einen Seite, aber auch die Zersetzung des bürgerlichen Staates und seiner Armee auf der anderen Seite. Mit der Organisationsform dieser Armee hat das zwar etwas zu tun, nämlich wie die Bedingungen der Zersetzung sind und wie sie verläuft, aber das ist nur ein untergeordneter Aspekt der Gesamtfrage der Zersetzung und Zerschlagung dieser Armee. Heute aber und gerade mit Blickrichtung auf die Schärfung des Klassenbewusstseins darf man keine Illusionen schüren, weder über das angeblich demokratische Wesen der Wehrpflicht, noch – noch schlimmer! – über den angeblich demokratischen Charakter des Bundesheeres. Damit zersetzt man statt der Armee die revolutionäre und antimilitaristische Arbeit. Wenn z.B. KI, Solidarwerkstatt und andere “die Wehrpflicht verteidigen”, verteidigen sie tatsächlich das heutige (vermeintliche) “Wehrpflichtheer” gegen angebliche Anschläge gegen dasselbe, also in Wahrheit das Bundesheer in seiner heutigen Verfassung, also die heute schon überwiegende Berufsarmee im Bundesheer, also die bürgerliche Armee. Und wenn der “linke” Rand solcher Strömungen eventuell sogar – aus Gründen einer liebgewonnenen Tradition – von “Erlernen des Waffenhandwerks” spricht, ist zu bedenken, dass man erstens im Präsenzdienst, falls man Glück hat!, schon etwas lernen kann, dass man dies aber nicht überschätzen soll und dass zweitens jemand, für den der Präsident Chavez der höchste vorstellbare Gipfel der Revolution ist, dass so jemand für das, was er sich unter “sozialistischer Revolution” vorstellt, ohnedies kein Waffenhandwerk braucht.

Die Nebenfront: Zivildienst oder “freiwilliges Sozialjahr”?

 

Das ist an und für sich ein Nebenschauplatz, spielt aber in der “öffentlichen Meinung” eine erhebliche Rolle. Obwohl manchen vor lauter Rechnerei, welche Lösung denn billiger wäre, der Kopf raucht, oder obwohl viele, die seit Jahr und Tag eifrig an der Aushöhlung und Verschlechterung des Sozial- und Gesundheitswesens arbeiten, plötzlich geradezu vergehen vor “Sorge” um den Bestand, ja um eine Verbesserung der Sozialdienste – trotz dieser ideologischen Nebelschwaden ist die Einschätzung der Frage einfach.

Statt Sozialsysteme, wie sie für Arbeiterklasse und Volk notwendig wären, bereitzustellen, werden diese vom Staat im Auftrag des Kapitals zunehmend ruiniert. Die Ruinierer wetteifern verlogen miteinander, wer das “sozialere Gewissen” hat, und ruinieren gemeinsam weiter. Diesem schrittweisen Ruinieren kann nur im Klassenkampf entgegengetreten werden, sonst nehmen die Dinge weiter den geplanten Verlauf. Die “Alternative”, die die “Volksbefragung” anbietet, ist irrelevant. 9.600 Zivildiener sollen durch 8.000 Sozialdiener ersetzt werden. Dadurch würde lediglich die “weiche” Zwangsarbeit, die der heutige Zivildienst darstellt, ersetzt durch Schaffung einer neuen Sphäre für miserabelst bezahlte Lohnabhängige, eines neuen Niedriglohnsektors. Das eine, der Zivildienst, ist eine Art von “weicher” Zwangsarbeit um 710 € pro Monat (das ist incl. Sozialversicherungsbeitrag und Verpflegskosten und daher vergleichbar, zuzüglich ggf. Fahrt-, Wohn-, Unterhaltskosten, diverse andere Zulagen etc.) – und die “Alternative” ist ein Niedriglöhnertum um 1.386 € im Monat (hier aber brutto, vor Abzug des Sozialversicherungsbeitrags und der Lohnsteuer, und natürlich ohne weitere Zulagen und Vergütungen!). Warum soll sich – auf gut wienerisch – jemand diese Scheisshack’n antun, es sei denn, die Alternative wäre Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe bzw. neuerdings “Mindestsicherung”. Man wird sicher Menschen für solche Jobs finden, aber die allermeisten davon nicht wegen einer “sozialen Berufung” und mit “ganzem Engagement” und “gut ausgebildet”. Das wäre erstaunlich bei einem so lausigen Lohn, auch hier ohne unbefristeten Arbeitsvertrag usw. usf.. Jetzt kann man natürlich sagen, dass so ein Niedriglohnjob immer noch besser sei als der erzwungene Arbeitsdienst, der als Zivildienst daherkommt. Aber das ist wie Pest und Cholera. Es wäre eine Aufgabe des gewerkschaftlichen Kampfes, sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Sozialbereich dem Wert ihrer Arbeitskraft entsprechend bezahlt werden und dort ordentliche Arbeitsverhältnisse herrschen und sie nicht durch “freiwilliges” Lohndumping der “Sozialdienstler” oder erzwungenes der Zivildiener konkurrenziert werden. Der Herr Hundsdorfer verspricht einen Kollektivvertrag für den “freiwilligen Sozialdienst”, es geht aber um dessen Inhalt. Und es geht auch um einen gesetzlichen Mindestlohn von zumindest 1.600 €, um solche schmutzigen Manöver und generell den vielgerühmten Niedriglohnsektor zu verhindern bzw. zu beseitigen [10]. (Die einzige nützliche Seite des Hundsdorfer’schen Projekts ist, dass es ungewollt – durch die Festlegung der Höhe der Entlohnung des “freiwilligen Sozialjahres” – nochmals die Dringlichkeit eines gesetzlichen Mindestlohns in angemessener Höhe bestätigt und auch, dass diese Höhe deutlich über der Hundsdorfer’schen liegen muss.)

Noch ein paar absurde und verlogene “Argumente”

Dazu kommen noch vielfältige andere Argumente, darunter einige sehr dumme und einige sehr verlogene. Da sind gewisse Pazifisten, die die Abschaffung der Wehrpflicht für einen Schritt zu ihrer Vision der Abschaffung des Bundesheeres halten. Wir halten die “Abschaffung des Bundesheeres” für eine falsche, weil von der Revolution ablenkende, Orientierung und fragen uns natürlich, wieso man die “Profilschärfung” dieses Heeres für eine Schwächung desselben halten kann. Zur Kategorie “besonders verlogen” gehört das “grüne” Argument von der “verlorenen Lebenszeit” – verloren wofür? Für gutsituierte und “aufstrebende” Bourgeoisjünglinge, also typische “Grün”wähler, mag das gelten, aber für den proletarischen jugendlichen Arbeitslosen gilt es nicht. Dann gibt es das Argument, dass das “freiwillige Sozialjahr” endlich ein wunderbares Sozialwesen brächte, das man doch so dringend bräuchte – als ob das irgendjemand in Bourgeoiskreisen wollte, es ihn auch nur ein bisschen interessierte und sie nicht alle zusammen konsequent am Ruinieren, Privatisieren und “Kaputtsparen” desselben arbeiteten. Schließlich schwirrt noch das Schlagwort von Gleichberechtigung von Männern und Frauen herum – als ob es dafür keine geeigneteren Themen gäbe, als auch Frauen – “gleichberechtigt” – einen neuen Weg in den Niedriglohnsektor und in die Prekarität weit zu öffnen. Alles nur reaktionäre Begleitmusik für den reaktionären Zweck der anvisierten “Profilschärfung” des Bundesheeres als Unterdrückungs- und Kriegsinstrument.

“Direkte Demokratie” oder Schmafu?

Man hört manchmal, von Regierungsseite nicht sehr oft und laut, von reaktionären und halbfaschistischen Demagogen am rechten Rand der Bourgeoisdemokratie und auch von wohlmeinenden, aber ebenfalls reaktionären Träumern oft und laut, dass so eine “Volksbefragung” oder auch eine Volksabstimmung an und für sich “demokratiepolitisch” etwas Positives seien. Wie “demokratisch” diese “Volksbefragung” ist, sieht man daran, dass sie eine obskure und verlogene Fragestellung zum Gegenstand und ihr Ausgang keinen relevanten Einfluss auf die zukünftige Militärpolitik der österreichischen Bourgeoisie hat. Sie werden auch in organisatorischer Hinsicht ihr “Bundesheer 2025″ als Berufsarmee weiter aufbauen, so oder so, mit oder ohne Wehrpflicht. Und wenn heute die “Volksbefragung” für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgeht, gibt’s morgen entweder eine neue, angeblich “unter ganz anderen Bedingungen”, aber mit demselben Zweck; irgend etwas wird sich als Vorwand schon finden, hat sich noch immer gefunden, noch eine gröbere Mure in der Obersteiermark, ein Bandenkrieg in Simmering oder eine Schiesserei an der Ostgrenze im Burgenland, die man zur Not auch selber anzetteln kann … Es lassen sich immer “Gründe” für mehr Polizeistaat und mehr Militarismus finden oder notfalls konstruieren [11]. Oder es wird ein paar Monate oder Jahre später ganz ohne weitere Befragung schlicht und einfach anders entschieden.

Sowieso kann sich die Volksbefragerei und Volksabstimmerei bei intakter Bourgeoisherrschaft durchaus als nützlich erweisen. Sie erzeugt einen Schein von Demokratie und lenkt die Menschen vom Klassenkampf ab. Sie bringt allerdings manchmal auch einige Zores mit sich, aber das ist nur ein bisschen Sand im Getriebe und letzten Endes bringt die Bourgeoisie ihre Politik genauso durch, auf Dauer vielleicht sogar besser, denn die “direkte Demokratie” ist ein ausgezeichneter Weichspüler. Die Schweizer Bourgeoisie z.B. fährt wunderbar mit ihrer “direkten Demokratie”, es kommt letzten Endes, jedenfalls bei allen wichtigen Fragen, immer das Richtige heraus, manchmal halt erst nach ein paar Anläufen, manchmal kann man auch “das Volk” vorschieben, wenn man etwas gegen die objektiven Interessen der Arbeiterklasse und des Volkes durchsetzen möchte, und sogar der Herr Blocher, der schweizerische Strache, ist wunderbar in dieses System integriert, wenn seine Volksabstimmungsinitiativen auch den anderen Teilen der Bourgeoisie manchmal peinlich sind, vor allem Richtung Ausland. So wie im Allgemeinen die bürgerliche Demokratie für die Bourgeoisie die beste Form ihrer Diktatur ist (allerdings nur solange ihre Herrschaft und die Ausbeutung nicht in Frage gestellt sind, andernfalls wählt sie die faschistische Option), so hätte im Besonderen auch die “direkte Demokratie” durchaus ihre Vorzüge. Aber, wie gesagt, manches wird dadurch auch mühsamer, zumindest kurzfristig, und deshalb scheut die österreichische Staatsspitze sie derzeit wie der Teufel das Weihwasser. Nicht einmal eine Volksabstimmung wollten sie machen, sondern bloß eine “Volksbefragung”, deren “Verbindlichkeit” sie unermüdlich betonen müssen, weil sie eben rechtlich nicht verbindlich ist. (Eine wirkliche Volksabstimmung wäre übrigens faktisch genauso wenig “verbindlich” – erinnern wir uns nur an die diversen Volksabstimmungen über die EU-Verfassung bzw. den Lissabonner Vertrag [12].) Auf diese Art und Weise, mit ihrer zwanghaften und ganz unbegründeten Angst, leisten sie allerdings der Demagogie von Faschisten, Halbfaschisten und sonstigen Ultrareaktionären (von LePen bis Strache) Vorschub. So oder so hat sich die Bourgeoisie noch nie (außer für kurzfristige Schlenker und Neuanläufe) etwas um irgendeine Volksmeinung geschissen, sofern ihr diese nicht durch entschlossenen Klassenkampf und manchmal auch eine Bedrohung ihrer Macht in die Schädel geprügelt wurde.

Demokratie gibt es nur mit der Arbeiterklasse an der Macht und der Errichtung einer revolutionär-demokratischen Staatsmacht. Und das geht nur durch den Sturz der Bourgeoisie und die Zerstörung ihres Staatsapparats. Bis dahin muss der revolutionär-demokratische Kampf um Forderungen geführt werden, die der Arbeiterklasse und dem Volk tatsächlich mehr Bewegungsraum für den Klassenkampf verschaffen, um wirkliche Rechte und gegen wirkliche Bespitzelung, Drangsalierung, Entrechtung, Unterdrückung, statt sich mit “Volksbefragungen” und Volksabstimmungen an der Nase herumführen zu lassen. Gerade die jetzige “Volksbefragung” zeigt das deutlich, sie ist nur eine Schmierenkomödie, ohne relevante Konsequenzen in der Militärfrage, von irgendeiner Relevanz allenfalls in der Nebenfrage des Zivil- bzw. “freiwilligen Sozialdienstes”, aber auch hier nur entlang einer falschen Fragestellung, nämlich der von “Pest oder Cholera”. Viel relevanter als so etwas wie z.B. die Wiener Volksbefragung zur Hundefrage ist sie auch nicht.

Kommt am 20.Jänner eine Mehrheit für die Aussetzung der Wehrpflicht heraus, dann kann die “Profilschärfung” des Bundesheeres als Bürgerkriegs- und Interventionstruppe im Ausland zügig vorangetrieben werden. Geschieht dies ernsthaft, steigen die Militärkosten ebenso zügig, aber das Befragtenvolk “wollte es ja so”, bei den Kosten hat man sich halt ein bisschen vertan, eine Steuererhöhung dort oder da (vielleicht eine “Professionalitätssteuer”?), dafür aber für ein echtes “Profi-Heer” wird wohl drin sein. Vielleicht kracht auf der anderen Seite der neue “Sozialdienst”, aber das ist nicht so schlimm, denn im Sozialbereich (insbesondere bei “toten Kosten” wie z.B. im Pflegebereich) hätte sowieso gespart werden müssen.

Kommt am 20.Jänner eine Mehrheit für das Beibehalten der Wehrpflicht, erfolgt die “Profilschärfung” des Bundesheeres ebenfalls, in derselben Richtung, vielleicht nicht ganz so zügig und nicht ganz so “profimäßig”, dafür aber etwas billiger. Zur Berufsarmee ergänzend stellt man weiterhin die Wehrpflicht, vielleicht ändert man einmal die Einziehungskriterien, vielleicht visiert man auch einmal die jungen Frauen an und vielleicht setzt man auch die Wehrpflicht etwas später dann doch aus.

Fazit: Zu dieser “Volksbefragung” gibt es von einem klassenbewussten Standpunkt aus nur eine Antwort, nämlich den Boykott, entweder indem man hingeht und den Wisch mit einer antimilitaristischen oder antiimperialistischen Losung entwertet oder – angesichts der heutigen Lage, in der der demonstrative Wert eines solchen Handelns bescheiden ist – indem man nicht hingeht.


[1] Vielleicht sollte man zum besseren Verständnis für alle, die diese Zeit nicht erlebt oder sich später nicht damit beschäftigt haben, erwähnen, dass damals die Rivalität zwischen dem US-Imperialismus und der imperialistisch gewordenen Sowjetunion und die daraus resultierende Kriegsgefahr einem Höhepunkt zustrebte. Ein Krieg auf mitteleuropäischem Boden war nicht nur nicht auszuschließen, sondern die ganze Entwicklung der Weltlage strebte einem solchen zu. Österreich wäre zwangsläufig Kriegsschauplatz geworden, hauptsächlich weil ein sowjetischer Vormarsch nach Süddeutschland über Österreich geplant war. In Österreich hatte man also einerseits eine Hegemonie des US-Imperialismus und andererseits eine Bedrohung durch und auch Lockrufe seitens des sowjetischen Sozialimperialismus. Die Verteidigung der nationalen Unabhängigkeit des Landes, nach beiden Seiten, und damit der Bedingungen für eine möglichst wenig durch externe Faktoren behinderte Entfaltung des Klassenkampfes war ein wichtiges Thema des Klassenkampfes. Kreisky glaubte, dem durch eine geschickte Außenpolitik und die UNO-City (die angeblich Österreich mehr schütze als irgendein Militär) begegnen zu können – bei gleichzeitigem Sich-Verlassen auf die NATO im Ernstfall.

[2] Anfang 2013 standen etwas mehr als 1.500 Soldaten des Bundesheeres in Auslandseinsätzen, vor allem am Balkan und in Nahost (in Syrien und im Libanon!). Es waren zeitweise auch schon mehr gewesen. Bemerkenswert, weil eine deutliche “Profilschärfung”, war auch der Tschadeinsatz 2008 unter französischem Kommando. Auch in Zukunft möchte man sich auf den Balkan (das eigene Neokolonialgebiet), den Nahen Osten und Afrika (Rohstoffbasis für Europa) konzentrieren. Es gibt laut Bundesheer einen unmittelbaren Bedarf  bzw. eine derzeitige Soll-Stärke für den Auslandseinsatz von 3.800 Mann (ein paar Frauen mit eingeschlossen, viele gibt’s ja nicht unter den Berufssoldaten), aber es  melden sich nicht genug Freiwillige und man kann auch Berufssoldaten bisher noch nicht für den Auslandseinsatz zwangsverpflichten.

[3] Interessierte seien z.B. auf den Artikel “Österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter geänderten Rahmenbedingungen – Chance zur Profilschärfung des Bundesheeres” in der Österreichischen Militärischen Zeitung (ÖMZ) Nr.5/2012 verwiesen.

[4] Da hatte der Wiener Bürgermeister unlängst nicht ganz unrecht, als er meinte, dass das ganze Herumgetue über höhere oder niedrigere Kosten der einen oder der anderen Organisationsform des Bundesheeres überflüssig sei, man habe sich ja schließlich auch die Abfangjäger geleistet und dem gegenüber seien die allfälligen Mehrkosten aus einer Bundesheer-Reform eine Lappalie und daher das Gejammer darüber, noch dazu ein solches von Fans der Abfangjäger, lächerlich.

[5] §2(1) Wehrgesetz 2001 zählt unter den Aufgaben des Bundesheeres auf: “Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit überhaupt”.

[6] In der derzeitigen Debatte fällt von Anhängern der Wehrpflicht manchmal der Begriff “Söldner”. Das ist ein griffiger Ausdruck und natürlich könnten sich die Rambos des “Jagdkommandos” jederzeit irgendwo anders verdingen, dann wären sie Söldner. Aber doch passt der Begriff nicht wirklich auf den Berufssoldaten des Bundesheeres. Ein Söldner ist ja nicht einfach jemand, der für militärische Dienste Geld kriegt. sondern er ist das im strengen Sinn nur dann, wenn er für jedermann und irgendetwas kämpft, ohne jeden weiteren sozialen oder politischen Bezug, nur für das Geld, er ist auf dem Söldnermarkt und hat oft wechselnde Auftraggeber, er ist meist nicht nur ein gewöhnlicher Militarist, sondern ein regelrechter Mordbube und Killer. Aber: Er schießt, foltert und tötet gerne, möchte sich selbst aber auf keinen Fall für irgendeine “Sache” opfern, weil er ja keine solche “Sache” hat. Wo es gefährlich wird, setzt er sich oft ab. Manchmal findet man ihn sogar plötzlich auf der Gegenseite wieder. Er ist ein niederträchtiges Schwein, aber er ist weniger gefährlich als eine militaristische Soldateska, die für ihr (imperialistisches) “Vaterland” oder für ihre (reaktionäre) “Ordnung” kämpft und dafür auch noch Opfer zu bringen bereit ist. Die Freikorps, die Liebknecht und Luxemburg umgebracht haben, oder später eine Waffen-SS waren keine Söldner, stellten aber in ihrer Brutalität und Verblendung jeden Blackwater-Söldner in den Schatten. Auch wenn ein noch so übler Militarist sich dauerhaft im Bundesheer verdingt, ist das noch nicht das, was einen Söldner darstellt.

[7] Österreich wurde im Mai 2012 extra als besonders eifriger “Partner” zur NATO-Tagung in Chicago eingeladen. In der Abschlußerklärung der Tagung heißt es: “Wir begrüßen bei diesem Treffen dreizehn Partnerländer, die in jüngster Zeit besonders politisch, operativ und finanziell zu NATO-geführten Operationen beigetragen haben.” Unter diesen 13 “Partnern” figuriert auch Österreich. Die ÖMZ knüpft daran sofort Überlegungen über eine in Zukunft vielleicht noch engere Zusammenarbeit der NATO mit dieser “speziell hervorgehobenen Gruppe der 13″, welche deutlich über die bisherige NATO-”Partnerschaft für den Frieden” hinausginge. Unter den 13 befinden sich sonst noch u.a. Saudi-Arabien, Qatar, Jordanien, Georgien, aus Asien Südkorea und Japan, Australien und Neuseeland – wie man sieht lauter Vorbilder für wenn schon nicht “neutrale”, dann “bündnisfreie” Staaten. Der Herr Faymann, der in der heimischen “Öffentlichkeit”  nicht müde wird, “die Neutralität zu verteidigen” und für den “ein NATO-Beitritt nicht in Frage kommt”, war in Chikago ganz begeistert über diese “Hervorhebung Österreichs” und treibt in Wirklichkeit ein ganz anderes Spiel(Quelle: ÖMZ Nr.5/2012, S.633)

[8] Übrigens hat sich in allen Ländern, die bzw. als sie die Wehrpflicht abschafften, gezeigt, dass Ablehnung und Widerstand von Auslandseinsätzen in der Bevölkerung dadurch (noch) geringer wurden, obwohl sowieso keine Wehrpflichtigen ins Ausland und schon gar nicht zu Kriegseinsätzen geschickt worden waren. Aber mit der Wehrpflicht gibt es doch noch gewisse Berührungspunkte mit der Armee und außerdem könnte es ja womöglich einmal so weit kommen …

[9] Der Auf- und Ausbau des Polizeistaats hat eine lange Geschichte. Fast alle dafür zuständigen Innenminister waren Sozialdemokraten, inklusive des “linken” Herrn von Einem. Zuletzt waren halt die Strasser, Fekter und Mikl-Leitner zuständig. Sie haben das sozialdemokratische Werk würdig fortgesetzt.

[10] Bemerkenswert übrigens, wie die Profiteure des Zivildienstes, insbesondere die christlichen, den Zivildienst verteidigen, weil ihnen die 1.386 € für das neue Sozialjahr als viel zu hoch und unbezahlbar erscheinen. Seit jeher kann sich christliche Nächstenliebe offenbar  nur in Gestalt besonders krasser Ausbeutung und überhaupt besonderer Niedertracht entfalten, bis hin zum Preisdumping durch die Ausbeutung wehrloser Heimkinder, wie sie von der katholischen Kirche praktiziert wird, heute speziell in den neokolonialen Ländern, früher auch überall in Europa.

[11] Man  könnte z.B. (nach einer inszenierten Schiesserei an der burgenländisch-ungarischen Grenze) als Thema einer “Volksbefragung”, in der die Militärfrage und die “Tschetschenenfrage” miteinander “verbunden” werden, vorschlagen: “Sind Sie für A: Aufstockung und Aufrüstung des Berufsheeres und sein Einsatz im Inland bei jeder Regung gegen die Ruhe und Ordnung oder B: Einsatz unserer Wehrdiener, dieser armen und unausgebildeten Büblein, Ihrer Söhne!, gegen die tschetschenischen Mordbuben, Schlepperbanden und Mafiahorden oder C: Wehrlose Auslieferung  Ostösterreichs an letztere”? (Das ist keine Diffamierung von Menschen tschetschenischer Herkunft, sondern richtet sich im Gegenteil auch gegen die verlogene österreichische Tschetschenien-Propaganda und -Politik.)

[12] Erinnern wir uns, dass es z.B. in Frankreich 2005 eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung gab, in der diese mit 55% der Stimmen abgelehnt wurde. Ebenso in den Niederlanden, wo sie mit 62% abgelehnt wurde. Das hinderte die Regierungen und Parlamente beider Länder nicht, genau diesen Vertrag, versehen mit einigen unbedeutenden kosmetischen Verschönerungen, 2008 unter dem neuen Titel “Lissabonner Vertrag”  ohne Weiteres zu ratifizieren. In Irland traute man sich diese freche Variante nicht zu und so wurde einfach die Volksabstimmung so oft wiederholt, bis es beim dritten Anlauf mit Hilfe erpresserischer Argumente klappte.

Denkanstöße für “linke” Freunde der bürgerlichen Wehrpflicht und diesbezügliche Ankreuzer bei der “Volksbefragung” am 20. Jänner 2013

13. Januar 2013

1. Das Bundesheer ist – und schon seit langem – überwiegend, insbesondere was die Einsatzverbände betrifft, ein Berufsheer. Die Wehrpflicht ist nur “systemerhaltendes” Beiwerk. Wer heute für  die “Erhaltung der Wehrpflicht” ist, jagt hinter einer Fata Morgana her (ganz abgesehen davon, dass man auch in einer anderen  Situation, z.B. in den 1970er Jahren, als die Berufsarmee im Bundesheer so richtig angepackt wurde, nicht für eine solche Erhaltung sein durfte, denn auch eine bürgerliche Wehrpflichtigenarmee ist eine reaktionäre Armee).

 

2. Wenn schon (d.h. wenn man schon vom reaktionären Klassencharakter der bürgerlichen Armee, unabhängig von ihrer Organisationsform, absieht), dann müsste man heute umgekehrt die Abschaffung des Berufsheeres im Bundesheer (also insbesondere der Panzergrenadier- und Jägerbrigaden, des Jagdkommandos und einiger anderer Verbände) und den Neuaufbau eines im Kern auf allgemeiner Wehrpflicht aufgebauten Milizheeres fordern. Tut man das nicht, dann quatscht man aus Unwissenheit oder Borniertheit an der Realität vorbei. Täte man es aber, zeigte sich sofort, welche Illusionen in einen möglichen demokratischen Charakter der bürgerlichen Armee man dadurch schürt.

 

3. Die Aufgabe der Propaganda besteht in der heutigen Situation kaum entwickelten Klassenkampfes und unsäglicher ideologischer Verwirrung hauptsächlich darin, den reaktionären Charakter der bürgerlichen Armee in allen ihren Gestalten, auch als Wehrpflichtarmee oder Milizsystem, sogar wenn sie sie Volksmiliz (oder vielleicht doch lieber Bürgermiliz!) nennen, und den unweigerlichen Zusammenstoß von bürgerlicher Armee und Arbeiterklasse im Zug des Kampfes um die Revolution aufzuzeigen, nicht aber eine Form der bürgerlichen Armee für das “kleinere Übel” gegenüber einer anderen auszugeben.

 

4. Manche gingen noch weiter und sogar so weit, “aus taktischen Gründen” zur Teilnahme an dieser verlogenen, hinterfotzigen und zugleich für die Militärpolitik der Bourgeoisie bedeutungslosen “Volksbefragung” aufzurufen und eine Abstimmungsempfehlung “für die Wehrpflicht” abzugeben. Diese “Taktik” ist eine Taktik des Opportunismus gegenüber dem main stream in der „linken Szene“. Und man kommt sich womöglich noch wer weiß wie revolutionär vor, weil man nicht wie die gewöhnlichen Pazifisten für die “Abschaffung des Bundesheeres” ist.

 

5. Als erstes Argument für diese Position wird angeführt, dass ein Wehrdiener weniger leicht auf den Arbeiter schießt als ein Berufssoldat, weil er aus dem Volk kommt und dgl. Das hat zweifellos etwas Wahres, etwas Wahres allerdings, das man auch nicht überschätzen sollte. Wahr ist, dass eine Berufsarmee in hohem Maß eine Ansammlung von Reaktionären ist und ihre Kasernenmentalität, im Einsatzfall auch tatsächliche Kasernierung in diese Richtung wirkt. Was allerdings den Wehrpflichtigen betrifft, ist er vor reaktionärer Ideologie ebenfalls nicht gefeit. Ist er ein Reaktionär, wird er als “einfacher Wehrpflichtiger aus dem Volk” trotzdem schießen, wie sich ja auch Leute, die nicht gerade den Wehrdienst ableisten, freiwillig zur Armee melden oder in bewaffnete Freiwilligenverbände einreihen und schießen werden. Ist er aber nicht auf der Seite der Reaktion oder ist er sogar auf der des Volkes, wird er das ihm Mögliche tun, um nicht oder wenigstens daneben zu schießen, vielleicht sogar zu desertieren und überzulaufen. Die Schweizer Milizarmee, und so eine Miliz ist noch einen riesigen angeblich “demokratischen” Schritt weiter als eine bloße Wehrpflichtarmee, wie man sie sich in Österreich vorstellen kann, wird genauso auf den “inneren Feind” ausgerichtet und genauso gegen ihn eingesetzt wie die Berufssoldaten innerhalb dieser “Milizarmee”: “Die Fokussierung auf den inneren Feind läuft auf der ganzen Linie ab: von den Miliztruppen bis zu den Eliteeinheiten.”  (Artikel “Armee im Inland”, Zeitschrift “aufbau” no.71 aus Jänner 2013 des schweizerischen “Revolutionären Aufbau”). Andererseits kann man nicht ausschließen, dass es nicht auch unter den Berufssoldaten Leute gibt, die im Fall der Zuspitzung des Klassenkriegs ihre Eid vergessen oder wenigstens nicht mehr ernst nehmen. Übrigens kommt in der Regel der Berufssoldat sozial ebenfalls “aus dem Volk” und ist nicht etwa ein Bourgeoissprössling oder Abkomme eines adeligen “Offiziersgeschlechtes”. Wirft man einen Blick auf  diese Berufssoldaten z.B. eines typischen Panzerbataillons, sieht man, dass die allermeisten nur die Pflichtschule absolviert haben und dann beim Bundesheer gelandet sind.

 

6. Als Argument wird zweitens angeführt, dass man eine Wehrpflichtarmee leichter zersetzen kann als eine reine Berufsarmee. Auch da ist etwas Wahres dran, die proletarische Arbeit in und die Zersetzung der bürgerlichen Armee werden dadurch erheblich erleichtert. Aber man darf auch nicht vergessen, dass erstens die Bourgeoisie, selbst bei noch so viel Wehrpflicht oder sogar Miliz, immer auch ausreichend an Berufsheer hat für den Einsatz gegen Arbeiterklasse und Volk und dass sie zweitens, wenn sie zusätzlich auch Wehrdiener “aus dem Volk” bzw. Milizsoldaten gegen Arbeiterstreiks und -aufruhr braucht, jedes Mal zuverlässige reaktionäre Verbände “aus dem Volk” findet, umgruppiert, verlegt und einsetzt. In der Schweiz z.B., dem Musterland der “volkstümlichen” Milizarmee, haben sie die Panzerbrigade 11, das Aufklärungsdetachement 10 und ein halbes Dutzend “robuste” Militärpolizei-Bataillone, alles eine auf den “inneren Feind” angesetzte Berufsarmee. Reicht das nicht, kommen Milizsoldaten “aus dem Volk” zum Einsatz, z.B. solche aus der Innerschweiz gegen Streiks und Aufruhr in Genf und Zürich. Sie haben noch jedes Mal, 1917, 1918, 1919, 1932 …ausreichend auch reaktionäre Rekruten und Milizeinheiten gefunden, um Hand in Hand mit den Berufssoldaten die Arbeiter- und Volksbewegung niederzuschlagen. Die Schweiz ist ein gutes Beispiel, denn “volksbasierter” und “demokratischer”, wehrpflichtiger und sogar miliziger kann eine bourgeoise Armee kaum mehr sein. In Österreich, mit seiner faktischen Berufsarmee, ist die Lage noch eindeutiger und kann man sich Hirnwebereien über “Wehrpflicht oder Berufsheer” inzwischen wirklich sparen.

 

7. Jemand, ein der Papierform nach sehr “Linker” schreibt: “Unser Ziel ist daher die demokratischste mögliche Heeresrefom: ein Volksheer. Das ist mit der Volksbefragung nicht zu machen. Doch die Wehrpflicht gibt uns allgemein betrachtet (Anm.: und absehend von der konkreten Situation in Österreich) jedoch bessere Rahmenbedingungen für den demokratischen Kampf gegen die Faschisierung und für ein Volksheer. Auch deshalb ist es taktisch richtig, bei der Volksbefragung für die Wehrpflicht zu stimmen.” Dazu ist nur zu sagen: Du sollst keine obskuren Illusionen verbreiten, Du sollst nicht Wehrpflicht in der reaktionären bürgerlichen Armee in irgendeiner Weise, auch nicht bloß assoziativ, mit allgemeiner Volksbewaffnung und Volksheer vermengen und Du sollst nicht so tun, als ob die “Volksbefragung” in irgendeiner Weise mit all diesen Fragen zu tun und irgendeinen Einfluss auf die reaktionäre Militärpolitik der Bourgeoisie gehabt hätte!

 

8. Man gewinnt den Eindruck, die “linken” und “ganz linken” “Verteidiger” und Ankreuzer der Wehrpflicht führen zwar die  Zersetzung der bürgerlichen Armee im Munde, haben aber gar keine sinnvolle Vorstellung von ihrer wirklichen Zersetzung in einer wirklich revolutionären Situation. Ihre “Zersetzung” spielt sich in einem noch recht friedlichen Umfeld ab. Sie denken wahrscheinlich an Einsätze des Militärs für “robuste” Polizeiaufgaben. Vielleicht stellen sie sich eine Situation vor, dass z.B. in Wels oder Linz gestreikt wird und das in Wels stationierte Panzerbataillon eingesetzt werden soll: Die Wehrdiener, die dort zwar ihren Präsenzdienst ableisten, aber gar nicht in der Panzertruppe selbst, in einer ihrer Kompanien, organisiert sind, sollen die Truppe dann daran hindern, auszurücken?

 

9. Wenn es aber einmal nicht bloß um “robuste Polizeiaufgaben” geht, sondern um das Ganze, wenn sich also tatsächlich eine revolutionäre Situation abzeichnet, dann kämpft nicht mehr ein intakter bourgeoiser Staat mit einer intakten Armee, sondern ein bereits schwer erschüttertes und in Zersetzung begriffenes Bourgeoisregime. Dann zersetzt sich auch das Berufsheer (banal, weil es sich nicht mehr lohnt, für eine gerade verlierende Klasse zu sterben). Dann stehen die noch “fahnentreuen” Armeeteile und ebenso reaktionäre bewaffnete Freiwilligenverbände auf der einen Seite gegen bewaffnete Arbeiter- und Volksmilizen samt übergelaufenen Soldaten auf der anderen Seite, und es wird nicht nur Desertion, sondern auch Befehlsverweigerung und ein “Umdrehen der Gewehre” geben.

 

10. Wir sollten auch nicht vergessen, dass sich historisch nahezu alle Revolutionen bzw. revolutionären Erhebungen auf europäischem Boden (einschließlich antifaschistischer und nationaler Befreiungskriege wie auf dem Balkan) in Situationen abgespielt haben, wo die Arbeiterklasse unter Waffen stand. Wenn Krieg ist oder droht, muss die Bourgeoisie – Berufsheer hin oder her – trotzdem die Mobilisierung durchführen. Im und nach dem Krieg steht die Arbeiterklasse ganz oder teilweise unter Waffen und das Thema “Wehrpflicht oder Berufsheer” gibt es nicht mehr.

 

11. Aber so weit ist es noch nicht. Jetzt hatten wir einmal diese famose “Volksbefragung” und sogar da kam vielen der Klassenstandpunkt schon abhanden. Selbst wenn man einem bourgeoisen Wehrpflichtheer etwas abgewinnen könnte (was man von einem proletarischen Klassenstandpunkt aus gerade nicht kann), darf man doch nicht zur Teilnahme an dieser verlogenen “Volksbefragung” aufrufen. Tut man es doch, kriecht man dem bürgerlichen Demokratismus und Parlamentarismus schon ziemlich heftig in den Arsch. Und das nicht nur in der Militärfrage! Aus dem Klassenstandpunkt in der Phrase ist in der Praxis der Weg des “kleineren Übels” geworden – natürlich “ohne Illusionen” und nur “aus taktischen Gründen”.

 

“Die Armee – ganz gleich welcher Organisationsform – ist ein Teil des bürgerlichen Staatsapparats, den das Proletariat in seiner Revolution nicht zu demokratisieren …, sondern zu zerbrechen hat. Dieser Aufgabe gegenüber verschwinden die organisatorischen Unterschiede zwischen stehendem Heer und Miliz, Heer mit allgemeiner Wehrpflicht oder Söldnerarmee… Die demokratische Miliz, die allgemeine Wehrpflicht, die militärische Jugenderziehung, alles einmal Forderungen der revolutionären Demokratie, sind heute reaktionäre Maßregeln zur Unterdrückung der Massen, zur Vorbereitung des imperialistischen Krieges, sie müssen aufs Schärfste bekämpft werden. Das gilt auch in jenen Ländern, in denen die Bourgeoisie zu Söldnerheeren übergegangen ist und die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft hat. Obwohl die allgemeine Wehrpflicht die revolutionäre Arbeit erleichtern und die Arbeiter im Waffengebrauch üben würde, können die Kommunisten in einem imperialistischen Land sie nicht fordern, sie müssen sie ebenso bekämpfen wie das System der Söldnerheere.” (Kommunistische Internationale, VI.Weltkongress, 1928)

 

Georges Ibrahim Abdallah wird aus dem Gefängnis entlassen

11. Januar 2013

FB01-GeorgesIAentlassen.pdf-download

(Erklärung des Komitees zur Befreiung von Georges Ibrahim Abdallah)

Heute, am 10.Jänner 2013, hat das Berufungsgericht in Paris das Urteil des Strafgerichtshofes vom 21.November 2012 bestätigt (Anm.: Gegen dieses Urteil hatte die sozialdemokratische Regierung, vertreten durch die “linke” Justizministerin Taubira, Berufung eingelegt.).

Diese positive Entscheidung stellt eine entscheidende Etappe im langen juristischen Krieg dar, den Georges Abdallah für seine Freilassung geführt hat. Diese ist noch aufgeschoben bis zur Unterzeichnung des Ausweisungsbescheides durch die Innenministerin vor dem 14.Jänner 2013. An diesem Tag wird Georges Abdallah noch ein letztes Mal per Videokonferenz vor dem Strafgerichtshof einvernommen, der aber seine Freilassung und die Abschiebung in sein Heimatland, den Libanon, beschließen wird.

Nach mehr als 28 Jahren Gefängnis wird Georges Abdallah endlich seine Familie wiedersehen, die zu sehen ihm während seines Gefängnisaufenthaltes in Frankreich verwehrt war.

Diese 28 Jahre Gefängnis beruhten, erinnern wir daran, auf einer politischen und judiziellen Machination, die inzwischen durch mehrere sehr hohe Repräsentanten des französischen Staates anerkannt wurde. Die Gefängnisjahre wurden immer wieder durch die jeweils aufeinanderfolgenden Regierungen verlängert, obwohl Georges Ibrahim seit 1999 ein Recht auf Entlassung gehabt hätte.

Aber in diesen 28 Jahren Haft ist es nicht gelungen, den Widerstand unseres Genossen zu brechen, der während dieser langen Jahre niemals seinem kommunistischen politischen Engagement abgeschworen hat und der niemals in der Solidarität nachgelassen hat, die er stets den kämpfenden Völkern, zu allererst dem palästinensischen Volk, entgegen brachte.

Es ist diese Kraft des Widerstands von Georges Abdallah, die die Unterstützungsbewegung  für seine Freilassung beflügelt hat. Die Demonstrationen dafür haben sich in den letzten Monaten vervielfacht, nicht nur im Libanon und überall in Frankreich, auch in Belgien, Tunesien, Deutschland…

Wir sind stolz darauf, an der Seite eines so würdigen und entschlossenen Genossen gekämpft zu haben, in seinem Kampf gegen Imperialismus und Zionismus und für die Freiheit.

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Kollektiv für die Befreiung von Georges Ibrahim Abdallah (CLGIA)

Paris, 10.Jänner 2013


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